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Freelance Start bezeichnet den strukturierten Einstieg in die selbstständige Tätigkeit als Kreative/r – umfasst alle notwendigen rechtlichen, finanziellen und akquisitorischen Schritte vom Entschluss zur Selbstständigkeit bis zu den ersten bezahlten Aufträgen.

Rubrik: Soft Skills & Berufspraxis · Unterrubrik: Karriere & Selbstvermarktung · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Freiberuflichkeit, Selbstständigkeit, Freelancing, freie Mitarbeit, Freischaffender

Was ist Freelance Start?

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Kreative/r ist für viele ein Meilenstein der Berufsbiografie. In Deutschland ist die Zahl der Freiberufler in kreativen Berufen – Grafiker, Fotografen, Texter, UX-Designer, Illustratoren, Animatoren – in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Einstiegsschwelle ist vergleichsweise niedrig, aber ein erfolgreicher Start erfordert sowohl handwerkliche Exzellenz als auch unternehmerisches Grundwissen.

Erklärung

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: In Deutschland ist die Unterscheidung steuerlich relevant. Viele kreative Tätigkeiten gelten laut § 18 EStG als freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Fotografie, Grafik, Text, Musikerstellung). Das bedeutet: keine Gewerbesteuer, keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK. Allerdings ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig – ein steuerlicher Berater sollte die Einordnung prüfen. Wer als Gewerbetreibender eingestuft wird, muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.

Steuerliche Anmeldung: Alle Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer. Wer unter der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) startet (Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr), stellt keine Mehrwertsteuer in Rechnung – was administrativ einfacher ist, aber für umsatzsteuerliche Vorsteuerabzüge keine Möglichkeit bietet.

Krankenversicherung: Einer der wichtigsten und oft unterschätzten Faktoren. Wer aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt, muss sich selbst versichern. Optionen: freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung. Für Kreative mit niedrigerem Einstiegseinkommen ist die Künstlersozialkasse (KSK) von großer Bedeutung: Sie übernimmt als Selbstständiger mit künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit 50 % der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Die KSK-Aufnahme ist für viele kreative Freiberufler ein erheblicher finanzieller Vorteil.

Erste Kunden: Der erste Auftrag kommt oft aus dem persönlichen Netzwerk. Bekannte, ehemalige Arbeitgeber, Kommilitonen – diese Kontakte sind der häufigste Startpunkt. Ergänzend: Plattformen wie Upwork (international), Freelancermap oder Gulp (technisch), Textbroker (Text), Stockfotografie-Plattformen für Fotografen.

Finanzplanung: Die Cashflow-Herausforderung des Freelancings liegt in der Unregelmäßigkeit der Einnahmen. Empfehlung: 3–6 Monatsgehälter als Rücklage, bevor der Vollsprung in die Selbstständigkeit gewagt wird. Steuerrücklage (25–30 % des Umsatzes) von Anfang an separieren.

Buchhaltung: Für den Anfang reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Tools wie WISO, Lexware, sevDesk oder Fastbill vereinfachen die Rechnungsstellung und Buchführung erheblich.

Beispiele

  1. Grafikerin Julia S. startet parallel zum Studienabschluss mit ersten Freelance-Aufträgen – zunächst für Bekannte, dann über Empfehlungen. Sie meldet ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, stellt zunächst als Kleinunternehmerin ohne MwSt. Rechnungen, beantragt KSK-Aufnahme und hat nach 18 Monaten genug Stammkunden für eine Vollzeit-Selbstständigkeit.
  2. Fotograf Max T. wechselt aus dem Angestelltenverhältnis. Er berechnet vorher seinen Stundensatz (inkl. aller Fixkosten und Sozialversicherungsbeiträge), erstellt ein 6-Monats-Cashflow-Modell und beginnt mit Nebenerwerbselbstständigkeit, bis er 60 % seines bisherigen Gehalts als Freelancer verdient.
  3. UX-Freelancerin Klara W. nutzt ihr LinkedIn-Netzwerk intensiv für die Erstakquise. Innerhalb von 3 Monaten hat sie über persönliche Kontakte und LinkedIn-Inbound drei Projekte akquiriert – genug, um den Angestelltenjob zu kündigen.
  4. Häufiger Fehler: Zu früh zu niedrige Stundensätze ansetzen, um Kunden zu gewinnen. Das Muster ist schwer rückgängig zu machen und führt zu Überarbeitung bei zu geringem Einkommen.
  5. Best Practice: Illustratorin Mara F. hat drei Monate vor dem offiziellen Start einen steuerlichen Berater konsultiert (IHK-Beratung nutzen), ein Geschäftskonto eröffnet, die KSK-Aufnahme beantragt und ihr Portfolio fertiggestellt. Das strukturierte Vorgehen hat ihr einen stressarmen Start ermöglicht.

In der Praxis

Checkliste Freelance Start: □ Tätigkeitsart klären (freiberuflich oder gewerblich?) □ Steuerberater konsultieren □ Finanzamt-Fragebogen ausfüllen □ Steuernummer beantragen □ Geschäftskonto eröffnen □ KSK-Aufnahme prüfen (Künstler, Publizisten) □ Krankenversicherung klären □ Stundensatz berechnen □ AGB / Musterverträge beschaffen □ Portfolio und Website online stellen □ Erste Akquise starten. Ressourcen: IHK-Existenzgründungsberatung (oft kostenlos), KSK Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de), Bundesverband der Selbstständigen.

Vergleich & Abgrenzung

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: steuerrechtliche Einordnung mit unterschiedlichen Konsequenzen (Gewerbesteuer, IHK-Beitrag). Haupterwerb vs. Nebenerwerb: Freiberuflichkeit im Nebenerwerb (neben einem Angestelltenverhältnis) ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich anders geregelt. Freelancer vs. Agentur: Als Einzelperson agieren vs. GmbH oder UG gründen – relevant ab höheren Umsätzen oder wenn Mitarbeiter eingestellt werden sollen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Künstlersozialkasse und wer wird aufgenommen? Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine gesetzliche Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie übernimmt als „Arbeitgeberanteil" 50 % der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss künstlerisch oder publizistisch sein (Grafik, Fotografie, Text, Musik, etc.) und selbstständig ausgeübt werden. Der Jahresverdienst muss über 3.900 € liegen. Die Aufnahme muss beim Finanzamt und der KSK separat beantragt werden.

Kann ich nebenberuflich als Freelancer starten? Ja, nebenberufliche Selbstständigkeit neben einem Angestelltenverhältnis ist möglich und für viele der empfohlene Einstiegspfad. Der Arbeitsvertrag darf keine Konkurrenzklausel enthalten, die die Tätigkeit verbietet. Das nebenberufliche Einkommen wird steuerlich dem Gesamteinkommen hinzugerechnet und progressiv besteuert.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Gründerportal. Online: existenzgruender.de
  • Künstlersozialkasse (KSK): Informationen zur Aufnahme. Online: kuenstlersozialkasse.de
  • Steuerberater-Suchdienst: Online: bstbk.de (Bundessteuerberaterkammer)
  • Bundesverband der Freien Berufe: Online: freie-berufe.de
  • Fuhlrott, Michael / Mückl, Patrick (2020): Selbstständig in Deutschland. C.H. Beck Verlag.
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