Anwesenheitspflicht
Mindestens 75 % Anwesenheit pro Kurs sind verpflichtend. Bei mehr als 25 % Fehlzeit gilt der Kurs als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Erkennt das Sekretariat eine gemeldete Abwesenheit an, zählt sie nicht mit.
Jede Abwesenheit über das Formular
Du meldest jede Abwesenheit über das Formular und wählst dort die passende Art:
- Krankmeldung: spätestens am zweiten Tag. Ein ärztliches Attest brauchst du dafür nicht, egal wie alt du bist. Wenn du minderjährig bist, lädst du zusätzlich eine Entschuldigung deiner Eltern hoch.
- Attest für einen Prüfungstag: Fehlst du an einem Prüfungstag, melde dich noch am selben Tag telefonisch im Sekretariat und lade spätestens am Folgetag ein ärztliches Attest hoch. Nur mit beidem darfst du die Prüfung nachschreiben, sonst gibt es eine 6,0. Nachgeschrieben wird im nächsten Semester, im letzten Semester entscheidet die Akademieleitung im Einzelfall.
- Lazi Produktion: mind. 5 Tage vor der Produktion. Der Antrag muss genehmigt werden.
- Härtefall: bei chronischer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt, mit Nachweis. In Härtefällen kann die Akademieleitung im Einzelfall beschließen, die betreffende Fehlzeit im Rahmen der Anwesenheitsberechnung unberücksichtigt zu lassen, sofern die hierdurch versäumten Ausbildungsinhalte im Wege einer alternativen Leistungserbringung nachweislich kompensiert werden.
Bearbeitung
Das Sekretariat bearbeitet Eingänge in der Regel innerhalb einer Woche, beim Prüfungsattest nach Rücksprache mit der Lehrkraft entsprechend später.