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Freiberuflichkeit bezeichnet die selbstständige Erwerbstätigkeit in bestimmten, im deutschen Steuerrecht definierten „freien Berufen" – darunter viele Kreativberufe wie Designer, Fotografen und Texter – bei der keine Gewerbesteuer anfällt und der Einstieg ohne Gewerbeanmeldung möglich ist.

Was ist Freiberuflichkeit?

Wer als Kreativer selbstständig arbeitet, steht vor einer ersten wichtigen Frage: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? In Deutschland ist das steuerlich und rechtlich relevant.

Laut § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) gehören Berufe wie Journalist, Texter, Grafiker, Designer und Fotograf grundsätzlich zu den freien Berufen – vorausgesetzt, sie üben ihre Tätigkeit eigenschöpferisch und künstlerisch aus. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall.

Vorteile der Freiberuflichkeit gegenüber dem Gewerbe:

  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine IHK-Mitgliedspflicht und -Beiträge
  • Einfachere Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR)
  • Keine Pflicht zur Handelsregistereintragung

Erklärung

Schritt-für-Schritt: Der Einstieg

Schritt 1: Finanzamt informieren Wer freiberuflich tätig wird, meldet sich beim zuständigen Finanzamt an. Dafür gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der seit 2021 auch über ELSTER (elster.de) online ausgefüllt werden kann. Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer und entscheidet über die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender.

Schritt 2: Kleinunternehmerregelung prüfen Wer im ersten Jahr voraussichtlich weniger als 22.000 € (Umsatz) einnimmt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für viele Einsteiger ist das ein sinnvoller Start.

Ab einem bestimmten Umsatz (22.000 € im Vorjahr bzw. 50.000 € im laufenden Jahr) entfällt die Option. Dann muss Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden.

Schritt 3: Erstes Equipment und Ausgaben dokumentieren Betriebsausgaben (Computer, Software, Kamera, Fortbildungen, Coworking Space) mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Alle Belege sollten lückenlos gesammelt werden.

Schritt 4: Erste Kunden gewinnen Für die Akquise-Methoden für Kreative – Wie man als Freelancer Aufträge gewinnt gilt: Netzwerk nutzen, Empfehlungen einholen, Plattformen bespielen. Der erste Auftrag kommt in den meisten Fällen aus dem persönlichen Umfeld.

Schritt 5: Professionelle Rechnungsstellung Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 14 UStG): vollständiger Name und Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Leistung, Betrag (ggf. mit/ohne MwSt.). Rechnungsprogramme wie Lexoffice, sevDesk oder FastBill erleichtern diesen Prozess.

Krankenversicherung und Absicherung

Als Selbstständiger entfällt die Sozialversicherungspflicht größtenteils. Wichtige Punkte:

  • Krankenversicherung: Pflicht, entweder gesetzlich (GKV) als freiwillig Versicherter oder privat (PKV). Kosten: 200–800 €/Monat je nach Tarif und Einkommen.
  • Rentenversicherung: Keine Pflicht für die meisten Freiberufler, aber dringend empfohlen. Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) vergünstigte Beiträge zahlen – die KSK übernimmt ca. 50 % der KV- und RV-Beiträge.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadensersatzansprüchen durch Fehler in der Arbeit. Besonders für Designer und Texter mit größeren Kundenprojekten wichtig.

Die KSK – Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine staatlich geförderte Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie ermöglicht günstige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss künstlerisch oder publizistisch sein und mindestens 3.900 € Jahreseinkommen erzielt werden. Grafiker, Fotografen, Texter und viele andere Kreative sind antragsberechtigt.

Beispiele

Beispiel: Grafikdesignerin, Einstieg nebenberuflich Lisa fängt an, neben ihrem Studium kleine Designaufträge anzunehmen. Sie meldet sich als Freiberuflerin beim Finanzamt an, nutzt die Kleinunternehmerregelung und stellt Rechnungen ohne MwSt. aus. Nach dem Studium wird die Tätigkeit zum Haupterwerb.

Beispiel: Fotograf, Vollzeit-Freelance Marc kündigt seinen Angestelltenjob und wird Vollzeit-Fotograf. Er beantragt die KSK-Mitgliedschaft, wechselt in die freiwillige GKV und legt eine Rücklage für Steuerzahlungen an (empfohlen: 25–30 % des Umsatzes).

In der Praxis

Steuerrücklagen bilden. Am Ende des Jahres kommt die Einkommenssteuernachzahlung. Wer keine Rücklagen gebildet hat, gerät in die Steuerfalle. Empfehlung: 25–30 % des Nettoumsatzes monatlich zurücklegen.

Verträge abschließen. Auch bei kleinen Aufträgen: Ein schriftlicher Auftrag oder Vertrag schützt beide Seiten. Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachzuweisen.

[Stundensatz berechnen – Der kostendeckende Preis für Kreative](/wiki/soft-skills-berufspraxis/karriere-selbstvermarktung/stundensatz-berechnen/) von Anfang an. Viele Einsteiger unterschätzen ihren Stundensatz. Ein marktgerechter Satz deckt nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch nicht abrechenbare Zeiten, Urlaub, Steuern und Versicherungen ab.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalFreiberuflerGewerbetreibender
GewerbesteuerNeinJa (ab ~25.000 € Gewinn)
AnmeldungFinanzamtGewerbeamt + Finanzamt
BuchführungEÜR ausreichendEÜR oder Bilanz
IHK-MitgliedschaftNeinJa (Pflichtmitglied)
Typische KreativberufeDesigner, Fotograf, TexterFotostudio mit Mitarbeitern, Werbeagentur GmbH

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich als Designer arbeite? Meist nicht, wenn die Tätigkeit eigenschöpferisch ist. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater.

Kann ich Freiberuflichkeit und Anstellung kombinieren? Ja. Neben-Freelance-Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis ist vollständig legal, muss aber dem Finanzamt gemeldet werden und kann steuerliche Auswirkungen haben.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Freelancer? „Freiberufler" ist ein steuerrechtlicher Begriff. „Freelancer" ist umgangssprachlich und bezeichnet allgemein Selbstständige – auch Gewerbetreibende. Nicht jeder Freelancer ist im steuerlichen Sinne ein Freiberufler.

Ab wann brauche ich einen Steuerberater? Spätestens wenn die Umsatzsteuer greift (über 22.000 €), ist ein Steuerberater empfehlenswert. Auch früher, wenn sich Unsicherheiten bei der Gewinnermittlung ergeben.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium für Wirtschaft: Leitfaden Freie Berufe, bmwk.de (2023)
  • Künstlersozialkasse: kuenstlersozialkasse.de
  • ELSTER Online: elster.de
  • Bundesverband der Freien Berufe: freie-berufe.de
  • Lexoffice: Steuern für Freelancer, lexoffice.de/blog (2024)
  • Steuerberaterverband Deutschland: stbverband.de
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