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KI in der Schule bezeichnet den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT im Unterricht, bei Hausaufgaben und in Prüfungen; laut JIM-Studie 2025 nutzen 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen KI-Anwendungen für Hausaufgaben oder zum Lernen.

Rubrik: Medienpsychologie & Wirkungsforschung · Unterrubrik: Familie · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: ChatGPT in der Schule, KI im Unterricht, generative KI im Bildungsbereich

Was bedeutet KI in der Schule?

Mit KI in der Schule ist meist generative KI gemeint: Programme, die auf eine Eingabe hin Texte, Bilder, Lösungswege oder Zusammenfassungen erzeugen. Bekannte Beispiele sind ChatGPT, Google Gemini, Microsoft Copilot oder Meta AI. Für Schulen stellen sich dabei drei Fragen: Wie lernen Schüler/innen mit KI sinnvoll? Wie lassen sich Leistungen fair bewerten? Und wie bleibt der Datenschutz gewahrt?

Erklärung

Wie Jugendliche KI nutzen

Die JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) hat 1.200 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren befragt. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • 91 Prozent setzen mindestens eine KI-Anwendung ein (2024: 62 Prozent).
  • 84 Prozent haben ChatGPT schon genutzt, ein Plus von 27 Prozentpunkten gegenüber 2024.
  • 74 Prozent nutzen KI für Hausaufgaben oder zum Lernen, 70 Prozent zur Informationssuche, 54 Prozent lassen sich erklären, wie etwas funktioniert.
  • Bei der eigenen Recherche steht ChatGPT nach Suchmaschinen bereits an zweiter Stelle.
  • 57 Prozent halten die von KI gelieferten Informationen für vertrauenswürdig.

Das letzte Ergebnis ist für Eltern und Lehrkräfte wichtig. Sprachmodelle formulieren flüssig und überzeugend, liefern aber manchmal plausibel klingende, falsche Angaben. Der mpfs nennt dieses Phänomen „Halluzinationen“ und weist auf Verzerrungen in den Modellen hin.

Was die Kultusministerkonferenz empfiehlt

Die Bildungsministerkonferenz der Länder hat am 10. Oktober 2024 eine „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ veröffentlicht. Sie ist ein Orientierungsrahmen für die Länder, keine unmittelbar geltende Regel für einzelne Schulen. Kernpunkte:

  • Kein generelles Verbot: Ein allgemeines Verbot von KI bei Hausaufgaben halten die Länder weder für zielführend und wünschenswert noch für durchhaltbar. Stattdessen braucht es Absprachen zur Verwendung und Kennzeichnung KI-generierter Arbeiten.
  • Neue Prüfungsformate: Prüfungsformate, die eine eigenständige Leistung nicht einwandfrei sicherstellen, sollen abgeschafft oder grundlegend weiterentwickelt werden. Stärker gewichtet werden sollen Präsentationen, mündliche Verteidigung, kollaborative Leistungen und der Arbeitsprozess statt nur des Endprodukts.
  • Bewertung bleibt beim Menschen: KI darf Lehrkräfte bei der Korrektur unterstützen, die abschließende Leistungsbewertung bleibt den Prüfenden vorbehalten.
  • Datenschutz und Chancengerechtigkeit: Die Länder wollen einen datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zu Sprachmodellen für Schulen schaffen, damit nicht nur Kinder mit bezahlten Zugängen profitieren.

Schul-KI der Länder

Aus diesem Ziel ist ein gemeinsamer Chatbot für Schulen entstanden, den das Institut FWU im Auftrag der Länder betreibt. Er hieß zunächst „telli“ und wurde im Mai 2026 aus markenrechtlichen Gründen in „AIS.chat“ umbenannt. Nach Angaben der Projektträger laufen die Sprachmodelle auf Servern in der EU, und Nutzungsdaten werden nicht zum Training verwendet. Baden-Württemberg und Hessen haben das Angebot im Oktober 2025 eingeführt, weitere Länder folgten 2026. Welche Werkzeuge an einer bestimmten Schule erlaubt sind, entscheiden Land und Schule.

Altersgrenzen der Anbieter

OpenAI gibt an, dass ChatGPT nicht für Kinder unter 13 Jahren gedacht ist und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren die Zustimmung der Eltern brauchen. Im Bildungskontext mit Kindern unter 13 Jahren muss laut OpenAI ein Erwachsener die Eingaben machen. Andere Anbieter haben eigene Regeln. Auch die EU-KI-Verordnung (AI Act) spielt hinein: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt ihr Artikel 4 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.

Beispiele

  • Erklärhilfe in Mathe: Ein Schüler lässt sich einen Rechenweg Schritt für Schritt erklären und prüft ihn danach mit einer eigenen Aufgabe. Das unterstützt das Lernen, solange er die Lösung nicht einfach abschreibt.
  • Gekennzeichnete Hausarbeit: Eine Lehrkraft erlaubt KI für die Gliederung eines Referats. Die Schüler/innen geben an, welche Teile sie mit KI erstellt haben, und verteidigen das Ergebnis im Gespräch.
  • Faktencheck im Unterricht: Eine Klasse lässt ChatGPT eine Kurzbiografie schreiben und vergleicht sie mit Lexikonquellen. Dabei fallen erfundene Jahreszahlen auf.
  • KI-Bild im Kunstunterricht: Jugendliche erzeugen Bilder mit einem Generator und besprechen, wessen Stil darin steckt und welche urheberrechtlichen Fragen sich stellen.
  • Unerlaubte Nutzung: Ein Aufsatz ist komplett von KI geschrieben, obwohl die Lehrkraft das ausgeschlossen hatte. Was als Täuschung gilt und welche Folgen sie hat, regeln Schulgesetze und Prüfungsordnungen der Länder.

In der Praxis

Für Eltern:

  • Interesse zeigen statt verbieten: sich zeigen lassen, wofür das Kind KI nutzt, und gemeinsam ausprobieren.
  • Über Grenzen sprechen: KI kann irren, erfindet Quellen und gibt Vorurteile aus den Trainingsdaten wieder. Wichtige Angaben immer gegenprüfen.
  • Eigenleistung betonen: Wer sich jede Aufgabe lösen lässt, übt nicht. Sinnvoll ist KI als Erklärhilfe, Lernpartner oder Feedbackgeber.
  • Datenschutz beachten: keine Namen, Fotos, Adressen oder Gesundheitsdaten in KI-Programme eingeben.
  • Regeln der Schule erfragen: Welche Werkzeuge sind erlaubt, wann muss KI-Nutzung gekennzeichnet werden?

Für Jugendliche:

  • KI-Ergebnisse als Entwurf sehen, nicht als fertige Antwort.
  • Eigene Gedanken zuerst aufschreiben, dann mit KI vergleichen.
  • Quellen, Zahlen und Zitate selbst prüfen.
  • Offen angeben, wo KI geholfen hat, wenn die Lehrkraft es verlangt.

Wie Schulen den kritischen Umgang mit generativer KI praktisch üben können, zeigt ein Angebot aus Esslingen. Die Lazi Akademie, eine Berufsfachschule für Gestaltung mit einem eigenen Fachbereich für GenAI, bietet Schulen einen KI-Workshop für Schulklassen der Klassenstufen 8 bis 13 an. Die Schüler/innen erzeugen selbst Bilder und Texte, prüfen sie kritisch auf Bias, Fakes und Urheberrecht und erarbeiten Regeln für eine verantwortungsvolle Nutzung. Geräte und Zugänge bringt das Team mit, ein eigener Schul-Account ist nicht nötig, und das Setup wird vorab datenschutzkonform mit der Schule geklärt.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalKI als LernhilfeKI als Ersatz für Eigenleistung
Typische Nutzungerklären lassen, üben, Feedback holenAufgabe komplett erledigen lassen
Lerneffekthoch, wenn Ergebnisse geprüft werdengering
Kennzeichnungnach Vorgabe der Lehrkraftfehlt meist
Prüfungsrechtlichmeist erlaubt, wenn abgesprochenkann als Täuschung gelten

KI in der Schule ist nicht dasselbe wie digitale Bildung allgemein. Lernplattformen, Tablets und Lern-Apps gibt es schon länger. Neu an generativer KI ist, dass sie eigenständig Inhalte erzeugt, die sich kaum von menschlichen Texten unterscheiden lassen. Deshalb verschiebt sich der Fokus von der Frage „Hat das Kind es selbst geschrieben?“ zur Frage „Versteht das Kind, was es abgibt?“.

Häufige Fragen

Ist ChatGPT in der Schule erlaubt? Das entscheiden Land, Schule und Lehrkraft. Die Kultusministerkonferenz hält ein generelles Verbot bei Hausaufgaben nicht für sinnvoll und empfiehlt klare Absprachen zur Nutzung und Kennzeichnung. In Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen.

Ab welchem Alter dürfen Kinder ChatGPT nutzen? Laut OpenAI ist ChatGPT nicht für Kinder unter 13 Jahren gedacht. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren brauchen die Zustimmung der Eltern.

Erkennen Lehrkräfte KI-Texte? Darauf sollte sich niemand verlassen. Die KMK empfiehlt deshalb, Prüfungsformate so weiterzuentwickeln, dass sie die eigenständige Leistung sicherstellen, etwa durch Präsentation, Gespräch und Bewertung des Arbeitsprozesses.

Wie viele Jugendliche nutzen KI für die Schule? Laut JIM-Studie 2025 nutzen 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen KI-Anwendungen für Hausaufgaben oder zum Lernen. 84 Prozent haben ChatGPT schon verwendet.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2025): JIM-Studie 2025. Jugend, Information, Medien. Stuttgart.
  • Kultusministerkonferenz (2024): Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen. Beschluss vom 10.10.2024.
  • FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (2026): Aus telli wird AIS.chat. Pressemitteilung, Mai 2026.
  • OpenAI (2026): Is ChatGPT safe for all ages? Hilfe-Center.
  • Europäische Union (2024): Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 4.
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