Umsatzsteuer (USt) – umgangssprachlich Mehrwertsteuer – müssen Kreative auf ihre Leistungen erheben und ans Finanzamt abführen, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen oder ihre Leistungen steuerbefreit sind.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Wirtschaft · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Mehrwertsteuer, MwSt, VAT (Value Added Tax), USt

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Umsatzsteuerrechtliche Fragen sind komplex und einzelfallabhängig – im Zweifel Steuerberater konsultieren.

Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Für den Endverbraucher ist sie im Preis enthalten (daher „Mehrwertsteuer" im Alltagssprachgebrauch). Unternehmen und Selbstständige erheben sie auf ihre Ausgangsleistungen, können aber die Umsatzsteuer auf ihre Eingangsleistungen (Betriebsausgaben) als Vorsteuer gegenrechnen.

In Deutschland gibt es zwei Steuersätze:

  • Regelsteuersatz: 19 % (für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigter Steuersatz: 7 % (für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Bücher, bestimmte Kunstwerke)

Erklärung

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Erleichterung für kleine Unternehmen und Selbstständige:

Voraussetzungen:

  • Umsatz im Vorjahr: nicht mehr als 22.000 Euro (brutto)
  • Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro (brutto)

Folge: Kleinunternehmer müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Dafür können sie auch keine Vorsteuer geltend machen.

Pflichthinweis auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Oder: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG."

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

  • Für Berufseinsteiger mit geringen Umsätzen
  • Wenn Auftraggeber Privatpersonen sind (die keine Vorsteuer ziehen können)
  • Bei geringen eigenen Betriebsausgaben (wenig Vorsteuer zu ziehen)

Wann ist Regelbesteuerung besser?

  • Wenn hauptsächlich mit Unternehmen gearbeitet wird (B2B) – die können die Vorsteuer ziehen
  • Wenn hohe betriebliche Ausgaben anfallen (Kamera, Software etc.) – da Vorsteuerabzug möglich

Regelbesteuerung ab Überschreiten der Grenze

Wer die Kleinunternehmergrenze überschreitet (Vorjahresumsatz > 22.000 Euro), wird automatisch regelbesteuert. Ab dem Folgejahr müssen alle Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Wichtig: Das Finanzamt informiert nicht automatisch – der Unternehmer ist selbst verantwortlich.

Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung:

  • Alle Rechnungen mit USt ausstellen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) abgeben
  • Eventuell USt-IdNr. beantragen

Ermäßigter Steuersatz 7 % für Kunstwerke

Bestimmte Leistungen im Kreativbereich unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG):

  • Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Collagen) – ausschließlich wenn vom Künstler selbst geschaffen
  • Fotografien – wenn es sich um Lichtbildwerke (künstlerische Fotos) handelt, nicht um reine Dokumentationsfotos
  • Druckgrafiken (Radierungen, Holzschnitte, Lithographien)

Wichtig: Der 7 %-Satz gilt für den Verkauf des Originalkunstwerks, nicht für jede kreative Dienstleistung. Ein Designer, der ein Logo entwirft, stellt in der Regel mit 19 % USt ab – auch wenn das Ergebnis „künstlerisch" ist.

Die Abgrenzung zwischen 7 % und 19 % ist im Einzelfall komplex. Wer unsicher ist: Steuerberater fragen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für EU-Geschäfte

Wer Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringt (z.B. als Texter für eine niederländische Agentur oder als Fotograf für einen belgischen Verlag), benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Beantragung: Kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter bzst.de – online oder schriftlich.

Reverse-Charge-Verfahren: Bei B2B-Leistungen innerhalb der EU gilt meist das Reverse-Charge-Verfahren: Der Leistungsempfänger (der ausländische Auftraggeber) schuldet die Steuer in seinem Land. Der deutsche Kreative stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkt: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG / Reverse Charge"). Die Transaktion muss in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet werden.

Umsatzsteuervoranmeldung

Regelbesteuerte Unternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) abgeben:

  • Monatlich (wenn die Jahressteuerschuld über 7.500 Euro liegt)
  • Quartalsweise (wenn die Jahressteuerschuld unter 7.500 Euro liegt)
  • Jährlich (Kleinunternehmer mit Jahresumsatzsteuerschuld unter 1.000 Euro – auf Antrag)

Die UStVA wird über ELSTER eingereicht. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 10. des Folgemonats/-quartals. Für das erste und zweite Geschäftsjahr ist monatliche Abgabe Pflicht (unabhängig von der Steuerhöhe).

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist der große Vorteil der Regelbesteuerung: Die Umsatzsteuer auf betrieblich veranlasste Ausgaben wird vom Finanzamt erstattet.

Beispiel: Kauf eines Laptops für 1.190 Euro (1.000 € netto + 190 € USt). Bei Regelbesteuerung: Die 190 Euro USt werden als Vorsteuer erstattet; der Laptop kostet effektiv 1.000 Euro.

Voraussetzung: Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer liegt vor.


Beispiele

  1. Kleinunternehmer startet: Designer Tim verdient im ersten Jahr 18.000 Euro. Er nutzt die Kleinunternehmerregelung und stellt Rechnungen ohne USt. Vorteil: Weniger administrativer Aufwand. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf seinen neuen Laptop (1.190 Euro statt 1.000 Euro effektiv).
  2. Überschreitung der Grenze: Fotografin Lisa hat im Vorjahr 24.000 Euro verdient. Ab dem neuen Jahr ist sie regelbesteuert. Alle Rechnungen ab Januar müssen 19 % USt enthalten – auch wenn Auftraggeber Privatkunden sind.
  3. 7% für Kunstfotografie: Fotografin Emma verkauft Fotodrucke ihrer künstlerischen Landschaftsfotos. Da es sich um Lichtbildwerke handelt, die sie selbst geschaffen hat, kann sie 7 % USt berechnen – statt 19 %. Das macht ihre Drucke günstiger für Endkunden.
  4. EU-Rechnung mit Reverse Charge: Texter Markus schreibt Werbetexte für eine belgische Agentur (B2B). Er stellt eine Rechnung ohne USt aus und vermerkt den Reverse-Charge-Hinweis. Die belgische Agentur schuldet die Steuer in Belgien. Markus meldet die Transaktion in seiner Zusammenfassenden Meldung.
  5. Umsatzsteuervoranmeldung vergessen: Grafikdesignerin Nina vergisst die quartalsweise UStVA. Das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag an (§ 152 AO) und schätzt ggf. die Steuer. Regelmäßige Erinnerungen im Kalender helfen.

In der Praxis

Entscheidung Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung:

SituationEmpfehlung
Berufseinsteiger, B2C-Kunden, geringe AusgabenKleinunternehmer
Hauptsächlich B2B-KundenRegelbesteuerung (Kunden können Vorsteuer ziehen)
Hohe betriebliche Anschaffungen geplantRegelbesteuerung (Vorsteuerabzug vorteilhaft)
Schnelles Umsatzwachstum erwartetRegelbesteuerung (um Umstieg zu vermeiden)

Vergleich & Abgrenzung

Umsatzsteuer vs. Einkommensteuer: Die Umsatzsteuer wird auf Umsatz erhoben und direkt an das Finanzamt weitergeleitet – sie ist kein Einkommen. Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn erhoben und ist die eigentliche Steuerbelastung des Unternehmers.

USt vs. Vorsteuer: USt: Was der Kreative dem Kunden berechnet und ans FA abführt. Vorsteuer: Was der Kreative auf eigene Einkäufe zahlt und vom FA zurückbekommt.


Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Kleinunternehmer freiwillig auf die Regelbesteuerung wechseln? Ja, durch sogenannte Option zur Regelbesteuerung (§ 19 Abs. 2 UStG). Dieser Wechsel bindet für 5 Jahre. Der Wechsel lohnt sich, wenn man viele betriebliche Ausgaben hat oder hauptsächlich mit Unternehmen arbeitet.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer zu spät ans Finanzamt überweise? Es entstehen Säumniszuschläge: 1 % je angefangenen Monat der Verspätung (§ 240 AO). Bei dauerhafter Nichtzahlung können weitere Sanktionen folgen. Wichtig: Die USt ist nicht das eigene Geld – sie gehört dem Finanzamt und sollte von Beginn an getrennt verwaltet werden.


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Weiterführend

  • Umsatzsteuergesetz (UStG): bundesrecht.juris.de
  • Bundeszentralamt für Steuern (USt-IdNr. beantragen): bzst.de
  • ELSTER (Voranmeldungen online): elster.de
  • Bundesfinanzministerium – UStAE (Umsatzsteueranwendungserlass): bundesfinanzministerium.de
  • Stadie, Holger: UStG – Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, Verlag Dr. Otto Schmidt
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