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Das Praktikum ist eine zeitlich begrenzte praktische Ausbildungsphase in einem Betrieb – die rechtlichen Regeln unterscheiden sich je nach Art des Praktikums erheblich, insbesondere was den Mindestlohnanspruch betrifft.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Arbeitsrecht · Niveau: Einsteiger


Was ist ein Praktikum?

Die Medienbranche lebt von Praktikanten. Redaktionen, Agenturen, Produktionsfirmen und Digitalmedien stellen jährlich Tausende Praktikanten ein. Das Praktikum soll dem Kennenlernen eines Berufszweigs oder der praktischen Vertiefung von Studieninhalten dienen – nicht dem Ersetzen regulärer Arbeitsstellen. Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 gelten klare Regeln, die viele Betriebe in der Kreativbranche nicht ausreichend kennen.


Erklärung

Praktikumsarten und Mindestlohnpflicht

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) unterscheidet verschiedene Praktikumsarten mit unterschiedlichen Rechtsfolgen (§ 22 MiLoG):

1. Pflichtpraktikum (mindestlohnfrei) Ein Pflichtpraktikum liegt vor, wenn es durch die Studien- oder Ausbildungsordnung zwingend vorgeschrieben ist. Beispiele: Pflichtpraktikum im Bachelor Journalistik (8 Wochen vorgeschrieben), Praxissemester im Medienmanagement. Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen – aber eine angemessene Vergütung ist arbeitsrechtlich empfehlenswert und in vielen Tarifverträgen vorgesehen.

2. Orientierungspraktikum (mindestlohnfrei) Praktika vor Beginn der Ausbildung oder des Studiums zur Berufsorientierung – maximal 3 Monate – sind ebenfalls vom Mindestlohn befreit.

3. Einstiegsqualifizierung (mindestlohnfrei) Praktika nach § 54a SGB III (gefördert durch die Agentur für Arbeit) als Vorbereitung auf eine Ausbildung.

4. Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate (mindestlohnfrei) Ein freiwilliges Praktikum, das der Berufsorientierung dient und höchstens 3 Monate dauert, ist ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen – sofern keine frühere Praktikumsbeziehung zwischen Praktikant und Betrieb bestand.

5. Freiwilliges Praktikum über 3 Monate (Mindestlohnpflicht!) Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, gilt der volle gesetzliche Mindestlohn (2024: 12,41 €/Stunde). Daran ändert auch eine studienbegleitende Beziehung nichts, wenn es kein Pflichtpraktikum ist.

Wichtig: Wird ein Praktikant tatsächlich wie ein regulärer Arbeitnehmer eingesetzt (gleichartige Aufgaben, Integration ins Team, eigenverantwortliche Tätigkeiten), kann das Praktikum als faktisches Arbeitsverhältnis einzustufen sein – dann gilt der Mindestlohn unabhängig von der Bezeichnung.

Sozialversicherung im Praktikum

Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Praktikumsart ab:

  • Pflichtpraktikum: Keine Sozialversicherungspflicht
  • Freiwilliges Praktikum ≤ 3 Monate: Keine Sozialversicherungspflicht (kurzfristige Beschäftigung)
  • Freiwilliges Praktikum > 3 Monate mit Mindestlohn: Vollständige Sozialversicherungspflicht

Dauer, Urlaub, Lohnfortzahlung

Bei vergüteten Praktika mit Arbeitnehmercharakter gelten:

  • [Urlaubsanspruch für Kreative & Freelancer](/wiki/recht-wirtschaft/arbeitsrecht/urlaubsanspruch/): anteilig nach BUrlG
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: nach EFZG
  • Arbeitszeit: ArbZG (→ Überstunden: Vergütung & Grenzen)
  • Schriftformerfordernis: Praktikumsvereinbarung sollte schriftlich getroffen werden (gilt auch für NachwG-Pflichten bei Vergütung)

Ausbildungsvertrag vs. Praktikumsvertrag

Manchmal verschleiern Betriebe eine Berufsausbildung als „Praktikum". In der Medienbranche existieren anerkannte Ausbildungsberufe (z. B. Mediengestalter:in Bild und Ton, Kaufleute für Marketingkommunikation). Liegt tatsächlich eine Berufsausbildung vor, gelten BBiG-Pflichten: Ausbildungsvertrag, Vergütung nach Tarif/BBiG, Prüfungsabnahme durch IHK/HK.


Beispiele

Pflichtpraktikum in einer Zeitung (6 Wochen): Journalistik-Student verbringt sein Pflicht-Praktikum in der Redaktion. Kein Mindestlohn erforderlich, aber die Zeitung zahlt freiwillig 700 € Aufwandsentschädigung. Keine Sozialversicherungspflicht.

Freiwilliges Praktikum in einer Werbeagentur (4 Monate): Da länger als 3 Monate: Mindestlohn von 12,41 €/Stunde verpflichtend. Bei 20 h/Woche: ca. 1.070 €/Monat. Vollständige Sozialversicherungspflicht – der Praktikant ist Werkstudent in der Medienbranche-ähnlich abzusichern.

„Praktikant" als faktischer Mitarbeiter: Ein „Praktikant" textet seit 5 Monaten eigenständig Artikel für das Onlinemagazin, hat eine feste Rubrik und vertritt sich selbst bei Chefredakteur-Meetings. Faktisch liegt ein Arbeitsverhältnis vor – Mindestlohn ist rückwirkend fällig.


In der Praxis

Die Mindestlohnregelung wird von vielen Medienunternehmen – insbesondere kleineren Redaktionen, Start-ups und unabhängigen Produktionsfirmen – nicht ausreichend beachtet. Zöllner kontrollieren die Einhaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und können Bußgelder bis 500.000 € verhängen.

Praktikanten sollten ihre Praktikumsvereinbarung genau lesen: Ist das Praktikum als Pflichtpraktikum ausgewiesen und entspricht das tatsächlich der Studienordnung? Wird die Tätigkeit im Zuge eines faktischen Arbeitsverhältnisses ausgeübt? Im Zweifelsfall können Beratungsstellen von Gewerkschaften (→ Gewerkschaften in der Medienbranche: ver.di, DJV, BVPA) helfen.


Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich als Praktikant mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten? Nein – das ArbZG gilt auch für Praktikanten. Mehr als 10 Stunden pro Tag sind unzulässig.

Was ist, wenn mein Pflichtpraktikum länger als 3 Monate dauert? Das Pflichtpraktikum bleibt mindestlohnfrei, solange es tatsächlich und nachweislich Pflicht der Studienordnung ist – unabhängig von der Dauer.

Habe ich nach dem Praktikum Anspruch auf eine Stelle? Nein. Ein Praktikum begründet kein Recht auf Übernahme. Allerdings können konkludente Versprechen oder betriebliche Übungen in seltenen Einzelfällen einen Anspruch begründen.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Praktikum und Mindestlohn, BMAS 2024
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Prüfpraxis Mindestlohn, zoll.de 2024
  • DGB / ver.di: Faire Praktika – Ratgeber für Praktizierende, ver.di 2023
  • BAG, Urteil v. 19.1.2016 – 9 AZR 564/14 (Mindestlohn im Praktikum)

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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