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VG Wort ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Textautoren und Verlage — sie zieht gesetzliche Vergütungsansprüche für die Nutzung von Texten ein und schüttet jährlich Millionenbeträge an Autoren aus, auch für Online-Texte über das METIS-System.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Urheberrecht · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Verwertungsgesellschaft Wort, Wort-VG


Was ist die VG Wort?

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) mit Sitz in München ist die zugelassene Verwertungsgesellschaft für Urheber und Verleger von Sprachwerken — also Texten jeder Art. Sie wurde 1958 gegründet und ist wie alle deutschen Verwertungsgesellschaften staatlich vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugelassen.

Ähnlich wie die GEMA für Musik und die VG Bild-Kunst für Bildende Kunst nimmt die VG Wort gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die Autoren und Verlage nicht individuell durchsetzen können. Dazu gehört vor allem die Vergütung für private Kopien (Geräteabgabe), für öffentliches Verleihen und für die Online-Nutzung von Texten.


Erklärung

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der VG Wort können werden:

  • Autoren: Schriftsteller, Journalisten, Sachbuchautoren, wissenschaftliche Autoren, Blogger, Drehbuchautoren, Liedtexter
  • Übersetzer literarischer oder wissenschaftlicher Werke
  • Verlage (Buch-, Zeitschriften-, Zeitungsverlage)

Es gibt außerordentliche Mitgliedschaft (für Einsteiger und Nachwuchsautoren) und ordentliche Mitgliedschaft (mit Nachweis urheberrechtlicher Einnahmen). Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Wofür schüttet die VG Wort aus?

1. Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) Bibliotheken und öffentliche Einrichtungen, die Bücher und Zeitschriften verleihen, zahlen eine Vergütung. Die VG Wort verwaltet diese und schüttet an Autoren und Verlage aus.

2. Geräte- und Speichervergütung (§§ 54 ff. UrhG) Drucker, Kopierer, Scanner, Smartphones — all diese Geräte werden zur Vervielfältigung von Texten genutzt. Die Hersteller zahlen eine gesetzliche Abgabe, die die VG Wort an Autoren und Verlage verteilt.

3. Schulbuchvergütung (§ 60b UrhG) Für die Nutzung von Textwerken in Schulen und Bildungseinrichtungen zahlen diese Einrichtungen Vergütungen, die über die VG Wort verteilt werden.

4. Pressespiegelvergütung Unternehmen und Behörden, die interne Pressespiegel anfertigen, zahlen Vergütungen. Die VG Wort zieht diese ein und verteilt an Verlage und Autoren.

5. Online-Texte über das METIS-System

Das METIS-System (Meldesystem für Texte im Internet) ist das bekannteste und für viele Autoren relevanteste Angebot der VG Wort. Es funktioniert so:

  • Autoren binden einen unsichtbaren Zählpixel (1x1 Pixel, sog. METIS-Zählmarke) in ihre Online-Texte ein
  • Das System misst Seitenaufrufe des Textes
  • Texte mit genügend Zugriffen werden bei der jährlichen Ausschüttung berücksichtigt
  • Die Mindestzahl der Zugriffe für eine Ausschüttung wird jährlich festgelegt (variiert je nach Texttyp und Rubrik)

Texte können auf Websites, Blogs, in Online-Magazinen und in anderen Digitalformaten mit METIS-Zählmarken versehen werden. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der VG Wort (T.O.M. — Texte Online Melden).

So funktioniert die Anmeldung über T.O.M.

  1. Kostenlose Registrierung auf der VG-Wort-Website
  2. Zählmarken anfordern für jeden Text oder automatisch für eine Website
  3. Zählmarke in den HTML-Code des Textes einbinden (ein einfacher img-Tag)
  4. Im Folgejahr prüfen, ob der Text die Mindest-Zugriffsschwelle erreicht hat
  5. Jährliche Ausschüttung im Herbst des Folgejahres

Die Ausschüttungsbeträge variieren je nach Textart (Belletristik, Sachbuch, wissenschaftlicher Text, Zeitschrift) und aktuellen Gesamteinnahmen der VG Wort.

Verlage und die Beteiligung

Bis zu einem bedeutenden BGH-Urteil von 2016 beteiligten Verlage die Autoren in der Praxis oft unzureichend an VG-Wort-Ausschüttungen. Das Bundesverfassungsgericht und BGH haben klargestellt: Die VG Wort muss primär an Urheber ausschütten. Die Verlagsbeteiligung wurde neu geregelt — Autoren erhalten seitdem mehr direkt, wenn sie entsprechend registriert sind und keine anderslautende vertragliche Vereinbarung mit dem Verlag besteht.


Beispiele (5 konkrete Praxisfälle)

  1. Bloggerin mit News-Texten: Journalistin Sandra betreibt einen Fachblog mit regelmäßigen Artikeln. Sie meldet ihre Texte über T.O.M. mit METIS-Zählmarken an. Artikel, die die jährliche Mindestzugriffszahl erreichen, bringen ihr im Herbst eine zusätzliche Ausschüttung — oft zwischen 20 und 100 Euro pro Artikel.
  2. Sachbuchautor: Roman schreibt ein Fachbuch über Medienrecht. Das Buch kommt in viele Bibliotheken. Jedes Mal, wenn es ausgeliehen wird, entsteht ein Vergütungsanspruch nach § 27 UrhG. Die VG Wort schüttet die Bibliothekstantieme an Roman aus — ohne sein Zutun.
  3. Wissenschaftlicher Artikel: Eine Professorin veröffentlicht wissenschaftliche Artikel in Fachzeitschriften. Wenn die Artikel auch online zugänglich sind und mit METIS-Zählmarken versehen werden, fließen zusätzliche Online-Ausschüttungen.
  4. Übersetzer: Thomas übersetzt englischsprachige Fachbücher ins Deutsche. Als Übersetzer kann er bei der VG Wort Mitglied werden und erhält Ausschüttungen für die Nutzung der von ihm übersetzten Texte in Bibliotheken und über Kopien.
  5. Jugendbuchautorin: Kinderbuchautorin Klara hat mehrere Bücher veröffentlicht, die in Schulbibliotheken stehen. Sie ist VG-Wort-Mitglied und meldet ihre Bücher. Die jährliche Schulbuch- und Bibliotheksvergütung ist eine verlässliche Zusatzeinnahme.

In der Praxis

Wichtigste Empfehlung für Textautoren: Kostenlos registrieren, METIS-Zählmarken einbinden und alle veröffentlichten Texte (Bücher, Online-Artikel, wissenschaftliche Publikationen) regelmäßig über T.O.M. melden. Die Ausschüttungen mögen pro Text klein wirken — über eine Karriere hinweg summieren sie sich.

Buchveröffentlichungen: Bücher müssen einmal gemeldet werden. Für Online-Texte lohnt sich die jährliche Pflege der Meldungen besonders, weil aktuelle Texte oft die meisten Zugriffe erzeugen.

Ausschüttungstermin: Die jährliche Ausschüttung findet typischerweise im Herbst (Oktober) statt. Texte, die bis zum Stichtag (meistens Ende des Vorjahres) gemeldet wurden und die Mindestzugriffszahl erreichten, werden berücksichtigt.


Vergleich & Abgrenzung

OrganisationZuständig fürMitglieder
VG WortTexte, SprachwerkeAutoren, Journalisten, Übersetzer, Verlage
VG Bild-KunstBildende Kunst, FotografieFotografen, Illustratoren, Designer
GEMAMusikKomponisten, Texter, Musikverleger

Häufige Fragen (FAQ)

Lohnt sich die VG-Wort-Mitgliedschaft für Blogger? Ja, wenn der Blog regelmäßig veröffentlicht und die Texte nennenswerte Zugriffszahlen erzielen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, die METIS-Integration unkompliziert. Selbst mittlere Blogs mit einigen Tausend monatlichen Besuchern pro Artikel können relevante Ausschüttungen erzielen.

Muss ich meinen Verlag an der Ausschüttung beteiligen? Das hängt vom Verlagsvertrag ab. Seit dem BGH-Urteil von 2016 wurde die Verlagsbeteiligung neu geregelt. Autoren können sich direkt bei der VG Wort registrieren und Anteile direkt erhalten, wenn der Verlagsvertrag keine abweichende Regelung vorsieht. Bei Unsicherheit den Verlagsvertrag prüfen.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • VG Wort: vgwort.de (METIS-System, T.O.M., Ausschüttungsinformationen, Mitgliedschaft).
  • BGH, Urteil vom 21.04.2016 — I ZR 198/13 (VG Wort / Verlegeranteil).
  • Dreier, T. / Schulze, G. (2022): Urheberrechtsgesetz — Kommentar, 7. Auflage, C.H.Beck — §§ 26 ff. und §§ 54 ff. UrhG.
Kein Rechtsrat: Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
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