Ein Schülerpraktikum ist ein von der Schule organisiertes Betriebspraktikum, in dem Schüler/innen während der Schulzeit für meist ein bis drei Wochen in einem Betrieb mitarbeiten, um einen Beruf von innen kennenzulernen. Es ist unbezahlt, gilt als Schulveranstaltung und unterliegt den Schutzregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Betriebspraktikum, Schulpraktikum, Praktikum für Schüler, BOGY (Gymnasium in Baden-Württemberg), BORS (Realschule in Baden-Württemberg)
Was ist ein Schülerpraktikum?
Das Schülerpraktikum ist der erste echte Blick in die Arbeitswelt. Schüler/innen begleiten Fachleute im Alltag, übernehmen kleine Aufgaben und finden heraus, ob ein Berufsfeld zu ihnen passt. Anders als ein Ferienjob dient es nicht dem Geldverdienen, sondern der Berufsorientierung, und es ist fest im Unterricht verankert.
Erklärung
Wann das Schülerpraktikum stattfindet, regeln die Bundesländer und die einzelnen Schulen. Häufig liegt es in der 8., 9. oder 10. Klasse, an Gymnasien teils später. In Baden-Württemberg heißt das Praktikum am Gymnasium BOGY (Berufliche Orientierung am Gymnasium), an Realschulen BORS. Laut dem Landesportal service-bw nehmen am BOGY Schüler/innen der 9. oder 10. Klasse teil; die Schüler/innen suchen sich ihren Platz in der Regel selbst, und die Teilnahme wird im Jahreszeugnis vermerkt. Die genaue Dauer legt die Schule fest, oft ist es eine Woche.
Was das Gesetz sagt (Stand: November 2026). Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterscheidet Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (15 bis 17 Jahre). Wer noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, wird dabei wie ein Kind behandelt (§ 2 Abs. 3 JArbSchG). Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist aber ausdrücklich erlaubt (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG). Für dieses Praktikum gelten nach demselben Absatz die Grenzen aus § 7 Satz 1 Nr. 2: nur leichte und geeignete Tätigkeiten, höchstens sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche. Außerdem greifen die weiteren Schutzregeln des Gesetzes, darunter:
- Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden (§ 11).
- Arbeitszeitfenster: nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14 Abs. 1).
- Fünf-Tage-Woche: höchstens fünf Arbeitstage pro Woche (§ 15).
- Keine gefährlichen Arbeiten: Tätigkeiten mit besonderen Unfallgefahren oder schädlichen Einwirkungen sind tabu.
Geld. Einen Anspruch auf Vergütung gibt es nicht. Das Mindestlohngesetz nimmt Pflichtpraktika auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung ausdrücklich aus (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG), und Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten ohnehin nicht als Arbeitnehmer/innen im Sinne des Gesetzes (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
Versicherung. Schüler/innen sind während des Schulbesuchs gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII). Nach Auskunft der Kommunalen Unfallversicherung Bayern gilt das auch für Praktika und die Wege dorthin, wenn das Praktikum im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt. Wer zuständig ist und wie die Haftpflicht geregelt ist, sagt die Schule.
Beispiele
- Beispiel 1, Fotostudio: Eine Schülerin der 9. Klasse baut im Studio Licht mit auf, sortiert Aufnahmen und darf bei einem Produktshooting die Kamera halten. Am Ende der Woche weiß sie, wie viel Organisation hinter einem Foto steckt.
- Beispiel 2, Lokalzeitung: Ein Schüler begleitet eine Redakteurin zu Terminen, schreibt eine kurze Meldung und erlebt, wie eine Seite bis zum Redaktionsschluss entsteht.
- Beispiel 3, Werbeagentur: Im Kreativteam sitzt der Praktikant bei einem Kundenbriefing dabei und entwirft erste Skizzen für ein Plakat. Echte Kundenarbeit übernimmt er nicht, er lernt aber Abläufe und Rollen kennen.
- Beispiel 4, Handwerksbetrieb: In einer Tischlerei hilft eine Schülerin beim Ausmessen und Schleifen. Maschinen mit hoher Verletzungsgefahr bedient sie nicht, das verbietet der Jugendarbeitsschutz.
- Beispiel 5, Berufsfachschule: Ein Schüler sitzt eine Woche im Unterricht einer Gestaltungsschule und merkt, dass ihn Film mehr reizt als Grafik. Auch das ist ein gutes Ergebnis.
In der Praxis
Früh suchen. Beliebte Plätze in Medien, Kliniken oder bei der Polizei sind schnell vergeben. Am besten beginnt die Suche, sobald die Schule den Zeitraum bekannt gibt. Hilfreich sind die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Praktikumsbörsen der Kammern, das eigene Umfeld und ein Anruf direkt im Wunschbetrieb. Wer nach einem Schülerpraktikum in der Nähe sucht, findet über Kammern und Agentur für Arbeit oft Betriebe im eigenen Landkreis.
Bewerben. Viele Betriebe wollen ein kurzes Anschreiben und einen Lebenslauf, manche reicht ein Anruf mit anschließender E-Mail. Wie das konkret geht, zeigen Bewerbung Schülerpraktikum: Anschreiben mit Muster und Lebenslauf Schülerpraktikum: Aufbau, Muster, Tipps.
Formulare. Die Schule gibt meist eine Praktikumsvereinbarung oder Bestätigung aus, die der Betrieb unterschreibt. Bei Minderjährigen unterschreiben häufig auch die Eltern.
Vor Ort. Pünktlich sein, Fragen stellen, Notizen machen. Viele Schulen verlangen einen Praktikumsbericht oder eine Präsentation. Wer jeden Tag kurz aufschreibt, was er gemacht hat, spart sich am Ende Arbeit.
Danach. Ein kurzes Dankeschön per E-Mail und die Bitte um eine Praktikumsbescheinigung lohnen sich. Die Bescheinigung kann später einer Bewerbung beiliegen.
Wer sich für Film, Foto oder Grafik interessiert, kann an der Lazi Akademie, einer Berufsfachschule für Gestaltung in Esslingen am Neckar, ein einwöchiges Praktikum oder einen Schnuppertag machen. Man besucht dort den echten Ausbildungsunterricht, arbeitet in den Studios und spricht direkt mit Studierenden und Lehrenden. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 15 Jahren, Vorwissen braucht es nicht; in den Schulferien, den letzten beiden Semesterwochen und der Praxiswoche finden keine Praktika statt.
Vergleich & Abgrenzung
Das Schülerpraktikum wird oft mit dem freiwilligen Praktikum und dem Ferienjob verwechselt. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer es veranlasst und welche Regeln gelten.
| Merkmal | Schülerpraktikum | Freiwilliges Praktikum in den Ferien | Ferienjob |
|---|---|---|---|
| Veranlasst durch | Schule, Pflicht | Schüler/in selbst | Schüler/in selbst |
| Ziel | Berufsorientierung | Berufsorientierung, Vertiefung | Geld verdienen |
| Vergütung | keine | meist keine | Lohn |
| Unfallversicherung | über die Schule | über den Betrieb oder im Einzelfall klären | über den Betrieb |
| Zeitliche Grenze bei Vollzeitschulpflicht | Schulzeitraum | höchstens vier Wochen im Kalenderjahr in den Ferien (§ 5 Abs. 4 JArbSchG) | wie freiwilliges Praktikum |
Vom Schnuppertag unterscheidet sich das Schülerpraktikum durch die Dauer: Ein Schnuppertag zeigt einen einzelnen Tag, ein Praktikum einen ganzen Arbeitsrhythmus. Mit dem Praktikum im Rahmen einer Ausbildung hat es nichts zu tun, dort gelten andere Regeln, siehe den Eintrag Praktikum: Pflichtpraktikum, freiwillig, Vergütung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Schülerpraktikum? Das legt die Schule fest, meist sind es ein bis drei Wochen. In Baden-Württemberg dauert das BOGY an vielen Gymnasien eine Woche. Die gesetzliche Obergrenze pro Tag liegt bei sieben Stunden, pro Woche bei 35 Stunden.
Bekomme ich für ein Schülerpraktikum Geld? Nein, einen Anspruch gibt es nicht, weil das Mindestlohngesetz schulische Pflichtpraktika ausnimmt. Manche Betriebe zahlen freiwillig eine kleine Anerkennung oder übernehmen Fahrtkosten, das ist aber eine Ausnahme.
Was mache ich, wenn ich keinen Praktikumsplatz finde? Früh Bescheid geben: Lehrkräfte und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kennen oft Betriebe, die regelmäßig Schüler/innen nehmen. Es hilft auch, den Suchradius zu erweitern oder ein verwandtes Berufsfeld zu wählen.
Bin ich im Schülerpraktikum versichert? Ja, wenn das Praktikum eine Schulveranstaltung ist, besteht gesetzlicher Unfallschutz über die Schule, auch auf dem Weg. Bei Fragen zur Haftpflicht oder bei Praktika weit weg ist die Schule der richtige Ansprechpartner.
Darf ich im Praktikum länger bleiben, wenn es mir Spaß macht? Nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen. Mehr als sieben Stunden am Tag oder Arbeit nach 20 Uhr sind für vollzeitschulpflichtige Praktikant/innen nicht erlaubt, auch nicht freiwillig.
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Weiterführend
- Bundesministerium der Justiz (2026): Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 2, 5, 7, 11, 14, 15. gesetze-im-internet.de/jarbschg
- Bundesministerium der Justiz (2026): Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22. gesetze-im-internet.de/milog/__22.html
- Bundesministerium der Justiz (2026): SGB VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes. gesetze-im-internet.de/sgb7/_2.html
- Kommunale Unfallversicherung Bayern (2022): WeissBlauer Pluspunkt 4/2022, Versicherungsschutz bei Schülerpraktika. kuvb.de
- Land Baden-Württemberg, service-bw (2026): Das Praktikum im Rahmen der beruflichen Orientierung am Gymnasium absolvieren (BOGY). service-bw.de
- Bundesagentur für Arbeit (2026): planet-beruf.de, Praktikum und Bewerbung. planet-beruf.de
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