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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine private Personenversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder einem Kräfteverfall dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht für Kreative · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: BU-Versicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsversicherung (abweichend), Occupational Disability Insurance

Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Kreative vor dem finanziellen Ruin, wenn sie durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Sie ist für Selbstständige die bedeutsamste private Absicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige (sofern überhaupt Pflichtbeiträge gezahlt werden) nur eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente bietet.

Erklärung

Definition der Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls für voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben (branchenübliche Klausel).

Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet erst, wenn jemand weniger als 3 Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann – unabhängig vom erlernten Beruf. Das ist ein viel strengeres Kriterium. Die private BU ist berufsbezogen: Sie leistet, wenn der konkrete, zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wichtige Klauseln im BU-Vertrag:

  1. Keine abstrakte Verweisung: Die Police darf keine Klausel enthalten, nach der der Versicherer statt zu zahlen auf einen anderen Beruf verweisen darf (abstrakte Verweisung). Hochwertige Policen enthalten diese Klausel nicht; minderwertige schon. Prüfen!
  2. Konkrete Verweisung: Akzeptabel ist die konkrete Verweisung: Wenn der Versicherte tatsächlich einen anderen, vergleichbaren Beruf ausübt, kann die Leistung eingestellt werden. Das ist fair.
  3. Rückwirkende Leistung: Gute Policen zahlen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn die Meldung erst später erfolgt.
  4. Nachversicherungsgarantie: Möglichkeit, die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen (z. B. bei Einkommensanstieg, Heirat, Geburt eines Kindes). Wichtig für wachsende Freelancer.
  5. Verzicht auf Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit: Einige Policen leisten auch bei Pflegebedürftigkeit ohne gesonderten Nachweis der Berufsunfähigkeit.

Gesundheitsprüfung: Der Abschluss einer BU erfordert eine detaillierte Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen, Risikoaufschlägen oder gar zur Ablehnung führen. Je jünger und gesünder der Antragsteller, desto günstiger und leichter ist der Abschluss. Frühzeitiger Abschluss ist daher dringend empfohlen.

Höhe der BU-Rente: Als Faustregel gilt: Die monatliche BU-Rente sollte mindestens 60–70 % des Nettoverdienstes abdecken und alle laufenden Kosten (Lebenshaltung, Miet- oder Kreditraten, Krankenversicherung) decken. Für Kreative mit einem Nettoverdienst von 3.000 EUR/Monat sind 2.000–2.500 EUR BU-Rente sinnvoll.

Prämien für Kreative: Die Höhe der Prämie hängt ab von Alter, Gesundheitszustand, versicherter Rentenhöhe, Laufzeit und Berufsgruppe. Kreative werden versicherungstechnisch häufig in mittlere Berufsgruppen eingestuft (nicht gefährlich wie Handwerker, aber mehr psychisches Belastungsrisiko als reine Büroberufe). Jahresprämien für eine BU-Rente von 2.000 EUR/Monat liegen je nach Alter und Gesundheit zwischen 800 und 2.500 EUR/Jahr.

KSK und BU: KSK-Mitglieder sind über die KSK in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wodurch sie prinzipiell Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung haben. Diese ist aber in der Regel deutlich zu gering, um den Lebensstandard zu halten. Die BU-Versicherung bleibt auch für KSK-Mitglieder unverzichtbar.

Beispiele

  1. Grafiker mit Sehnenscheidenentzündung: Ein Grafikdesigner entwickelt eine chronische Sehnenscheidenentzündung, die das Arbeiten am Computer unmöglich macht. Die BU-Versicherung zahlt ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit monatlich 1.800 EUR.
  2. Burnout bei Kreativberater: Ein Kommunikationsberater wird nach einem schweren Burnout von seinem Psychiater dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben. Die BU-Versicherung leistet nach Vorlage der medizinischen Gutachten und Prüfung durch den Versicherer.
  3. Frühzeitiger Abschluss spart Prämien: Ein 25-jähriger Fotograf schließt eine BU mit 1.500 EUR Monatsrente für 150 EUR/Monat ab. Dieselbe Police würde für einen 40-Jährigen mit demselben Gesundheitszustand ca. 280 EUR/Monat kosten.
  4. Abstrakte Verweisung verhindert Leistung: Ein Illustrator verliert nach einem Unfall seine Feinmotorik und kann nicht mehr zeichnen. Seine billige BU-Police enthält eine abstrakte Verweisung und beruft sich darauf, dass er noch als Berater tätig sein könnte. Eine hochwertige Police ohne abstrakte Verweisung hätte geleistet.
  5. Rückwirkende Leistung: Ein Texter erkrankt im Februar schwer, meldet dies aber erst im August dem Versicherer. Die Police mit rückwirkender Leistungsklausel zahlt rückwirkend ab Februar, nicht erst ab August.

In der Praxis

So früh wie möglich abschließen: Die BU ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen der frühzeitige Abschluss unmittelbar Geld spart – nicht nur wegen der Prämien, sondern weil im Alter die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen steigt, die zu Ausschlüssen führen.

Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten: Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung können zur Vertragsanfechtung führen – auch im Leistungsfall. Im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben.

Abstrakte Verweisung ausschließen: Nur Policen ohne abstrakte Verweisung sind empfehlenswert.

Unabhängigen Berater hinzuziehen: Die Unterschiede zwischen Policen sind erheblich. Ein unabhängiger Versicherungsberater (Honorarbasis) oder ein erfahrener Makler kann helfen, die richtige Police zu finden.

Vergleich & Abgrenzung

BU vs. Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit (unter 3 Stunden täglich jeder Tätigkeit). Die private BU leistet bereits bei 50%iger Berufsunfähigkeit im konkreten Beruf. Für Kreative ist die private BU ungleich wertvoller.

BU vs. Unfallversicherung: Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten. Da der weit überwiegende Teil der Berufsunfähigkeiten durch Krankheiten (Krebs, psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf) entsteht, reicht eine Unfallversicherung als BU-Ersatz nicht aus.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die BU steuerlich absetzen? Beiträge zur BU-Versicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeaufwendungen, die mit anderen Versicherungsprämien konkurrieren. Bei Selbstständigen ohne gesetzliche Rentenversicherung ist der Spielraum größer. Alternativ kann eine Rürup-Rente mit BU-Zusatzbaustein steuerlich voll abgesetzt werden.

Was ist, wenn ich bereits Vorerkrankungen habe? Vorerkrankungen müssen vollständig angegeben werden. Der Versicherer kann den betroffenen Bereich von der Leistung ausschließen, einen Risikoaufschlag verlangen oder den Antrag ablehnen. In diesem Fall bieten manche Versicherer eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit niedrigerer Deckungssumme an.

Weiterführend

  • Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich, Finanztest 2023
  • Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente für Selbstständige, www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Morgen & Morgen GmbH: BU-Rating 2023, www.morgenundmorgen.de
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