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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882/EU), das ab dem 28. Juni 2025 private Unternehmen in bestimmten Sektoren zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen verpflichtet.

Rubrik: Mediendesign & Digitale Medien · Unterrubrik: Accessibility · Niveau: Fortgeschritten


Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl. I 2021 Nr. 2, in Kraft getreten am 16. Juli 2021) umsetzt die EU-Richtlinie 2019/882/EU (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht. Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen in Deutschland barrierefrei sein.

Das BFSG ergänzt damit die BITV 2.0 & EU-Accessibility-Richtlinie, die ausschließlich den öffentlichen Sektor betrifft. Gemeinsam decken beide Regelwerke nahezu alle relevanten digitalen Angebote in Deutschland ab.


Erklärung

Geltungsbereich: Welche Produkte und Dienstleistungen?

Das BFSG gilt für folgende Kategorien:

Produkte:

  • Computer und Betriebssysteme (inkl. Smartphones, Tablets)
  • Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten
  • Interaktive Selbstbedienungsterminals (Informationskioske)
  • E-Reader

Dienstleistungen:

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, Messenger-Dienste)
  • Audiovisuelle Mediendienste (Streaming-Plattformen, On-Demand-Video)
  • Personenbeförderungsdienste (Flug, Bahn, Bus, Schiff) – digitale Buchungssysteme, Websites, Apps
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher (Online-Banking, Apps, Geldautomaten)
  • E-Books und dedizierte Software
  • E-Commerce (Online-Shops): Websites und Apps, über die Waren oder Dienstleistungen verkauft werden

Für Medienproduzenten und Webdesigner ist E-Commerce die wichtigste neue Kategorie: Jeder Online-Shop, der Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.

Was gilt als barrierefrei?

Das BFSG verweist auf die EN 301 549 als technischen Standard, die WCAG 2.1 AA als Kernstandard für Web- und App-Barrierefreiheit enthält. Praktisch bedeutet das: WCAG – Web Content Accessibility Guidelines im Überblick 2.1 AA ist die Mindestanforderung. Da EN 301 549 V3.2.1 (2021) auf WCAG 2.2 hinweist, empfiehlt sich die Ausrichtung an WCAG 2.2 AA.

Ausnahmen: Kleinst- und Kleinunternehmen

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende UND Jahresumsatz/-bilanzsumme unter 2 Mio. EUR) sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Die Produktpflichten gelten jedoch auch für Kleinstunternehmen.

Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende UND unter 10 Mio. EUR Jahresumsatz) können unter bestimmten Umständen eine unverhältnismäßige Belastung geltend machen, müssen dies aber begründen und dokumentieren.

Wichtig: Die Ausnahmeregelungen entbinden nicht vollständig von der Barrierefreiheit – sie ermöglichen nur eine Verschiebung oder teilweise Befreiung. Willkürliche Nichterfüllung ist auch für kleine Unternehmen nicht zulässig.

Übergangsregelungen

Das BFSG sieht verschiedene Übergangsfristen vor:

  • 28. Juni 2025: Allgemeiner Stichtag für neue Produkte und neue Dienstleistungen.
  • 28. Juni 2030: Bestandsverträge für Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, müssen spätestens bis 2030 angepasst sein.
  • 28. Juni 2030: Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, können bis 2030 weiter genutzt werden.

Durchsetzung und Sanktionen

Das BFSG sieht folgende Durchsetzungsmechanismen vor:

  • Marktüberwachung: Behörden prüfen die Einhaltung.
  • Beschwerderecht: Verbraucher können Beschwerden bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen.
  • Verbandsklageberechtigung: Verbraucherverbände, Behindertenverbände und Mitbewerber haben das Recht, bei Nichtkonformität Unterlassungsklagen einzureichen – was das BFSG zu einem deutlich schärferen Instrument als viele vergleichbare Gesetze macht.
  • Bußgelder: Bis zu 100.000 EUR je Verstoß.

Die Verbandsklageberechtigung ist für Unternehmen der entscheidende Risikofaktor: Wettbewerber können barrierefreieitsbedingte Nachteile abmahnen.

Bedeutung für die Medienbranche

Für die Medien- und Digitalbranche hat das BFSG folgende konkrete Konsequenzen:

Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Vollständige WCAG 2.1 AA-Konformität bis 28. Juni 2025. Betrifft Produktseiten, Checkout-Prozesse, Barrierefreie Formulare – Labels, Fehler & Bestätigung (Bestellformulare), Zahlungsseiten und Kundenkommunikation.

Streaming-Dienste: Untertitel & Captions – SDH, CC und offene vs. geschlossene Untertitel für alle Inhalte, Audiodeskription für Videos für aufgezeichnete Videos, barrierefreie Playersteuerung.

Banking-Apps und Online-Banking: Tastaturnavigation & Fokus-Management, Screen Reader – Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Nutzer-Kompatibilität, barrierefreie Authentifizierungsmechanismen (WCAG 3.3.8 entsprechend).

Reise- und Ticketing-Plattformen: Buchungsmaske, Sitzplatzauswahl, Bezahlprozess, Bestätigungs-E-Mails.


Beispiele

Praxisbeispiel E-Commerce: Ein mittelständisches Unternehmen mit Online-Shop, 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. EUR Jahresumsatz fällt vollständig unter das BFSG. Bis 28. Juni 2025 muss der Shop Barrierefreie Formulare – Labels, Fehler & Bestätigung, ausreichende Farbkontrast & Accessibility – AA vs. AAA-Standards, Tastaturnavigation & Fokus-Management, Alt-Text für Bilder – Regeln & Best Practices auf Produktbildern und Screen Reader – Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Nutzer-Kompatibilität aufweisen.

Praxisbeispiel Kleinstunternehmen: Ein Solo-Freelancer mit eigenem Beratungswebsite und Online-Buchungskalender unterliegt der Kleinstunternehmen-Ausnahme für Dienstleistungen. Empfehlenswert ist jedoch die freiwillige Umsetzung, da die Ausnahme nur Dienstleistungen, nicht Produkte betrifft.


In der Praxis

Unternehmen sollten jetzt:

  1. Betroffenheitsanalyse: Fällt mein Angebot unter den BFSG-Geltungsbereich?
  2. Accessibility-Audit: Aktuellen Stand der Website/App gegen WCAG 2.1 AA prüfen (vgl. Accessibility Testing – Tools & Methoden (axe, WAVE, Lighthouse)).
  3. Gap-Analyse und Priorisierung: Kritische Barrieren identifizieren und nach Aufwand/Kritikalität priorisieren.
  4. Umsetzungsplanung: Restzeit bis 28. Juni 2025 für Korrekturen nutzen.
  5. Dokumentation: Compliance-Dokumentation aufbauen (Barrierefreiheitserklärung, Prüfberichte).

Vergleich & Abgrenzung

BFSG vs. [BITV 2.0 & EU-Accessibility-Richtlinie](/wiki/mediendesign-digitale-medien/accessibility/bitv-eu-richtlinie/): BITV gilt für öffentliche Stellen (Bundesbehörden etc.); BFSG gilt für private Unternehmen in bestimmten Sektoren. Beide fordern WCAG 2.1 AA als Mindeststandard.

BFSG vs. DSGVO: DSGVO regelt Datenschutz; BFSG regelt Barrierefreiheit. Beide sind eigenständige Compliance-Anforderungen; es gibt jedoch Überschneidungen bei datenschutzkonformen Accessibility-Lösungen (z. B. barrierefreie Cookie-Banner).


Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites? Ja, für neue Dienstleistungsverträge ab dem 28. Juni 2025. Bestehende Verträge (Webshops, die vor dem Stichtag schon existieren) haben eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030.

Was passiert, wenn ich das BFSG nicht einhalte? Neben Bußgeldern bis 100.000 EUR sind Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbandsklagen das größte Risiko. Die Verbandsklageberechtigung ist ein starkes Durchsetzungsinstrument.

Muss die ganze Website barrierefrei sein oder nur der Shop? Das BFSG betrifft primär den E-Commerce-Teil. Die Abgrenzung zwischen Shop und redaktionellem Content ist in Grenzfällen komplex. Empfehlenswert ist eine vollständige Barrierefreiheit der gesamten Website.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG). BGBl. I 2021 Nr. 2, 2021.
  • Europäisches Parlament / Rat: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act). Amtsblatt der EU, 7. Juni 2019.
  • BFSG-Portal: Umsetzungshilfen für Unternehmen. 2023.
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: BFSG – Was Unternehmen jetzt wissen müssen. 2023.
  • Kleinsteuber, Johanna / Schreiber, Franziska: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Handlungsempfehlungen für die Praxis. NZA, 2022.
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