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Die Höhe des Schüler-BAföG ergibt sich aus dem gesetzlichen Bedarfssatz für Schulart und Wohnsituation, abzüglich des anrechenbaren Einkommens und Vermögens der Schülerin oder des Schülers und des Einkommens der Eltern, soweit es die Freibeträge übersteigt. An Berufsfachschulen liegt der Höchstsatz bei 803 Euro im Monat (Stand: November 2026).

Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Schüler-BAföG-Rechner, BAföG-Berechnung für Schüler/innen, Förderbetrag, Höchstsatz

Was bedeutet Schüler-BAföG berechnen?

Wer Schüler-BAföG berechnen will, rechnet in drei Schritten: Bedarf bestimmen, anrechenbares Einkommen abziehen, Rest ist der Förderbetrag. Das offizielle Portal bafög.de nennt genau diese Faustregel. Die Höhe des Schüler-BAföG schwankt deshalb stark: Manche Familien erhalten den Höchstsatz, andere wenige Euro, andere nichts.

Erklärung

Schritt 1: Bedarf bestimmen (Stand: November 2026). Der Bedarf steht in § 12 BAföG und hängt von Schulart und Wohnsituation ab. Für Berufsfachschulen, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen, gilt:

FallGrundbedarfKranken- und PflegeversicherungHöchstsatz
wohnt bei den Eltern276 Euro+102 Euro +35 Euro413 Euro
eigene Wohnung666 Euro+102 Euro +35 Euro803 Euro

Den Versicherungszuschlag nach § 13a BAföG gibt es nur, wenn du selbst versichert bist. Wer über die Eltern familienversichert ist, rechnet mit 276 oder 666 Euro. Für Schulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, liegen die Sätze bei 498 und 775 Euro.

Schritt 2: Eigenes Einkommen und Vermögen. Ein Nebenjob bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist laut bafög.de neben dem BAföG möglich. Eine Ausbildungsvergütung wird dagegen voll angerechnet (§ 23 Abs. 3 BAföG). Vom eigenen Vermögen bleiben unter 30 Jahren 15.000 Euro frei, ab 30 Jahren 45.000 Euro (§ 29 BAföG).

Schritt 3: Einkommen der Eltern. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Für ein Schuljahr ab Herbst 2026 zählt also das Jahr 2024. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern und eine Sozialpauschale abgezogen. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen beträgt sie 22,3 Prozent, höchstens 17.200 Euro im Jahr (§ 21 Abs. 2 BAföG). Vom verbleibenden Monatseinkommen bleiben frei (§ 25 BAföG):

  • 2.540 Euro für verheiratete, zusammenlebende Eltern,
  • je 1.690 Euro für jeden Elternteil in anderen Fällen,
  • 770 Euro für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind, das nicht selbst förderfähig ausgebildet wird,
  • 850 Euro für eine Stiefmutter oder einen Stiefvater.

Vom Einkommen über diesen Freibeträgen bleiben noch einmal 50 Prozent anrechnungsfrei, dazu 5 Prozent für jedes weitere Kind mit Freibetrag. Erst der Rest wird vom Bedarf abgezogen. Wer mehrere Geschwister in BAföG-fähiger Ausbildung hat, teilt den anzurechnenden Betrag auf.

Beispiele

Die folgenden Rechnungen sind vereinfacht und zeigen nur das Prinzip. Sie ersetzen keinen Bescheid.

  • Beispiel 1, Höchstsatz: Eltern verheiratet, ein Kind, Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialpauschale 2.400 Euro im Monat. Es liegt unter dem Freibetrag von 2.540 Euro. Angerechnet wird nichts, die Schülerin erhält bei den Eltern den vollen Bedarf von 276 Euro.
  • Beispiel 2, Teilförderung: Gleiche Familie, aber 3.340 Euro bereinigtes Einkommen. Über dem Freibetrag liegen 800 Euro, davon bleiben 50 Prozent frei. Angerechnet werden 400 Euro. Bei 666 Euro Bedarf mit eigener Wohnung bleiben 266 Euro BAföG.
  • Beispiel 3, Geschwister: Eltern mit 3.340 Euro, dazu ein jüngeres Kind ohne eigene Ausbildung. Freibetrag 2.540 plus 770 Euro, also 3.310 Euro. Über dem Freibetrag liegen 30 Euro, davon 55 Prozent frei. Angerechnet werden rund 14 Euro, das BAföG liegt fast beim vollen Satz.
  • Beispiel 4, Versicherungszuschlag: Ein 26-jähriger Schüler ist nicht mehr familienversichert und zahlt eigene Beiträge. Sein Bedarf mit eigener Wohnung steigt von 666 auf 803 Euro.
  • Beispiel 5, kein Anspruch: Liegt das anzurechnende Elterneinkommen über dem Bedarf, ergibt sich null. Ein Antrag lohnt trotzdem, wenn das Einkommen der Eltern inzwischen gesunken ist, denn dann ist der Aktualisierungsantrag möglich.

In der Praxis

Für eine erste Schätzung bietet der Bund den kostenlosen BAföG-Rechner auf BAföG Digital an. Er funktioniert ohne Registrierung und auch für Schüler/innen. Du brauchst dafür die Schulart, deine Wohnsituation, deine Versicherung und die Einkommensdaten der Eltern aus dem Steuerbescheid des vorletzten Jahres. Das Ergebnis ist unverbindlich: Den Anspruch legt allein das Amt für Ausbildungsförderung fest.

Drei Fehler kommen häufig vor. Erstens rechnen viele mit dem Bruttoeinkommen der Eltern statt mit dem bereinigten Einkommen nach Steuern und Sozialpauschale. Zweitens wird vergessen, dass Geschwister den Freibetrag erhöhen. Drittens wartet man mit dem Antrag auf das Ergebnis des Rechners. Das kostet Geld, weil BAföG erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird (§ 15 Abs. 1 BAföG).

Ändert sich das Einkommen der Eltern im laufenden Jahr deutlich nach unten, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Rente, kann der Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) die Förderung erhöhen. Er muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Für Härtefälle gibt es nach § 25 Abs. 6 BAföG zusätzliche Freibeträge, die vor Ende des Bewilligungszeitraums beantragt werden müssen. Hier hilft das BAföG-Amt.

Ausblick. Das 30. BAföG-Änderungsgesetz, vom Kabinett am 12. August 2026 beschlossen, sieht steigende Schülersätze und ab dem Schuljahr 2028/2029 jährlich steigende Freibeträge vor. Der Entwurf liegt dem Bundestag vor (erste Lesung am 15. Oktober 2026, Drucksache 21/8405), verkündet ist das Gesetz noch nicht. Bis zur Verkündung gelten die Werte oben.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalBAföG-RechnerBescheid des BAföG-Amts
ZweckSchätzung vorabverbindliche Entscheidung
Datenbasiseigene Angabengeprüfte Nachweise
RechtsfolgekeineAnspruch, Zahlung, Widerspruch möglich
Aufwandwenige MinutenAntrag mit Formblättern

Der Höchstsatz ist nicht der Regelfall. Er ist der Betrag, den du ohne anrechenbares Einkommen bekommst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Schüler-BAföG-Höchstsatz? An Berufsfachschulen ohne vorausgesetzte Ausbildung 803 Euro im Monat mit eigener Wohnung und eigener Kranken- und Pflegeversicherung, bei den Eltern 413 Euro (Stand: November 2026).

Wie hoch ist Schüler-BAföG, wenn ich bei meinen Eltern wohne? Der Grundbedarf beträgt 276 Euro, mit eigener Versicherung 413 Euro. Davon wird gegebenenfalls Einkommen abgezogen.

Wo finde ich einen offiziellen Schüler-BAföG-Rechner? Auf BAföG Digital, dem Portal des Bundes. Der Rechner ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar, das Ergebnis ist unverbindlich.

Welches Einkommen der Eltern zählt? Das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, nach Abzug von Steuern und Sozialpauschale. Sinkt es deutlich, hilft der Aktualisierungsantrag.

Lohnt sich ein Antrag, wenn der Rechner null zeigt? Oft ja, wenn der Rechner mit groben Zahlen gefüttert wurde oder sich das Einkommen geändert hat. Nur das Amt prüft alle Freibeträge vollständig.

Was die Lazi Akademie dazu bietet

An der Lazi Akademie in Esslingen am Neckar können Studierende der drei staatlich anerkannten Fachbereiche Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign Schüler-BAföG beantragen. Die Akademie weist darauf hin, dass sich der Satz nach dem Einkommen der Eltern richtet und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Auskunft gibt. Weitere Finanzierungswege nennt die Seite Finanzierung und BAföG.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium der Justiz (2026): Bundesausbildungsförderungsgesetz, §§ 12, 13a, 21, 23, 25, 29. www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): Wie wird die Höhe des BAföG berechnet? und Was sind Bedarfssätze und wie hoch sind sie?. www.bafög.de
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): BAföG-Rechner. www.bafög-digital.de
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): Pressemitteilung zur BAföG-Reform vom 12.08.2026. www.bmftr.bund.de
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