Cybermobbing ist das wiederholte, gezielte Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Ausgrenzen einer Person über digitale Kanäle wie Messenger, soziale Netzwerke oder Gaming-Chats, bei dem ein Kräfteungleichgewicht zwischen Täter/innen und Betroffenen besteht.
Rubrik: Medienpsychologie & Wirkungsforschung · Unterrubrik: Familie · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Cyberbullying, Online-Mobbing, Mobbing im Internet
Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing ist Mobbing, das ganz oder teilweise im Netz stattfindet. Nicht jeder Streit im Klassenchat ist Cybermobbing. Typisch sind drei Merkmale: Die Angriffe wiederholen sich über längere Zeit, sie richten sich gezielt gegen eine Person, und die betroffene Person kann sich allein kaum noch wehren. Die Initiative klicksafe beschreibt Mobbing deshalb als Gruppenphänomen mit wenigen aktiven Täter/innen, Mitläufer/innen und Zuschauenden, die nicht eingreifen.
Erklärung
Cybermobbing hängt eng mit dem Alltag in der Schule zusammen. Täter/innen und Betroffene kennen sich meist aus der Klasse, dem Verein oder dem Freundeskreis. Oft läuft das Mobbing parallel auf dem Schulhof und im Netz. Das Digitale verschärft es auf mehrere Arten:
- Kein Rückzugsraum: Das Smartphone ist rund um die Uhr dabei. Angriffe erreichen Betroffene auch abends im eigenen Zimmer.
- Große Reichweite: Ein Foto, ein Fake-Profil oder ein Gerücht verbreitet sich in Minuten über mehrere Gruppen.
- Anonymität und Distanz: Wer die Reaktion des Gegenübers nicht sieht, schreibt leichter Dinge, die er oder sie offline nie sagen würde. klicksafe spricht vom Online-Enthemmungseffekt.
- Lange Sichtbarkeit: Inhalte bleiben gespeichert, werden weitergeleitet und tauchen später wieder auf.
- Späte Entdeckung: Eltern und Lehrkräfte bekommen von privaten Chats oft lange nichts mit.
Neu hinzugekommen sind Angriffe mit KI. Mit Bild- und Videogeneratoren lassen sich täuschend echte Montagen erstellen, etwa ein Gesicht in einer demütigenden oder sexualisierten Szene. klicksafe weist darauf hin, dass solche Deepfakes für Betroffene besonders belastend sind, weil sich die Fälschung schwer widerlegen lässt.
Wie verbreitet ist Cybermobbing?
Die JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) hat 1.200 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren befragt. Ein Viertel (26 Prozent) berichtet, dass in den letzten zwei Jahren jemand aus dem eigenen Bekanntenkreis per Handy oder im Internet fertiggemacht wurde. Über einen längeren Zeitraum betrachtet sind es 34 Prozent. Selbst betroffen waren neun Prozent, Mädchen (12 Prozent) häufiger als Jungen (7 Prozent). Von Beleidigungen im Netz allgemein berichten 64 Prozent, persönlich beleidigt wurden elf Prozent.
Ist Cybermobbing strafbar?
Einen eigenen Straftatbestand „Cybermobbing“ gibt es im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Viele Handlungen, die dabei vorkommen, sind aber strafbar. Dazu zählen nach klicksafe vor allem:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Nachstellung (§ 238 StGB)
- Verbreitung von Nacktbildern Minderjähriger (§§ 184b, 184c StGB), auch unter Gleichaltrigen
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz)
Strafrechtlich verantwortlich sind Kinder erst ab 14 Jahren (§ 19 StGB). Für 14- bis 17-Jährige gilt das Jugendgerichtsgesetz. Unabhängig davon können Betroffene zivilrechtlich Unterlassung und Löschung verlangen. Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Er soll unter anderem sexualisierte Deepfakes, rufschädigende Fälschungen (geplanter § 201b StGB) und Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile ausdrücklich unter Strafe stellen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand: November 2026). Im Einzelfall helfen eine Anwaltskanzlei, die Polizei oder eine Opferberatungsstelle weiter; dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Beispiele
- Klassenchat: Ein Kind wird aus der WhatsApp-Gruppe entfernt, gleichzeitig gründet die Klasse eine zweite Gruppe, in der über es gelästert wird.
- Peinliches Foto: Ein Bild aus der Umkleide wird heimlich aufgenommen und als Sticker weitergeschickt. Das kann § 201a StGB berühren.
- Fake-Profil: Jemand legt unter dem Namen einer Mitschülerin ein Instagram-Konto an und postet dort peinliche Inhalte.
- Gaming-Chat: Ein Spieler wird über Wochen von derselben Gruppe beschimpft, aus Teams geworfen und in Sprachchats verhöhnt.
- KI-Montage: Das Gesicht eines Jugendlichen wird mit einer App in ein erniedrigendes Video montiert und in mehreren Gruppen geteilt.
In der Praxis
Warnsignale bei Kindern
Betroffene sprechen oft lange nicht darüber, aus Scham oder aus Angst, das Handy weggenommen zu bekommen. Hinweise können sein: Das Kind zieht sich zurück, wirkt nach dem Blick aufs Handy bedrückt, will plötzlich nicht mehr zur Schule, schläft schlecht oder löscht Apps und Konten. Solche Signale beweisen nichts, sind aber ein guter Anlass für ein ruhiges Gespräch.
Erste Schritte für Eltern
- Ernst nehmen und zuhören. Für das Kind ist es ein großer Schritt, sich anzuvertrauen. Vorwürfe („Warum hast du das Foto verschickt?“) und ein spontanes Handyverbot schrecken ab.
- Nicht zurückschlagen. Auf Angriffe nicht antworten, damit sich der Streit nicht hochschaukelt.
- Beweise sichern. Screenshots mit Datum, Uhrzeit und Profilnamen machen, Links und Nachrichten speichern. Intime Bilder dabei nicht selbst weiterleiten, sondern direkt die Polizei einbeziehen.
- Blockieren und melden. Täter/innen in der App blockieren und Inhalte über die Meldefunktion der Plattform melden.
- Schule einbeziehen. In Absprache mit dem Kind die Klassenlehrkraft oder die Vertrauenslehrkraft informieren. Schulen haben eigene Möglichkeiten zur Intervention.
- Nicht vorschnell die Eltern der Täter/innen konfrontieren. klicksafe rät, eher eine unbeteiligte Person zur Vermittlung einzubeziehen.
- Bei schweren Fällen Anzeige erstatten. Bei Drohungen, Nacktbildern oder Erpressung ist die Polizei die richtige Adresse.
Hilfe-Nummern (Stand: November 2026)
- Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer: 116 111, montags bis samstags 14-20 Uhr, anonym und kostenlos. Samstags beraten dort Jugendliche. Die Online-Beratung per Nachricht ist jederzeit möglich, der Chat montags bis donnerstags 14-20 Uhr.
- Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 550, montags, mittwochs und freitags 9-17 Uhr, dienstags und donnerstags 9-19 Uhr.
- Notfall: Bei akuter Gefahr gilt immer der Notruf 110.
Wenn das eigene Kind mobbt
Auch das kommt vor. Hilfreich ist ein Gespräch ohne Vorverurteilung: Warum ist es passiert, steht das Kind unter Gruppendruck, war es selbst Opfer? Danach braucht es eine klare Ansage, dass das Mobbing sofort aufhört, und einen Plan zur Wiedergutmachung: Beiträge löschen, sich entschuldigen, mit der Schule sprechen.
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | Cybermobbing | Einmaliger Streit online | Hate Speech |
|---|---|---|---|
| Dauer | wiederholt, über Wochen oder Monate | einmalig oder kurz | oft einzelne Kommentare |
| Ziel | eine bestimmte Person | gegenseitig | Gruppen, oft wegen Herkunft, Religion, Geschlecht |
| Machtverhältnis | ungleich, Betroffene sind unterlegen | eher ausgeglichen | Angreifende oft anonym und zahlreich |
| Umfeld | meist Schule und Freundeskreis | beliebig | öffentliche Plattformen |
Cybergrooming ist etwas anderes: Dabei sucht eine erwachsene Person online gezielt Kontakt zu Kindern, um sie sexuell zu missbrauchen. Auch Sextortion, also Erpressung mit intimen Bildern, ist ein eigenes Delikt und gehört sofort zur Polizei.
Damit Kinder Fälschungen, manipulierte Bilder und Feeds besser durchschauen, setzen viele Schulen auf Medienbildung im Unterricht. Die Lazi Akademie, eine Berufsfachschule für Gestaltung in Esslingen am Neckar, bietet dafür einen Medienkompetenz-Workshop für Schulklassen der Klassenstufen 7 bis 13 an. Die Schüler/innen prüfen echte Beispiele für Fake News, lernen KI-Bilder und Deepfakes zu durchschauen und besprechen, wie Feeds und Algorithmen funktionieren. Der Workshop findet an der Schule, auf dem Campus in Esslingen oder online statt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und Cybermobbing? Cybermobbing ist Mobbing mit digitalen Mitteln. Es hört nicht am Schultor auf, erreicht schnell viele Menschen und bleibt lange sichtbar. Oft laufen beide Formen gleichzeitig.
Ist Cybermobbing in Deutschland strafbar? Der Begriff selbst ist kein Straftatbestand. Viele Handlungen dabei sind aber strafbar, etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder heimliche Bildaufnahmen (§ 201a StGB). Strafmündig sind Jugendliche ab 14 Jahren.
Soll ich meinem Kind das Handy wegnehmen, wenn es gemobbt wird? Davon raten Fachstellen ab. Das Kind empfindet das als Strafe und vertraut sich beim nächsten Mal womöglich nicht mehr an. Sinnvoller sind Blockieren, Melden, Beweise sichern und gemeinsam nächste Schritte planen.
Wo bekommen Kinder und Eltern anonym Hilfe? Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer unter 116 111, Eltern das Elterntelefon unter 0800 111 0 550. Beide Angebote sind kostenlos und anonym.
Muss die Schule bei Cybermobbing handeln? Wenn das Mobbing im Schulumfeld stattfindet, ist die Schule ein wichtiger Partner, auch wenn die Angriffe nachmittags im Chat passieren. Eltern sollten sie in Absprache mit dem Kind informieren und um ein Gespräch bitten.
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Weiterführend
- Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2025): JIM-Studie 2025. Jugend, Information, Medien. Stuttgart.
- klicksafe (2026): Cybermobbing: Warnsignale erkennen und richtig reagieren. Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
- Nummer gegen Kummer e. V. (2026): Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon.
- Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch (StGB), §§ 19, 184b, 184c, 185-187, 201a, 238, 241.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2026): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, Pressemitteilung vom 07.10.2026.
- SCHAU HIN! (2026): Cybermobbing. Initiative des Bundesfamilienministeriums.
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