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Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten, Risiken zu analysieren und Verstöße zu verhindern oder zu beheben.

Rubrik: Mode · Unterrubrik: Branche & Produktion · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: LkSG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Sorgfaltspflichtengesetz, Due Diligence

Was ist das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz (in Deutschland das LkSG) ist ein Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Es zielt darauf ab, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unsichere Arbeitsbedingungen und Umweltschäden in der Produktion zu verhindern.

Erklärung

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) trat 2023 in Kraft und gilt gestaffelt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten (zunächst ab 3.000). Es verlangt einen Sorgfaltspflichten-Prozess: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentation und Berichterstattung. Die Pflichten beziehen sich zunächst auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer; bei substantiierter Kenntnis auch auf mittelbare Zulieferer.

Die Sorgfaltspflicht folgt dem Prinzip „kennen, verhindern, abstellen, berichten". Sie ist eine Bemühenspflicht, keine Erfolgsgarantie. Auf EU-Ebene erweitert die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) diese Anforderungen und schließt teils die gesamte Wertschöpfungskette ein. Für die Modeindustrie mit ihren langen, globalen Lieferketten ist das besonders relevant, da Risiken oft in vorgelagerten Produktionsländern liegen.

Verstöße können Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Reputationsschäden nach sich ziehen. Zertifizierungen und Audits unterstützen die Erfüllung, ersetzen aber die eigene Sorgfaltsprüfung nicht.

Beispiele

  • Risikoanalyse: Identifikation von Hochrisiko-Produktionsländern im Lieferantenportfolio.
  • Grundsatzerklärung: Veröffentlichte Menschenrechtsstrategie eines Modeunternehmens.
  • Beschwerdemechanismus: Hotline für Arbeiter/innen in Zulieferbetrieben.
  • Abhilfemaßnahme: Korrekturplan nach Feststellung überlanger Arbeitszeiten.
  • Berichtspflicht: Jährlicher Bericht über erfüllte Sorgfaltspflichten.

In der Praxis

Wer das Lieferkettengesetz umsetzt, etabliert ein Risikomanagement mit klaren Zuständigkeiten, Lieferantenfragebögen und Audits. Wichtig sind Lieferantentransparenz (Tier-1 bis Tier-N), Priorisierung nach Risiko und dokumentierte Maßnahmen. Branchenstandards und Multi-Stakeholder-Initiativen helfen bei der Umsetzung. Auch kleinere Unternehmen sind oft indirekt betroffen, weil große Auftraggeber Anforderungen weitergeben.

Vergleich & Abgrenzung

Das Lieferkettengesetz (LkSG, national) und die EU-CSDDD (europäisch) verfolgen dasselbe Ziel, unterscheiden sich aber in Reichweite und Haftung.

MerkmalLkSG (DE)CSDDD (EU)
Geltungsbereichunmittelbare Zuliefererweiter, ganze Wertschöpfung
Haftungöffentlich-rechtlichzusätzlich zivilrechtlich
EbenenationalEU-weit

Häufige Fragen (FAQ)

Für wen gilt das deutsche Lieferkettengesetz? Das LkSG gilt für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ab 1.000 Beschäftigten (seit 2024); kleinere Firmen sind häufig indirekt über Anforderungen großer Auftraggeber betroffen.

Was bedeutet Sorgfaltspflicht im Lieferkettengesetz? Sie verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette zu erkennen, zu verhindern, abzustellen und darüber zu berichten — als Bemühens-, nicht als Erfolgspflicht.

Weiterführend

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2023): Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG). bmas.de
  • Europäisches Parlament und Rat (2024): Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). EUR-Lex.
  • OECD (2018): OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct. oecd.org
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