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Eine private Berufsfachschule ist eine Berufsfachschule in freier Trägerschaft, etwa eines Vereins, einer gemeinnützigen Gesellschaft, einer Kirche oder eines Unternehmens. Ist sie als Ersatzschule staatlich genehmigt, unterliegt sie der Schulaufsicht des Landes; ist sie zusätzlich staatlich anerkannt, darf sie Prüfungen abnehmen und Zeugnisse wie eine öffentliche Schule erteilen.

Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg und Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Privatschule, Schule in freier Trägerschaft, freie Berufsfachschule, Ersatzschule, Ergänzungsschule

Was ist eine private Berufsfachschule?

Eine private Berufsfachschule bietet wie eine öffentliche Berufsfachschule: Was sie ist, Abschlüsse und Zugang eine Vollzeitausbildung oder berufliche Bildungsgänge an, wird aber nicht vom Staat oder einer Kommune getragen. Das Recht, solche Schulen zu gründen, ist im Grundgesetz geschützt. Entscheidend für dich ist, welchen Status die Schule hat, denn davon hängen Abschluss, Förderung und Steuerersparnis ab.

Erklärung

Grundgesetz: Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet das Recht, private Schulen zu errichten. Private Schulen „als Ersatz für öffentliche Schulen“ brauchen eine Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Genehmigt wird nur, wenn sie in Lehrzielen, Einrichtungen und Qualifikation der Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler/innen nach dem Einkommen der Eltern nicht gefördert wird. Aus diesem Sonderungsverbot folgt, dass das Schulgeld an Ersatzschulen nicht beliebig hoch sein darf; die Einzelheiten regeln die Länder.

Drei Stufen, die man auseinanderhalten sollte:

  1. Ergänzungsschule: Sie bietet Bildungsgänge an, die keiner öffentlichen Schulart entsprechen, und braucht deshalb keine Genehmigung als Ersatzschule. In Baden-Württemberg kann eine Ergänzungsschule, die seit mindestens fünf Jahren besteht, beim Kultusministerium eine staatliche Anerkennung beantragen (§ 15 Privatschulgesetz; den Betrieb muss sie vorher nur anzeigen, § 13); erst dann darf sie nach Prüfungsvorschriften prüfen und Zeugnisse mit Hinweis auf die Anerkennung erteilen.
  2. Genehmigte Ersatzschule: Sie entspricht in ihren Zielen einer öffentlichen Schulart und ist vom Land genehmigt. Das Recht, Prüfungen selbst mit staatlicher Wirkung abzunehmen, hat sie damit noch nicht; wie ihre Schüler/innen den Abschluss erwerben, regelt das Landesrecht.
  3. Staatlich anerkannte Ersatzschule: In Baden-Württemberg kann eine genehmigte Ersatzschule, die seit drei Jahren erfolgreich arbeitet und das Lehrziel der entsprechenden öffentlichen Schule erreicht, beim Regierungspräsidium die Anerkennung beantragen (§ 10 Privatschulgesetz). Sie erhält dann das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse selbst zu erteilen. Andere Länder haben vergleichbare Regeln in ihren Privatschulgesetzen.

Förderung: Schüler-BAföG gibt es nach § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG für Ausbildungen an öffentlichen Einrichtungen oder genehmigten Ersatzschulen. Für Ergänzungsschulen gilt § 2 Abs. 2 BAföG: Gefördert wird nur, wenn die Landesbehörde anerkennt, dass der Besuch gleichwertig ist (Stand: November 2026). Wer eine private Berufsfachschule wählt, sollte deshalb den Status schriftlich erfragen.

Steuer für Eltern: Eltern, die für ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, können nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen, höchstens 5.000 Euro pro Kind und Jahr (Stand: November 2026). Voraussetzung ist, dass die Schule zu einem staatlich anerkannten oder als gleichwertig anerkannten Abschluss führt. Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung zählen nicht dazu. Ob die Voraussetzungen im eigenen Fall erfüllt sind, klärt eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

Beispiele

  • Private Berufsfachschule für Physiotherapie oder Ergotherapie: Viele Gesundheitsfachberufe werden an privaten Schulen ausgebildet; ob Schulgeld anfällt, unterscheidet sich je nach Land und Träger.
  • Private Fachschule für Sozialpädagogik: Erzieher/innen-Ausbildung bei kirchlichen oder freien Trägern, oft mit praxisintegrierten Modellen.
  • Private Berufsfachschule für Gestaltung: Fotografie, Grafik, Film oder Mode mit eigenen Werkstätten und Studios.
  • Private Schule für Assistentenberufe: gestaltungstechnische oder kaufmännische Assistenz, häufig mit der Option auf Fachhochschulreife.
  • Ergänzungsschule für Spezialthemen: etwa Bildungsgänge, die es an öffentlichen Schulen nicht gibt; hier genau auf die Art des Abschlusses achten.

In der Praxis

Bevor du dich an einer privaten Berufsfachschule anmeldest, lohnt sich ein kurzer Check:

  1. Status erfragen: Ersatzschule oder Ergänzungsschule, genehmigt oder staatlich anerkannt, und für welchen Bildungsgang genau? Eine Schule kann mehrere Bildungsgänge mit unterschiedlichem Status anbieten.
  2. Abschluss lesen: Steht im Zeugnis ein staatlich anerkannter Berufsabschluss, ein staatlich geprüfter Abschluss oder ein schuleigenes Diplom?
  3. Kosten vollständig rechnen: Schulgeld, Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren, Material, Software und Exkursionen. Seriöse Schulen legen alles im Schulvertrag offen.
  4. Vertrag prüfen: Kündigungsfristen, Probezeit und Regeln bei Krankheit oder Abbruch sollten klar geregelt sein, siehe auch Ausbildung abbrechen: Konsequenzen und was dann.
  5. Vor Ort ansehen: Infotag oder Probetag, Gespräch mit Schüler/innen und Lehrkräften, Blick in Werkstätten und Abschlussarbeiten.

Ein Beispiel aus der Gestaltung: Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar ist eine gemeinnützige, staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung, gegründet 1950. Staatlich anerkannt sind dort drei von sechs Fachbereichen, nämlich Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign; Digital Film Animation und VFX, GenAI und Content Creation sowie Intermediale Gestaltung sind nicht staatlich anerkannt und beim Regierungspräsidium Stuttgart angezeigt. Die Ausbildung ist ohne Abitur möglich und arbeitet mit echten Projekten und Dozent/innen aus der Praxis. Alle Fachbereiche zeigt die Seite Ausbildung an der Lazi Akademie.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalÖffentliche BerufsfachschulePrivate ErsatzschuleErgänzungsschule
TrägerLand, Kommune, Landkreisfreier Träger mit staatlicher Genehmigungfreier Träger ohne Ersatzschulgenehmigung
Schulgeldin der Regel keineshäufig, Sonderungsverbot beachtenvom Träger festgelegt
Abschlussstaatlicher Abschlussstaatlich, bei Anerkennung durch die Schule selbst geprüftschuleigen, außer bei staatlicher Anerkennung
Schüler-BAföGja, bei förderfähigem Bildungsgangja, bei förderfähigem Bildungsgangnur bei anerkannter Gleichwertigkeit
Schulgeld steuerlich absetzbarentfälltja, 30 Prozent bis 5.000 Euronur bei anerkanntem Abschluss

Nicht verwechseln: „Privat“ heißt nicht „nicht anerkannt“. Viele Abschlüsse in Gesundheit und Gestaltung werden überwiegend an privaten Schulen erworben. Umgekehrt garantiert ein Name wie „Akademie“ oder „Institut“ noch keinen staatlichen Abschluss.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet staatlich anerkannt bei einer Privatschule? Eine staatlich anerkannte Ersatzschule darf Prüfungen nach den Regeln für öffentliche Schulen selbst abnehmen und Zeugnisse mit derselben Wirkung erteilen. Ihre Abschlüsse stehen damit denen öffentlicher Schulen gleich. Die Anerkennung gilt für einen bestimmten Bildungsgang, nicht automatisch für alle Angebote eines Trägers.

Gibt es an privaten Berufsfachschulen BAföG? Ja, wenn die Schule eine genehmigte Ersatzschule ist und der Bildungsgang förderfähig ist, etwa eine mindestens zweijährige Ausbildung mit Berufsabschluss (Stand: November 2026). An Ergänzungsschulen gibt es BAföG nur, wenn die Landesbehörde die Gleichwertigkeit anerkannt hat.

Kann man das Schulgeld von der Steuer absetzen? Eltern mit Kindergeldanspruch können 30 Prozent des Schulgelds, höchstens 5.000 Euro im Jahr, als Sonderausgaben geltend machen, wenn die Schule zu einem anerkannten Abschluss führt (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, Stand: November 2026). Für den Einzelfall ist eine Steuerberatung zuständig.

Ist eine private Berufsfachschule besser als eine öffentliche? Nicht pauschal. Private Schulen haben oft ein eigenes Profil, kleinere Lerngruppen oder besondere Ausstattung, öffentliche Schulen sind meist schulgeldfrei. Entscheidend sind Abschluss, Praxisanteil, Ausstattung und dein Gefühl beim Besuch.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium der Justiz (2026): Grundgesetz, Art. 7; Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2; Einkommensteuergesetz, § 10. gesetze-im-internet.de, abgerufen November 2026
  • Land Baden-Württemberg, service-bw (2026): Ersatzschule: staatliche Anerkennung beantragen und Ergänzungsschulen: staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen. service-bw.de
  • Kultusministerkonferenz (2020): Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss vom 17.10.2013 i. d. F. vom 25.06.2020. kmk.org
  • Familienportal des Bundes (2026): Kann ich Schulgeld für mein Kind von der Steuer absetzen? familienportal.de
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