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Musikurheberrecht und KI bezeichnet die rechtliche Auseinandersetzung darüber, ob KI-Musikgeneratoren durch das Training auf geschützten Werken das Urheberrecht der Musikindustrie verletzen – und welche Regeln für KI-generierte Musik gelten.

Rubrik: GenAI & Content Creation · Unterrubrik: KI-Ethik & Gesellschaft · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: AI Music Copyright, KI-Musik-Klage, RIAA vs. Suno, Musikrecht und generative KI

Was ist die Rechtslage bei KI-Musik?

KI-Musikgeneratoren wie Suno AI und Udio (früher Uncharted Labs) ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern, auf Basis von Textprompts vollständige, professionell klingende Musikstücke zu erstellen. Diese Systeme wurden auf riesigen Mengen kommerziell vertriebener Musik trainiert – ohne Lizenz und ohne Vergütung an die Rechteinhaber. Im Juni 2024 reichten die größten Musikunternehmen der Welt (Universal Music Group, Sony Music, Warner Music) über die RIAA Klagen gegen Suno AI und Udio ein – eine Zäsur für die KI-Musikbranche.

Erklärung

Grundlagen des Musikurheberrechts

Im Musikbereich gibt es in Deutschland (und international) zwei Schutzrechtsebenen:

Urheberrecht am Musikwerk: Schutz der Komposition (Melodie, Harmonie, Rhythmus) und des Textes. In Deutschland durch das UrhG (§§ 2, 24 UrhG), verwaltet durch die GEMA.

Leistungsschutzrecht am Tonträger (§ 85 UrhG): Schutz der konkreten Aufnahme eines Musikstücks. Der Tonträgerhersteller (meist das Plattenlabel) hat das ausschließliche Recht, die Aufnahme zu vervielfältigen. Dieses Recht gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung.

KI-Trainingsdaten enthalten beides – die Musikwerke und die konkreten Aufnahmen. Daher sind beim KI-Training potenziell beide Schutzrechtsebenen betroffen.

Die RIAA-Klagen gegen Suno und Udio (2024)

Im Juni 2024 reichte die RIAA (Recording Industry Association of America) im Auftrag von Universal Music Group, Sony Music Entertainment und Warner Music Group Klagen vor dem US District Court in Boston (gegen Suno) und New York (gegen Udio) ein. Die Klagen enthielten folgende Vorwürfe:

Massive Urheberrechtsverletzung durch Training: Beide Dienste hätten Millionen urheberrechtlich geschützter Aufnahmen ohne Erlaubnis für das Training ihrer KI genutzt. Die Klagenden fordern bis zu 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro Werk – bei Tausenden von Werken ergibt das potenzielle Schadenssummen in Milliardenhöhe.

Reproduktion originaler Elemente: Tests von RIAA-Anwälten zeigten, dass die KI-Modelle auf entsprechende Prompts hin Ausgaben erzeugten, die spezifische Melodien, Rhythmen und sogar stilistische Eigenheiten konkreter geschützter Songs nachahmen.

Reaktion von Suno und Udio: Beide Unternehmen bestätigten, auf „bestehenden Werken" trainiert zu haben, argumentierten aber, dies sei durch Fair Use gedeckt – ähnlich wie menschliche Musiker von anderen Musikern lernen.

Vergleich (August 2024): Suno und Udio einigten sich noch vor dem Gerichtstermin auf einen Vergleich mit der Musikindustrie. Die Vergleichssummen wurden nicht veröffentlicht; beide Unternehmen erkannten implizit an, dass Lizenzierungsmodelle für zukünftiges Training nötig sind.

GEMA vs. OpenAI (2024)

In Deutschland reichte die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) im November 2023 Klage gegen OpenAI beim Landgericht München ein. Der Vorwurf: ChatGPT und andere OpenAI-Produkte wurden auf Liedtexten und Musikwerken trainiert, die der GEMA-Mitgliedschaft angehören – ohne Lizenz.

UMG vs. Anthropic (2023)

Universal Music Group, Concord und ABKCO klagten 2023 gegen Anthropic wegen der Nutzung von Liedtexten (Lyrics) im Training des KI-Assistenten Claude. Die Kläger brachten vor, Claude reproduziere auf Anfrage geschützte Songtexte – was eine direkte Verletzung des Urheberrechts an Liedtexten darstelle.

KI-generierte Musik und Urheberrechtsschutz

Analog zu KI-Bildern stellt sich die Frage, ob KI-generierte Musik Urheberrechtsschutz genießt:

In Deutschland: Wie bei Bildern setzt das UrhG eine menschliche Schöpfung voraus (§ 2 Abs. 2 UrhG). Rein KI-generierte Musik ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsbeitrag ist nicht schutzfähig. Wer jedoch durch detailliertes Prompt-Engineering, Nachbearbeitung (Mix, Mastering, Arrangement) kreativ tätig wird, kann Schutz für sein Gesamtwerk erlangen.

In den USA: Das US Copyright Office lehnte bisher alle Anträge auf Schutz rein KI-generierter Musik ab.

In der Praxis: Viele KI-Musiker:innen arbeiten als Co-Creators – die KI liefert Rohbausteine, der Mensch selektiert, bearbeitet, arrangiert. Bei ausreichendem menschlichen Schöpfungsbeitrag kann Urheberrechtsschutz entstehen.

Verwertungsgesellschaften und KI-Einnahmen

Die GEMA entwickelt 2024/2025 neue Vergütungsmodelle für KI-generierte Musik: Wer Musik mit einem KI-Tool erzeugt, das auf GEMA-Werken trainiert wurde, soll Lizenzgebühren zahlen, die an die Rechteinhaber verteilt werden. Ähnliche Modelle diskutiert die britische PRS for Music.

Beispiele

  1. RIAA vs. Suno AI – Vergleich (2024): Nach der Klage einigten sich Suno AI und die Musikindustrie außergerichtlich. Suno versprach, zukünftig Lizenzvereinbarungen für Trainingsdaten zu schließen, und zahlte eine nicht offengelegte Summe.
  2. UMG vs. Anthropic (2023): Universal Music Group bewies vor Gericht, dass Claude auf Anfrage geschützte Songtexte von bekannten Hits reproduzierte – ein konkreter Beleg für die Training-Datenverletzung. Der Fall läuft noch.
  3. GEMA vs. OpenAI (2024): Die GEMA-Klage ist die erste große europäische Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen KI-Anbieter. Das Landgericht München ließ die Klage zu; ein Urteil wird 2025/2026 erwartet.
  4. Drake/The Weeknd – KI-Fake-Song (2023): Ein KI-generierter Song mit gefälschten Stimmen von Drake und The Weeknd verbreitete sich viral auf Spotify, wurde aber auf Druck von Universal Music entfernt. Universal lobbyierte daraufhin für explizite Anti-KI-Stimmkloning-Regeln.
  5. Spotify KI-Richtlinien (2024): Spotify verbot KI-generierte Musik, die menschliche Künstler imitiert oder deren Stimmen klont, ohne Einwilligung und entfernte Tausende verdächtige Tracks.

In der Praxis

Für Musik-Creator: KI-Musiktools wie Suno, Udio oder Stability AI's Stable Audio für kommerzielle Projekte zu nutzen birgt derzeit rechtliche Unsicherheiten. Für kreative Experimente und nicht-kommerzielle Zwecke ist die Rechtslage entspannter. Für kommerzielle Produktionen empfiehlt sich die Nutzung von Diensten, die eigene Lizenzvereinbarungen mit der Musikindustrie anstreben.

Für Medienproduzenten (Film, Podcast, Werbung): Bei der Nutzung KI-generierter Hintergrundmusik die Nutzungsbedingungen des Tools genau prüfen. Einige Dienste geben explizit an, für welche Zwecke die KI-Musik lizenziert ist; GEMA-Meldepflichten gelten in Deutschland unabhängig davon, ob die Musik menschlich oder KI-generiert ist.

Für Plattformen: Der Digital Services Act (DSA) und die DSM-Richtlinie verpflichten Plattformen, urheberrechtswidrige KI-Musik zu entfernen, sobald sie darauf hingewiesen werden.

Vergleich & Abgrenzung

Musik-Urheberrecht vs. Bildrecht: Im Musikbereich kommt das Leistungsschutzrecht am Tonträger als zusätzliche Schutzebene hinzu; bei Bildern gibt es das Lichtbildschutzrecht (§ 72 UrhG) für Fotografien. Grundprinzip (menschliche Schöpfung) ist identisch.

KI-Komposition vs. KI-Stimmkloning: Stimmkloning (Voice Cloning mit KI) ist eine separate Rechtsfrage, die Persönlichkeitsrechte und ggf. das Recht am eigenen Bild betrifft – nicht nur das Urheberrecht.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich GEMA-pflichtige Musik für das KI-Training verwenden? Nein, ohne Lizenz der GEMA und der jeweiligen Rechteinhaber nicht. Die DSM-Richtlinie (Art. 4) ermöglicht TDM nur, wenn kein Opt-Out vorliegt – und die GEMA hat im Namen ihrer Mitglieder Opt-Out erklärt.

Muss ich GEMA zahlen, wenn ich KI-generierte Musik in einem Video verwende? Das hängt davon ab, ob die KI-Musik eine GEMA-geschützte Komposition reproduziert oder kopiert. Rein KI-generierte Musik ohne erkennbare Übereinstimmung mit geschützten Werken ist in der Regel GEMA-frei – aber die Prüfung ist schwierig. Kommerziell vertriebene Dienste wie Artlist und Musicbed bieten KI-freie, lizenzierte Musik an.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • RIAA (2024): RIAA sues Suno and Udio for Copyright Infringement. riaa.com
  • GEMA (2024): GEMA klagt gegen OpenAI. gema.de/presse
  • Ginsburg, J. C. / Budiardjo, L. A. (2019): Authors and Machines. Berkeley Technology Law Journal, 34(2)
  • Musik3000 (2024): KI-Musik und Recht – der aktuelle Stand. musik3000.de
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