← Zurück zu Fotografie
Pressefotografie bei Events bezeichnet die journalistische Bildberichterstattung bei öffentlichen Veranstaltungen, für die in der Regel eine formelle Akkreditierung – also eine offizielle Zulassung durch den Veranstalter – erforderlich ist.

Rubrik: Fotografie & Digital Imaging · Unterrubrik: Eventfotografie · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Medienakkreditierung, Presseausweis, Fotografengenehmigung


Was ist eine Akkreditierung?

Eine Akkreditierung ist die formelle Anerkennung eines Fotografen als Medienmitglied durch den Veranstalter einer Veranstaltung. Sie gewährt Zugang zu Bereichen, die dem allgemeinen Publikum nicht zugänglich sind – Fotograben, Pressebereiche, Backstage-Zonen, gemischte Zonen nach Sportwettkämpfen. Die Akkreditierung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen Fotograf und Veranstalter.


Erklärung

Typen von Veranstaltungen und ihre Akkreditierungsanforderungen

Konzerte und Musikfestivals: Akkreditierungsanfragen müssen oft Wochen bis Monate vor dem Event gestellt werden. Das Management des Künstlers oder die Festivalpressestelle prüft die Anfrage. Erwartet wird eine Redaktionszugehörigkeit oder ein klarer Veröffentlichungsnachweis (vgl. Konzertfotografie: Technische Herausforderungen, Die Drei-Lied-Regel im Konzert).

Sportveranstaltungen: Bei nationalen und internationalen Sportereignissen (z. B. Bundesliga, Olympische Spiele) ist die Akkreditierung streng reguliert. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und internationale Verbände haben eigene Akkreditierungssysteme. Auch hier gelten strikte Einschränkungen.

Corporate Events: Bei firmeninternen Veranstaltungen genügt meist die Beauftragung durch das Unternehmen. Eine formelle Akkreditierung entfällt, aber schriftliche Vereinbarungen zu Nutzungsrechten sind essenziell (vgl. Verträge und Rechte in der Eventfotografie).

Messen: Messegesellschaften (z. B. Deutsche Messe AG, Koelnmesse) haben eigene Presseakkreditierungssysteme. Fotografie ist in der Regel erlaubt, unterliegt aber Einschränkungen bezüglich der Abbildung von Produkten anderer Aussteller.

Der Akkreditierungsprozess

  1. Anfrage stellen: Per E-Mail oder über ein Online-Formular an die Pressestelle des Veranstalters. Belege für Medienzugehörigkeit mitschicken (Redaktionsschreiben, Presseausweis, Veröffentlichungsnachweise).
  2. Prüfung durch den Veranstalter: Veranstalter prüfen Reichweite, Renommee und Relevanz des anfragenden Mediums. Freiberufliche Fotografen ohne feste Redaktion haben es schwerer, werden aber bei nachgewiesener Publikationshistorie oft akzeptiert.
  3. Bestätigung und Bedingungen: Die Akkreditierungsbestätigung enthält die geltenden Bedingungen (z. B. Drei-Lied-Regel, Blitzverbot, Nutzungsrechtseinschränkungen).
  4. Akkreditierungsausweis abholen: Vor Ort muss der Ausweis oft am Presseeingang gegen Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden.

Der Presseausweis

In Deutschland gibt es keinen staatlich anerkannten, einheitlichen Presseausweis. Anerkannte Ausweise werden ausgestellt von:

  • Deutschen Journalisten-Verband (DJV): Bundesweit anerkannter Berufsverband.
  • dju in ver.di: Gewerkschaft für Journalismus in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): Für Zeitungsmitarbeiter.

Freie Fotografen ohne Verbandszugehörigkeit können von Veranstaltern dennoch akzeptiert werden, wenn sie Veröffentlichungsnachweise und eine nachvollziehbare journalistische Tätigkeit belegen können.

Rechte und Pflichten mit Akkreditierung

Rechte:

  • Zugang zu Pressebereichen und Fotograben
  • Recht zur redaktionellen Bildveröffentlichung (im Rahmen der vereinbarten Bedingungen)
  • Teilweise exklusive Perspectives (Mixed Zone, Pressekonferenz)

Pflichten:

  • Einhaltung aller Akkreditierungsbedingungen
  • Keine kommerzielle Nutzung der Bilder ohne gesonderte Genehmigung
  • Keine Weitergabe des Akkreditierungsausweises
  • Ggf. Zusendung von Bildstrecken an die Pressestelle

Nutzungsrechtsbeschränkungen

Die meisten Akkreditierungen enthalten Klauseln, die die Nutzung der entstandenen Bilder erheblich einschränken. Typische Formulierungen:

  • "Bilder dürfen ausschließlich für redaktionelle Zwecke verwendet werden."
  • "Keine kommerzielle Nutzung, kein Verkauf an Stockagenturen."
  • "Bilder dürfen nicht manipuliert oder verändert werden."
  • "Kreditierung: Foto © [Name] / [Agentur]"

Diese Klauseln sind rechtlich bindend und schränken die Verwertung erheblich ein. Im Zweifelsfall beim Veranstalter nachfragen (vgl. Nutzungsrechte und Bildrechte bei Events).


Beispiele

  • Eine Redakteurin des lokalen Stadtmagazins beantragt Akkreditierung für ein Rockfestival. Sie schickt Redaktionsbrief und drei Veröffentlichungsbelege. Zwei Wochen vor dem Festival erhält sie die Bestätigung mit der Drei-Lied-Regel und dem Hinweis auf Blitzverbot.
  • Ein freier Fotograf ohne feste Redaktion baut sich schrittweise eine Akkreditierungshistorie auf, indem er zunächst für kleinere Blogs und Lokalmedien arbeitet und Veröffentlichungsnachweise sammelt.

In der Praxis

Frühzeitig anfragen: Viele Pressestellen schließen die Akkreditierungsliste Wochen vor dem Event. Last-Minute-Anfragen haben geringe Erfolgschancen.

Professionelle Kommunikation: Der Akkreditierungsantrag ist eine professionelle Anfrage. Fehler in der E-Mail, fehlende Nachweise oder unklare Formulierungen können zur Ablehnung führen.

Ablehnung akzeptieren und lernen: Akkreditierungsablehnungen sind normal, besonders am Anfang. Feedback erfragen (sofern gegeben) und Antrag für nächste Veranstaltung verbessern.


Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich ohne Akkreditierung bei einem Konzert fotografieren? Im Publikumsbereich ja, sofern keine spezifischen Kameraverbote gelten (z. B. Sicherheitsstufe, Ticketbedingungen). Den Fotograben dürfen Sie ohne Akkreditierung nicht betreten.

Ich habe eine Akkreditierung – darf ich alles fotografieren? Nein. Die Akkreditierung gilt nur für die vereinbarten Bereiche und unter den vereinbarten Bedingungen. Backstage-Bereiche sind ohne spezifische Genehmigung tabu.

Kann mir eine Akkreditierung entzogen werden? Ja, jederzeit durch den Veranstalter. Gründe können Regelverstöße, falscher Ausweis oder sicherheitsrelevante Vorfälle sein.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Informationen zu Presseausweis und Berufsrecht. www.djv.de
  • Häberle, Thomas (2016): Fotorecht. dpunkt.verlag. [Standardwerk zu Foto- und Presserecht in Deutschland]
  • Haller, Michael (2008): Recherchieren. 7. Aufl. UVK Verlagsgesellschaft. [Kapitel zu Presserechten]
← Zurück zu Fotografie
Infotag · 13. Mai · 15:00 Uhr · Vor Ort

Sei am Mittwoch dabei.
Bring Eltern oder Freunde mit.

Ein halber Nachmittag, der dir drei Jahre Klarheit bringen kann. Kostenlos, unverbindlich, ehrlich.

  • Rundgang durch Studios, Schnitträume und Tonstudio
  • Echte Absolventenfilme sehen
  • 1:1-Beratung zu Bewerbung & BAföG
  • Studierende direkt fragen
  • Kaffee, kein Sales-Pitch
  • Auch online möglich

Platz beim Infotag reservieren

Dauert 30 Sekunden. Bestätigung per E-Mail.
100 % kostenlos · keine Verpflichtung · jederzeit absagbar