BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Rechtsverordnung, die die EU-Richtlinie 2016/2102 für den öffentlichen Sektor umsetzt und Bundesbehörden sowie öffentliche Stellen zur Einhaltung von WCAG – Web Content Accessibility Guidelines im Überblick 2.1 AA mit erweiterten Anforderungen an Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus verpflichtet.
Rubrik: Mediendesign & Digitale Medien · Unterrubrik: Accessibility · Niveau: Fortgeschritten
Was ist die BITV 2.0?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG §12). In ihrer aktuellen Fassung als BITV 2.0 (in Kraft seit 2011, überarbeitet 2019) setzt sie die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht um.
Erklärung
Die EU-Richtlinie 2016/2102
Die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 (Web Accessibility Directive) verpflichtete alle Mitgliedstaaten, öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu verpflichten. Kernpunkte:
- Technischer Standard: WCAG 2.1 AA, umgesetzt über die europäische Norm EN 301 549.
- Geltungsbereich: Alle Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen – Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
- Ausnahmen: Inhalte von Dritten ohne Förderung durch die öffentliche Stelle; Office-Dokumente vor dem Stichtag; Aufzeichnungen von Live-Übertragungen; Online-Landkarten (wenn Informationen alternativ zugänglich sind).
Umsetzungsfristen:
- Neue Websites (ab 23. September 2018): bis 23. September 2019
- Bestehende Websites: bis 23. September 2020
- Mobile Apps: bis 23. Juni 2021
BITV 2.0 in Deutschland
Die BITV 2.0 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Nr. 31) präzisiert die EU-Anforderungen für Bundesbehörden. Kernbestandteile:
Technische Anforderungen: WCAG 2.1 AA gilt als Mindeststandard via EN 301 549 (Ausgabe 2021). Die EN 301 549:2021 referenziert WCAG 2.1 und enthält ergänzende Anforderungen für Software, Hardware und Dokumente.
Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement): Jede öffentliche Website muss eine Barrierefreiheitserklärung enthalten, die:
- Den aktuellen Konformitätsstatus beschreibt (vollständig konform / teilweise konform / nicht konform)
- Bekannte, noch nicht behobene Barrieren benennt
- Einen Feedback-Mechanismus (Kontaktmöglichkeit) bereitstellt
- Informationen zum Durchsetzungsverfahren enthält
- Regelmäßig aktualisiert wird
Feedback-Mechanismus: Nutzerinnen und Nutzer müssen eine einfache Möglichkeit haben, Barrieren zu melden. Auf eingegangene Meldungen muss innerhalb von 30 Werktagen reagiert werden.
Durchsetzungsverfahren: Bei ausbleibendem Feedback können Nutzerinnen und Nutzer die zuständige Überwachungsstelle einschalten. Auf Bundesebene ist die zuständige Stelle die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (beim Kompetenzzentrum Barrierefreiheit des Bundes, KBB).
Überprüfung und Monitoring
Die EU-Richtlinie schreibt regelmäßiges Monitoring vor. In Deutschland:
- Stichprobenartige Überprüfung einer bestimmten Anzahl von Websites pro Jahr
- Vereinfachtes (formales) und ausführliches (technisches) Prüfverfahren
- Berichte an die EU-Kommission alle drei Jahre
Das vereinfachte Prüfverfahren basiert auf dem WCAG-EM (Evaluation Methodology) des W3C.
Länderspezifische Regelungen
Auf Landesebene haben die deutschen Bundesländer eigene Barrierefreiheitsgesetze und -verordnungen erlassen, die die EU-Richtlinie für Landesbehörden umsetzen. Diese weichen in Details ab:
- Bayern: BayBITV
- Baden-Württemberg: BITBW
- Berlin: BITV-Berlin
- NRW: BITV NRW
Alle folgen dem Grundprinzip der EU-Richtlinie (WCAG 2.1 AA), unterscheiden sich aber in Zuständigkeiten und Durchsetzungsverfahren.
Abgrenzung zum BFSG
Die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie 2016/2102 gelten ausschließlich für den öffentlichen Sektor. Für den privaten Sektor gilt ab 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 (BFSG), das auf der EU-Accessibility-Richtlinie (EAA, Richtlinie 2019/882) basiert – einer anderen EU-Richtlinie als 2016/2102.
Technische Norm EN 301 549
Die europäische Norm EN 301 549 ist das technische Dokument, auf das BITV 2.0 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 verweisen. Sie enthält:
- WCAG 2.1 AA vollständig (via Verweis)
- Ergänzende Anforderungen für Software (Kapitel 11)
- Anforderungen für mobile Anwendungen (Kapitel 11, spezifische Abschnitte)
- Anforderungen für Dokumente (Kapitel 10, inklusive Barrierefreie PDFs – Tagging, Struktur & Standards)
- Anforderungen für Hardware (Kapitel 8, z. B. Tastaturen, Lesegeräte)
- Anforderungen für ICT mit Sprachkommunikation (Kapitel 6)
Die aktuellste Version EN 301 549 V3.2.1 (2021) referenziert WCAG 2.1 und enthält Hinweise auf WCAG 2.2.
Beispiele
Barrierefreiheitserklärung der Bundesregierung: Die Website bundesregierung.de enthält eine Barrierefreiheitserklärung mit Konformitätsstatus, Kontaktformular für Barrierefreiheits-Feedback und Verweis auf die Schlichtungsstelle.
Monitoring-Ergebnis: In Berichten der EU-Kommission (2022) wurden signifikante Defizite bei der tatsächlichen Umsetzung der Richtlinie in vielen Mitgliedsstaaten festgestellt – besonders bei Formularen, Dokumenten und mobilen Apps.
In der Praxis
Für Webdesign-Agenturen und Medienproduzierende, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten:
- Vertragsklauseln: Barrierefreiheitsanforderungen (WCAG 2.1 AA / EN 301 549) müssen in Leistungsverzeichnissen und Verträgen explizit benannt sein.
- Barrierefreiheitserklärung vorbereiten: Template der EU verwenden und mit tatsächlichem Prüfergebnis befüllen.
- Feedback-Mechanismus einrichten: Einfaches Kontaktformular oder E-Mail-Adresse ausreichend.
- Regelmäßige Prüfung: Accessibility ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert bei jeder Aktualisierung der Website eine erneute Überprüfung.
Vergleich & Abgrenzung
EU-Richtlinie 2016/2102 vs. EAA (2019/882): 2016/2102 betrifft den öffentlichen Sektor; EAA betrifft den privaten Sektor. Beide verweisen auf EN 301 549 als technischen Standard, aber die EAA hat einen breiteren Produktumfang (E-Commerce, Banking, Telekommunikation, Transport etc.).
BITV 2.0 vs. [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025](/wiki/mediendesign-digitale-medien/accessibility/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/): BITV gilt für Bundesbehörden; BFSG gilt für Privatunternehmen in bestimmten Sektoren.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt BITV auch für Intranet-Systeme? Ja, soweit das Intranet ausschließlich von Beschäftigten der öffentlichen Stelle genutzt wird, gilt eine Ausnahme bis September 2020 – diese Frist ist abgelaufen. Intranet-Systeme müssen ebenfalls konform sein.
Wer prüft die Einhaltung der BITV? Auf Bundesebene die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Auf Landesebene die jeweiligen Beauftragten für Informationstechnik oder Behindertenbeauftragte.
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Weiterführend
- Europäische Kommission: Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Amtsblatt der EU, 2. Dezember 2016.
- BMJV: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Nr. 31, 2019.
- ETSI: EN 301 549 V3.2.1 – Accessibility requirements for ICT products and services. ETSI, 2021.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leitfaden Barrierefreiheit im Web. 2023.
- Europäische Kommission: EU Web Accessibility Directive – Monitoring Reports. 2022.
