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NFT (Non-Fungible Token) ist ein eindeutiger digitaler Eintrag auf einer Blockchain, der das Eigentum an einem bestimmten digitalen Gut verbriefen soll — ohne dabei automatisch das Urheberrecht an dem damit verknüpften Werk zu übertragen.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Medienrecht · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Non-Fungible Token, Krypto-Kunst, tokenisierte digitale Kunst


Was ist ein NFT?

Ein Non-Fungible Token (NFT) ist eine einmalige digitale Einheit, die auf einer Blockchain (meist Ethereum, Solana oder Tezos) registriert ist und als Eigentumsnachweis für ein digitales Gut dient. Anders als Kryptowährungen wie Bitcoin (die beliebig austauschbar und gleichwertig sind) ist jeder NFT einmalig (non-fungible) und repräsentiert in der Regel einen Link zu einem bestimmten digitalen Werk — z. B. einem Bild, einem Video, einer Musikdatei oder einem 3D-Modell.

NFTs erlebten 2021 einen massiven Boom: Digitale Kunstwerke wie Beeples „Everydays: The First 5000 Days" wurden für 69 Millionen US-Dollar verkauft. Seitdem hat der Markt sich abgekühlt, aber NFTs als Rechtsproblem bleiben aktuell.


Erklärung

Was kauft man beim Kauf eines NFTs?

Das ist die entscheidende rechtliche Frage — und die Antwort überrascht viele Käufer:

Ein NFT-Kauf überträgt in der Regel:

  • Das Eigentum am Token (Blockchain-Eintrag)
  • Möglicherweise ein Nutzungsrecht am verknüpften Werk (je nach Smart Contract)

Ein NFT-Kauf überträgt nicht automatisch:

  • Das Urheberrecht am Werk (dieses bleibt beim Künstler)
  • Das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu bearbeiten
  • Das Recht, das Werk kommerziell zu nutzen

Technisches Problem: Der NFT verweist meist nur auf eine URL oder einen Hash, der auf das eigentliche Werk zeigt. Das Werk selbst liegt oft auf einem externen Server (z. B. IPFS) — der NFT „enthält" das Kunstwerk nicht. Wenn der Server abgeschaltet wird, verweist der NFT ins Leere.

Urheberrecht und NFT-Verkauf

Nach deutschem Recht (§ 11 ff. UrhG) ist das Urheberrecht untrennbar mit dem Urheber verbunden und nicht abtretbar. Was übertragen werden kann, sind Nutzungsrechte. Ein NFT-Smart-Contract kann Nutzungsrechte übertragen — aber nur, wenn das explizit vereinbart wird.

In der Praxis: Die meisten NFT-Marktplätze (OpenSea, Foundation, SuperRare etc.) haben eigene Nutzungsbedingungen, die festlegen, welche Rechte mit dem NFT übertragen werden. Oft handelt es sich nur um ein persönliches, nicht-kommerzielles Anzeigerecht.

Smart Contracts: Rechtsverbindlichkeit in Deutschland

Ein Smart Contract ist ein selbstausführender Code auf der Blockchain, der Bedingungen automatisch vollzieht (z. B. automatische Weiterleitung einer Provision beim Weiterverkauf).

Rechtlich sind Smart Contracts in Deutschland grundsätzlich bindend (§§ 145 ff. BGB — Angebot und Annahme), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Übereinstimmender Wille der Parteien
  • Bestimmbarkeit der Leistung
  • Keine Sittenwidrigkeit

Allerdings: Smart Contracts können nicht automatisch deutsches Recht durchsetzen. Widerrufsrechte, Verbraucherschutz und AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) gelten weiter. Und: Was im Code steht, ist nicht immer das, was rechtlich gilt.

Urheberrecht bei KI-generierten NFTs

Ein Spezialfall sind NFT-Kunstwerke, die vollständig oder teilweise von KI erzeugt wurden. Wie im Eintrag KI-generierte Werke und Urheberrecht erläutert, sind vollständig KI-generierte Werke nach deutschem Recht nicht urheberrechtlich schutzfähig. Das bedeutet: Ein NFT solcher Werke verbrieft theoretisch den Besitz an einem Werk ohne urheberrechtlichen Schutz — potenziell ohne echten Exklusivitätsanspruch.

Steuern und NFTs

In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von NFTs grundsätzlich der Einkommensteuer (§ 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte oder § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft, je nach Haltefrist). Steuern auf NFT-Transaktionen sind ein eigenes komplexes Thema — hier ist Steuerberatung unbedingt empfohlen.


Beispiele

NFT-Kunstkauf: Eine Sammlerin kauft auf OpenSea einen NFT für 2 ETH. Sie erhält das Token auf ihrer Wallet. Das Urheberrecht des Künstlers bleibt beim Künstler. Sie darf das Bild als persönlichen Profilbild oder in privaten Kontexten zeigen. Für Merchandising oder kommerzielle Nutzung bräuchte sie eine explizite Lizenz.

Weiterverkauf mit Royalties: Der Künstler hat im Smart Contract eine Royalty-Klausel von 10 % hinterlegt. Bei jedem Weiterverkauf des NFTs erhält der Künstler automatisch 10 % des Erlöses. Das ist technisch elegant — aber nur auf Plattformen wirksam, die den Smart Contract respektieren. Auf anderen Plattformen kann das Royalty umgangen werden.

Gestohlenes Kunstwerk als NFT: Ein Dritter mintet (erstellt) ein NFT basierend auf dem Kunstwerk eines Malers — ohne dessen Erlaubnis. Der NFT „gehört" dem Dieb auf der Blockchain, aber das Urheberrecht liegt beim Maler. Der Maler kann Unterlassung und Schadensersatz fordern.

KI-NFT-Projekt: Ein Kollektiv verkauft 10.000 KI-generierte Profilbilder als NFTs (ähnlich wie Bored Apes). Da die Werke vollständig von KI erzeugt wurden, könnten sie nicht urheberrechtlich schutzfähig sein — der Wert der NFTs beruht dann allein auf Gemeinschaftsbildung und Spekulation, nicht auf Exklusivstiät.


In der Praxis

Für Künstler, die NFTs verkaufen:

  1. Im Smart Contract oder den Plattform-AGB klar definieren, welche Rechte der Käufer erhält
  2. Urheberrecht nie unbewusst abtreten — explizit formulieren
  3. Royalty-Klauseln einbauen, um am Sekundärmarkt zu partizipieren
  4. Werkdateien sicher hosten (IPFS mit Pinning-Service statt externer URL)
  5. Steuerliche Pflichten klären — jede Transaktion kann steuerpflichtig sein

Für Käufer:

  1. Vor dem Kauf die Nutzungsbedingungen des Marktplatzes und des Projekts lesen
  2. Klären, welche konkreten Rechte übertragen werden
  3. NFTs sind kein rechtssicheres Eigentum im klassischen Sinne — der Smart Contract ist kein Grundbucheintrag
  4. NFT-Projekte können „rugged" werden (Team taucht unter) — keine Rechtspersönlichkeit des Projekts

Vergleich & Abgrenzung

NFT vs. klassischer Kunstkauf: Beim Kauf eines Gemäldes erwirbt man das Eigentum am physischen Objekt — aber nicht das Urheberrecht. Beim NFT-Kauf erwirbt man den Token — nicht das Werk. In beiden Fällen bleibt das Urheberrecht beim Urheber.

NFT vs. Aktie / Wertpapier: NFTs sind bisher in Deutschland keine regulierten Wertpapiere. Die Einordnung als Kapitalanlage und mögliche Regulierung durch die BaFin ist in Diskussion.

NFT vs. Trademark: Das Minting eines NFTs mit einem bekannten Markenlogo ist eine Markenverletzung — unabhängig davon, was auf der Blockchain steht.


Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich ein Foto von meinem NFT machen und verkaufen? Wenn das NFT kein kommerzielles Nutzungsrecht enthält: Nein. Das Fotografieren und Verkaufen wäre eine Urheberrechtsverletzung.

Sind NFTs und Krypto-Kunst sicher vor Fälschungen? Der Token auf der Blockchain ist fälschungssicher. Aber das verknüpfte Kunstwerk kann kopiert werden — NFTs lösen das Problem digitaler Reproduzierbarkeit nicht vollständig.

Was ist mit NFTs nach dem Blockchain-Crash? Der Token bleibt auf der Blockchain erhalten, solange das Netzwerk läuft. Sein Wert ist eine andere Frage. Rechtlich ändert sich durch Preisrückgänge nichts an Urheberrechts- oder Nutzungsrechtsfragen.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Europäische Kommission: Non-Fungible Tokens: Considerations on the current regulatory landscape, ESMA, 2022
  • Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von virtuellen Währungen und Token, BMF-Schreiben, 2022
  • Giancaspro, Mark: Is a 'Smart Contract' Really a Smart Idea?, Computer Law & Security Review, 2017
  • Guadamuz, Andres: The Treachery of Images: Non-Fungible Tokens and Copyright, Journal of Intellectual Property Law & Practice, 2021
  • OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2022, 4 U 103/21 — erste deutsche Gerichtsentscheidung mit NFT-Bezug

Kein Rechtsrat. NFT-Transaktionen haben urheberrechtliche, vertragsrechtliche und steuerrechtliche Implikationen – professionelle Beratung ist dringend empfohlen.

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