Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Wer eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule macht, bekommt keine BAB, sondern kann Schüler-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: BAB, Ausbildungsbeihilfe, Beihilfe für Azubis; Schüler-BAföG, BAföG für Schüler/innen, Ausbildungsförderung für Schulen
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
Die Berufsausbildungsbeihilfe hilft Auszubildenden, die wegen ihrer Ausbildung eine eigene Wohnung brauchen und deren Ausbildungsvergütung dafür nicht reicht. Sie ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch geregelt (§§ 56 bis 72 SGB III) und muss nicht zurückgezahlt werden. Die wichtigste Grenze: BAB gilt für Ausbildungen im Betrieb, nicht für Berufsfachschulen und andere schulische Ausbildungen. Dort ist das Schüler-BAföG zuständig.
Erklärung
In Deutschland gibt es zwei getrennte Förderwege für junge Menschen in Ausbildung. Welcher passt, hängt allein von der Art der Ausbildung ab, nicht vom Beruf und nicht vom Alter.
Berufsausbildungsbeihilfe zahlt die Agentur für Arbeit. Gefördert werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und die ausbildungsvorbereitende Phase der Assistierten Ausbildung. Schulische Ausbildungen schließt die Bundesagentur ausdrücklich aus. Für eine Ausbildung im Betrieb gilt außerdem § 60 SGB III: Die oder der Auszubildende muss außerhalb des Elternhaushalts wohnen. Zusätzlich muss der Betrieb von der Elternwohnung aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein. Diese zweite Bedingung entfällt, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist, verheiratet ist oder war, mit einem Kind zusammenlebt oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.
Schüler-BAföG zahlt das Amt für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es gilt für Schüler/innen an weiterführenden und beruflichen Schulen, zum Beispiel an einer Berufsfachschule, die in mindestens zwei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG). Bei dieser Schulart gibt es Schüler-BAföG auch dann, wenn man bei den Eltern wohnt. Gefördert wird nur an öffentlichen Schulen und genehmigten Ersatzschulen, bei Ergänzungsschulen nur mit Gleichwertigkeitsanerkennung des Landes (§ 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss.
Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Wer BAB bekommt, bekommt für dieselbe Ausbildung kein BAföG, und umgekehrt.
Beträge (Stand: November 2026). Bei der BAB gilt als Bedarf für den Lebensunterhalt außerhalb des Elternhauses der BAföG-Satz nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG, also 442 Euro plus 380 Euro für die Unterkunft, zusammen 822 Euro im Monat (§ 61 SGB III). Dazu können Fahrkosten und weitere Zusatzbedarfe kommen. Davon abgezogen werden die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern, soweit es Freibeträge übersteigt. Beim Schüler-BAföG an einer Berufsfachschule beträgt der Bedarf 276 Euro im Monat bei den Eltern und 666 Euro mit eigener Wohnung (§ 12 BAföG). Wer selbst kranken- und pflegeversichert ist, bekommt 102 Euro und 35 Euro Zuschlag (§ 13a BAföG), der Höchstbetrag liegt dann bei 413 oder 803 Euro.
Eine Reform des BAföG (30. BAföG-Änderungsgesetz) hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen. Der Entwurf liegt dem Bundestag vor (erste Lesung am 15. Oktober 2026, Drucksache 21/8405), verkündet ist das Gesetz noch nicht. Laut Bundesforschungsministerium sollen die Schülersätze proportional zu den Sätzen für Studierende steigen, erste Verbesserungen sind ab 1. April 2027 geplant. Bis das Gesetz verkündet ist, gelten die oben genannten Beträge.
Beispiele
- Mediengestalter/in im Betrieb, 19 Jahre, eigene Wohnung: Betriebliche Ausbildung, volljährig, wohnt nicht bei den Eltern. BAB ist möglich, die Ausbildungsvergütung wird angerechnet.
- Mediengestalter/in im Betrieb, 17 Jahre, bei den Eltern: Wer zu Hause wohnt, bekommt keine BAB, auch wenn die Vergütung niedrig ist.
- Berufsfachschule für Gestaltung, dreijährig, bei den Eltern: Schulische Ausbildung, also keine BAB. Schüler-BAföG ist möglich, hier mit dem Satz von 276 Euro als Ausgangspunkt.
- Berufsfachschule, eigene Wohnung, selbst versichert: Schüler-BAföG mit bis zu 803 Euro im Monat, abhängig vom Einkommen der Eltern.
- Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer Schule: Die Bundesagentur nennt genau dieses Beispiel als schulische Ausbildung ohne BAB. Hier ist das BAföG-Amt der richtige Ansprechpartner.
In der Praxis
Zuerst klärst du die Art der Ausbildung: Hast du einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb und gehst nur ergänzend in die Berufsschule, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Hast du einen Schulvertrag und lernst überwiegend an der Schule, ist es das Amt für Ausbildungsförderung.
Für die BAB stellst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit, auch online nach Registrierung. Nötig sind der Ausbildungsvertrag und der Steuerbescheid oder die Lohnbescheinigung der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr. BAB wird nur ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht, deshalb lohnt es sich, ihn vor Ausbildungsbeginn zu stellen. Bewilligt wird meist zunächst für 18 Monate. Für eine erste Schätzung bietet die Bundesagentur einen BAB-Rechner an.
Für das Schüler-BAföG stellst du den Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort deiner Eltern, auf Papier oder über BAföG Digital. Auch hier gilt: Gezahlt wird frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG). Ein Minijob bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist laut bafög.de neben dem BAföG möglich.
In Einzelfällen, etwa bei getrennt lebenden Eltern, einer zweiten Ausbildung oder einem Wechsel der Schule, helfen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und das BAföG-Amt verbindlich weiter.
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | Schüler-BAföG |
|---|---|---|
| Für wen | betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, BvB | Berufsfachschule, weiterführende Schulen |
| Zahlt | Agentur für Arbeit | Amt für Ausbildungsförderung |
| Wohnen bei Eltern | kein Anspruch | an mindestens zweijähriger Berufsfachschule möglich |
| Bedarf (Stand: November 2026) | 822 Euro Lebensunterhalt außerhalb | 276 Euro zu Hause, 666 Euro auswärts, plus Versicherungszuschlag |
| Angerechnet | Ausbildungsvergütung, Elterneinkommen | eigenes Einkommen, Elterneinkommen |
| Rückzahlung | nein, Zuschuss | nein, Zuschuss |
| Rechtsgrundlage | §§ 56 bis 72 SGB III | BAföG |
Häufige Fragen
Gibt es BAB für eine Berufsfachschule? Nein. Die Bundesagentur für Arbeit schließt schulische Ausbildungen von der BAB aus. Für eine Berufsfachschule ist das Schüler-BAföG vorgesehen.
Muss man BAB zurückzahlen? Nein. BAB ist ein Zuschuss. Zurückzahlen musst du nur, wenn sie zu Unrecht gezahlt wurde, zum Beispiel weil sich die Vergütung erhöht hat und du das nicht gemeldet hast.
Bekomme ich BAB, wenn ich bei meinen Eltern wohne? Bei einer betrieblichen Ausbildung nicht. Voraussetzung ist eine Wohnung außerhalb des Elternhaushalts. Anders beim Schüler-BAföG an einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule: Dort gibt es den niedrigeren Satz auch zu Hause.
Wie hoch ist die BAB? Das hängt von Vergütung, Elterneinkommen und Zusatzbedarfen ab. Als Bedarf für den Lebensunterhalt außerhalb des Elternhauses gelten 822 Euro im Monat (Stand: November 2026). Eine Schätzung liefert der BAB-Rechner der Bundesagentur.
Kann ich BAB und Schüler-BAföG gleichzeitig bekommen? Nein. Für dieselbe Ausbildung gibt es nur eine der beiden Leistungen, je nachdem, ob sie betrieblich oder schulisch ist.
Was die Lazi Akademie dazu bietet
Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar ist eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung, die Ausbildung dort ist schulisch, BAB kommt also nicht in Frage. Studierende der drei staatlich anerkannten Fachbereiche Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign können Schüler-BAföG beantragen, das nicht zurückgezahlt werden muss. Weitere Wege wie Ratenzahlung und Bildungskredit stehen auf der Seite Finanzierung und BAföG.
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Weiterführend
- Bundesagentur für Arbeit (2026): Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
- Bundesministerium der Justiz (2026): Sozialgesetzbuch Drittes Buch, §§ 56 bis 72. www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
- Bundesministerium der Justiz (2026): Bundesausbildungsförderungsgesetz, §§ 2, 12, 13, 13a. www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): BAföG für Schülerinnen und Schüler. www.bafög.de
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): Pressemitteilung zur BAföG-Reform vom 12.08.2026. www.bmftr.bund.de
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