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Schüler-BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler/innen an weiterführenden und beruflichen Schulen, zum Beispiel an Berufsfachschulen. Es wird als voller Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: BAföG für Schüler/innen, Schülerinnen- und Schüler-BAföG, Ausbildungsförderung für Schulen

Was ist Schüler-BAföG?

Schüler-BAföG ist Geld vom Staat, das Schüler/innen während einer schulischen Ausbildung beim Lebensunterhalt unterstützt. Anders als beim BAföG für Studierende gibt es beim Schüler-BAföG kein Darlehen: Der ganze Betrag ist ein Zuschuss (§ 17 Abs. 1 BAföG). Wie viel du bekommst, hängt von der Schulart, deiner Wohnsituation und vor allem vom Einkommen deiner Eltern ab.

Erklärung

Welche Schulen gefördert werden. Das BAföG nennt in § 2 die förderfähigen Ausbildungsstätten. Für Jugendliche nach der Mittleren Reife sind vor allem zwei Fälle wichtig:

  1. Berufsfachschulen mit berufsqualifizierendem Abschluss. Dauert der Bildungsgang mindestens zwei Jahre, führt er zu einem Berufsabschluss und setzt er keine abgeschlossene Ausbildung voraus, gibt es Schüler-BAföG auch dann, wenn du bei deinen Eltern wohnst (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG).
  2. Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulklassen ab Klasse 10 ohne Berufsabschluss. Hier gibt es Schüler-BAföG nur, wenn du nicht bei den Eltern wohnst und eine weitere Bedingung erfüllst: Die Schule ist von zu Hause nicht zumutbar erreichbar, oder du lebst mit Partner/in oder Kind in einem eigenen Haushalt (§ 2 Abs. 1a BAföG).

Gefördert wird an öffentlichen Schulen und an genehmigten Ersatzschulen. Für Ergänzungsschulen gilt das nur, wenn das Land die Gleichwertigkeit anerkannt hat (§ 2 Abs. 2 BAföG). Entscheidend ist die rechtliche Schulart, nicht der Name einer Einrichtung.

Wie hoch Schüler-BAföG ist (Stand: November 2026). Für Berufsfachschulen, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen, gelten nach § 12 BAföG folgende Bedarfssätze im Monat:

WohnsituationBedarfmit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
bei den Eltern276 Euro413 Euro
eigene Wohnung666 Euro803 Euro

Der Zuschlag von 102 Euro für die Kranken- und 35 Euro für die Pflegeversicherung kommt nur dazu, wenn du selbst versichert bist und nicht mehr über die Eltern familienversichert (§ 13a BAföG). Für Schulen, die eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen, etwa bestimmte Fachoberschulklassen, gelten 498 Euro zu Hause und 775 Euro auswärts.

Diese Beträge sind Höchstwerte. Vom Bedarf werden dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern abgezogen, soweit es Freibeträge übersteigt. Bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern bleiben vom Einkommen zunächst 2.540 Euro im Monat frei, bei getrennt lebenden Eltern je 1.690 Euro (§ 25 BAföG). Für jedes weitere Kind, das nicht selbst in einer förderfähigen Ausbildung ist, kommen 770 Euro hinzu.

Was sich ändern soll. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Der Entwurf liegt dem Bundestag vor (erste Lesung am 15. Oktober 2026, Drucksache 21/8405), verkündet ist das Gesetz noch nicht. Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums steigen die Sätze für Schüler/innen proportional zu denen der Studierenden, erste Verbesserungen sind ab 1. April 2027 geplant. Beschlossen hat der Bundestag das Gesetz noch nicht, bis dahin gelten die genannten Beträge.

Beispiele

  • Lina, 17, Berufsfachschule für Gestaltung, wohnt bei den Eltern: Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einem Berufsabschluss. Lina hat Anspruch dem Grunde nach, der Ausgangsbetrag ist 276 Euro. Ob sie den vollen Satz erhält, entscheidet das Elterneinkommen.
  • Tom, 19, gleiche Schule, zieht in eine WG: Der Bedarf steigt auf 666 Euro. Ist Tom bereits über die Familie versichert, bleibt es dabei.
  • Sara, 26, selbst versichert, eigene Wohnung: Bedarf 666 Euro plus 137 Euro Zuschlag, zusammen 803 Euro.
  • Jonas, 16, Gymnasium Klasse 11, wohnt zu Hause: Kein Schüler-BAföG, weil er bei den Eltern wohnt und die Schule erreichbar ist.
  • Mia, Minijob am Wochenende: Ein Hinzuverdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist laut bafög.de möglich.

In der Praxis

Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk deine Eltern wohnen (§ 45 Abs. 1 BAföG). Das geht auf Papier mit den Formblättern oder online über BAföG Digital. Wichtig ist der Zeitpunkt: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Fehlen noch Nachweise, stellst du den Antrag trotzdem rechtzeitig und klärst mit dem Amt, was nachgereicht wird.

Deine Eltern füllen eine Einkommenserklärung aus. Maßgeblich ist ihr Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Ist es seitdem deutlich gesunken, gibt es den Aktualisierungsantrag (Formblatt 7). Eigenes Vermögen bleibt unter 30 Jahren bis 15.000 Euro anrechnungsfrei, ab 30 Jahren bis 45.000 Euro (§ 29 BAföG).

Für eine Schätzung vorab gibt es den kostenlosen BAföG-Rechner auf BAföG Digital. Er ist unverbindlich, verbindlich entscheidet nur das Amt. Bei Fragen zum Einzelfall, etwa bei getrennten Eltern oder einer zweiten Ausbildung, berät dich das BAföG-Amt direkt.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalSchüler-BAföGBAföG für Studierende
AusbildungsstätteSchulen, z. B. BerufsfachschulenHöhere Fachschulen, Akademien im Sinne des BAföG und Einrichtungen für Studierende
Formvoller Zuschusszur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen
RückzahlungneinDarlehensanteil ja, begrenzt
Bei den Eltern wohnenan mindestens zweijähriger Berufsfachschule gefördertgefördert
ZuständigAmt am Wohnort der Elternmeist Amt am Ort der Ausbildungsstätte

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird Schüler-BAföG oft verwechselt. BAB zahlt die Agentur für Arbeit für betriebliche Ausbildungen, nicht für Berufsfachschulen.

Häufige Fragen

Was ist Schüler-BAföG? Eine staatliche Förderung für Schüler/innen an weiterführenden und beruflichen Schulen. Sie deckt einen Teil des Lebensunterhalts und ist ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung.

Wer bekommt Schüler-BAföG? Wer eine förderfähige Schule besucht, die Voraussetzungen zu Wohnen und Staatsangehörigkeit erfüllt und deren Familie die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. An einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss geht das auch bei den Eltern.

Wie viel Schüler-BAföG gibt es? An Berufsfachschulen bis zu 276 Euro bei den Eltern und bis zu 666 Euro mit eigener Wohnung, mit Versicherungszuschlag bis zu 413 oder 803 Euro (Stand: November 2026).

Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen? Nein. Zurück zahlt man nur, was zu Unrecht gezahlt wurde, zum Beispiel wegen falscher oder verspäteter Angaben.

Gibt es eine Altersgrenze? Ja. Wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts 45 Jahre oder älter ist, bekommt grundsätzlich kein BAföG, mit Ausnahmen etwa bei Kindererziehung (§ 10 Abs. 3 BAföG).

Was die Lazi Akademie dazu bietet

Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar ist eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung, die Ausbildung dauert sechs Semester. Schüler-BAföG können Studierende der drei staatlich anerkannten Fachbereiche Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign beantragen, für die übrigen Fachbereiche gilt das nicht. Was die Akademie zu BAföG, Raten und weiteren Wegen sagt, steht unter Finanzierung und BAföG.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium der Justiz (2026): Bundesausbildungsförderungsgesetz, §§ 2, 10, 12, 13a, 15, 17, 25, 29, 45. www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): BAföG für Schülerinnen und Schüler und Was sind Bedarfssätze und wie hoch sind sie?. www.bafög.de
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): Das Schüler-BAföG. Alle Infos, die du brauchst, Flyer, Stand 19.06.2026. www.bmftr.bund.de
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): Pressemitteilung zur BAföG-Reform vom 12.08.2026. www.bmftr.bund.de
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): BAföG-Rechner. www.bafög-digital.de
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