Freistellung & Attest.
Informationen zu Anwesenheitspflicht, Fehlzeiten und dem Freistellungsverfahren.
Anwesenheitspflicht
Mindestens 75 % Anwesenheit pro Kurs sind verpflichtend. Bei mehr als 25 % Fehlzeit gilt der Kurs als nicht bestanden und muss wiederholt werden.
Freistellungsantrag
Wenn du an einem Schultag aus wichtigem Grund nicht erscheinen kannst, stelle vorab einen Freistellungsantrag über das Formular. Der Antrag muss von der Schulleitung genehmigt werden.
Krankheit & Attest
Bei Prüfungen ist immer ein ärztliches Attest erforderlich. Für Volljährige werden Fehlzeiten grundsätzlich nur mit entsprechendem Nachweis entschuldigt (z. B. Attest, Bestätigung, Einladung).
Nachweise einreichen
Alle Anträge und Nachweise ausschließlich über das offizielle Formular einreichen. Das Sekretariat bearbeitet Eingänge in der Regel innerhalb einer Woche.