Als Freelancer und Freiberufler in Deutschland sind Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und – je nach Tätigkeitsart – Gewerbesteuer die relevantesten Steuerarten, die verstanden und regelmäßig abgeführt werden müssen.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Wirtschaft · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Selbstständigensteuer, Freiberufler-Steuern, Kreative-Steuerpflichten

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte ein Steuerberater konsultiert werden. Steuerrechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig.

Was müssen Freelancer steuerlich beachten?

Wer in Deutschland als Freelancer oder Freiberufler selbstständig tätig ist, ist nicht automatisch von Steuern befreit – ganz im Gegenteil. Im Vergleich zu Angestellten müssen Selbstständige ihre Steuerpflichten eigenverantwortlich erfüllen: Vorauszahlungen leisten, Steuererklärungen abgeben und die Buchhaltung führen.

Dabei sind mehrere Steuerarten relevant:


Erklärung

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste Steuer für Freiberufler. Sie wird auf den Gewinn berechnet (Einnahmen minus Ausgaben). Der Steuersatz ist progressiv: Er beginnt bei 0 % (Grundfreibetrag 2025: 11.784 Euro) und steigt bis auf 45 % (Spitzensteuersatz / Reichensteuer ab ca. 277.826 Euro).

Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, sobald die Steuerschuld eine Mindestgrenze überschreitet. Diese Vorauszahlungen müssen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember geleistet werden. Wer das vergisst, zahlt Nachzahlungszinsen.

Solidaritätszuschlag: Seit 2021 entfällt der Soli für die meisten Steuerpflichtigen. Nur bei sehr hohem Einkommen (Einkommensteuer über 18.130 Euro) bleibt er anteilig.

Kirchensteuer: Bei Zugehörigkeit zu einer Kirche zusätzlich 8 oder 9 % der Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

Freiberufler (§ 18 Einkommensteuergesetz/EStG) – also Personen, die eine künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben – sind von der Gewerbesteuer befreit.

Typische freiberufliche Tätigkeiten im Kreativbereich: Grafikdesign, Fotografie (künstlerisch), Journalismus, Werbetexter, Filmregisseur, Musiker, Illustrator.

Gewerbetreibende hingegen (z.B. Händler, Handwerker, aber auch manche Kreative, deren Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird) zahlen Gewerbesteuer – ab einem Gewinn von 24.500 Euro p.a. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde (Hebesatz).

Wichtig: Die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist im Einzelfall oft schwierig und wird vom Finanzamt beurteilt. Im Zweifel Steuerberater fragen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Kreative, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese ans Finanzamt abführen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung anwenden und auf Umsatzsteuerausweis verzichten.

Details zur Umsatzsteuer siehe eigenen Eintrag: Umsatzsteuer für Kreative.

Vorsteuerabzug

Wer Umsatzsteuer abführt, kann auch Vorsteuer geltend machen: Die Umsatzsteuer auf betrieblich veranlasste Einkäufe und Dienstleistungen wird vom Finanzamt erstattet.

Beispiele abzugsfähiger Vorsteuer:

  • Kauf einer Kamera (wenn betrieblich genutzt)
  • Software-Abonnements (Adobe CC, etc.)
  • Büromaterial
  • Weiterbildungskosten mit betrieblichem Bezug
  • Buchhaltungs-Software

Kleinunternehmer können keine Vorsteuer geltend machen – das ist der wesentliche Nachteil der Kleinunternehmerregelung bei nennenswerten betrieblichen Ausgaben.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Freiberufler und kleine Gewerbetreibende (Umsatz unter 800.000 Euro) müssen keine doppelte Buchführung (Bilanzierung) betreiben. Sie erstellen stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG:

EÜR = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Die EÜR wird als Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung beigefügt. Sie muss elektronisch über ELSTER (elster.de) eingereicht werden.

Steuererklärungspflicht

Freiberufler sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 25 EStG, § 56 EStDV). Abgabefrist:

  • 31. Juli des Folgejahres (bei Selbsterstellung)
  • Verlängerung bis 28./29. Februar des übernächsten Jahres bei Beauftragung eines Steuerberaters

Betriebsausgaben

Kosten, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen, mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Typische Betriebsausgaben für Kreative:

  • Arbeitsmittel (Computer, Kamera, Software, Drucker)
  • Homeoffice (anteilige Miete, wenn klare Abgrenzung vorhanden)
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung bei beruflichen Fahrten)
  • Telefon und Internet (anteilig bei privater Mitnutzung)
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit – betrieblicher Anteil)
  • Steuerberater-Honorar
  • Werbekosten (Website, Portfolio, Marketing)
  • Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden

Beispiele

  1. Grafikdesignerin im ersten Jahr: Anna verdient im ersten Jahr 30.000 Euro Einnahmen und hat 8.000 Euro Betriebsausgaben. Ihr Gewinn beträgt 22.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags (11.784 Euro) sind 10.216 Euro zu versteuern. Einkommensteuer: ca. 1.400 Euro (vereinfacht, ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sonderausgaben).
  2. Freiberufler vs. Gewerbe: Fotograf Max macht ausschließlich künstlerische Auftragsfotos – er ist Freiberufler und zahlt keine Gewerbesteuer. Verkauft er zusätzlich Fotodrucke über seinen eigenen Online-Shop, kann das als Gewerbe eingestuft werden.
  3. Vorauszahlungen unterschätzt: Texter Lars macht im ersten Selbstständigkeitsjahr 60.000 Euro Gewinn. Das Finanzamt setzt im Folgejahr hohe Vorauszahlungen an. Lars hat keine Rücklage gebildet und gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Empfehlung: 30–35 % des Gewinns als Steuerrücklage beiseitelegen.
  4. EÜR korrekt geführt: Illustratorin Eva führt ihre Einnahmen und Ausgaben monatlich in einer Excel-Tabelle oder mit Buchhaltungssoftware. Am Jahresende erstellt sie die EÜR und gibt sie via ELSTER ab.
  5. Steuerberater für Gründer: Zum Start der Selbstständigkeit investiert Designer Tim in einen Steuerberater. Die Kosten (ca. 500–1.500 Euro im ersten Jahr) sind als Betriebsausgabe absetzbar und ersparen teure Fehler.

In der Praxis

Steuertipps für Kreative:

  1. Rücklagen bilden: 30–35 % des Nettogewinns als Steuerrücklage beiseitelegen
  2. Belege sammeln: Alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufbewahren (10 Jahre)
  3. Buchhaltungs-Software nutzen: Lexoffice, Fastbill oder sevDesk automatisieren EÜR und Steuermeldungen
  4. Steuerberater: Bei wachsenden Umsätzen oder komplexen Situationen ist ein Steuerberater empfehlenswert
  5. ELSTER einrichten: Alle Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen laufen über elster.de

Vergleich & Abgrenzung

Freiberufler vs. Gewerbetreibender:

KriteriumFreiberuflerGewerbetreibender
GewerbesteuerNeinJa (ab 24.500 € Gewinn)
Gewerbeamtliche AnmeldungNeinJa
BuchführungspflichtEÜR (vereinfacht)EÜR oder Bilanz
Finanzamt zuständigEinkommensteuerEinkommensteuer + Gewerbesteuer

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann muss ich als Freelancer Steuern zahlen? Einkommensteuer fällt an, sobald der Gewinn den Grundfreibetrag (2025: 11.784 Euro) übersteigt. Umsatzsteuer ist ab dem ersten Euro Umsatz theoretisch relevant – aber bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung bis 22.000 Euro Vorjahresumsatz nicht fällig. Eine Steuererklärungspflicht besteht grundsätzlich ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

Muss ich meine Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden? Ja. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss das Finanzamt informiert werden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Das Finanzamt vergibt dann eine Steuernummer und setzt ggf. Vorauszahlungen fest. Bei Freiberuflern ist kein Gewerbeschein erforderlich – Gewerbetreibende melden sich zusätzlich beim Gewerbeamt an.


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Weiterführend

  • Einkommensteuergesetz (EStG): bundesrecht.juris.de
  • ELSTER – Online-Finanzamt: elster.de
  • Bundeszentralamt für Steuern: bzst.de
  • Bundesministerium der Finanzen – Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer": bundesfinanzministerium.de
  • Haufe – Ratgeber für Freiberufler: haufe.de
  • Steuerberatersuche: steuerberater.de
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