Urheberrecht bei KI-generierten Bildern bezeichnet die ungeklärte und im Wandel befindliche Rechtsfrage, ob und unter welchen Bedingungen KI-generierte Bilder urheberrechtlichen Schutz genießen – in Deutschland grundsätzlich nur dann, wenn ein Mensch als Schöpferin oder Schöpfer erkennbar beteiligt ist.
Rubrik: GenAI & Content Creation · Unterrubrik: KI-Ethik & Gesellschaft · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: AI Copyright, KI-Kunstrecht, Schöpfungshöhe bei KI, AI-generated Image Rights, maschinelle Kreativität und Recht
Was ist die Rechtslage bei KI-Bildern?
Die Frage, wem die Rechte an einem KI-generierten Bild gehören und ob es überhaupt Urheberrechtsschutz genießt, ist eine der drängendsten offenen Rechtsfragen im Medienbereich. In Deutschland und der EU ist die Grundregel eindeutig: Urheberrecht schützt nur menschliche Schöpfungen. Ein vollständig autonom von einer KI erzeugtes Bild ohne wesentlichen kreativen Beitrag eines Menschen ist nicht urheberrechtlich schutzfähig. Was „wesentlicher Beitrag" bedeutet, ist aber in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Erklärung
Grundprinzip: Menschliche Schöpfung als Voraussetzung
Das deutsche Urhebergesetz (UrhG, § 2 Abs. 2) definiert Werke als „persönliche geistige Schöpfungen". Das „Persönliche" setzt einen menschlichen Schöpfenden voraus – eine KI kann nach geltendem Recht nicht Urheberin sein. Diese Grundregel entspricht dem internationalen Standard (Berner Übereinkunft, WIPO-Verträge) und dem US-amerikanischen Copyright Act (nur „human authorship").
Für die Praxis bedeutet das: Wer in ein KI-Tool einen Prompt eingibt und das Ergebnis unverändert übernimmt, hat an dem Bild möglicherweise kein Urheberrecht – weder die KI noch der Nutzer. Das Bild wäre gemeinfreies Material.
Wann besteht doch Urheberrechtsschutz?
Trotz der KI-Beteiligung kann urheberrechtlicher Schutz entstehen, wenn:
Hinreichende menschliche Kreativität: Wenn der Mensch durch detaillierte, kreative Prompts, Iterationen, Feinabstimmungen und kreative Entscheidungen im Nachbearbeitungsprozess den Charakter des Werkes wesentlich geprägt hat, kann der menschliche Schöpfungsanteil ausreichen. Die Schöpfungshöhe – das Mindestmaß an Kreativität, das das deutsche UrhG voraussetzt – ist bei einfachen Prompts schwer zu begründen.
Nachbearbeitung: Wer das KI-Ergebnis in erheblichem Umfang manuell bearbeitet, überarbeitet, kombiniert oder in ein kreatives Gesamtwerk einbettet, kann Urheber des Bearbeitungswerks sein (§ 3 UrhG: Bearbeitungen).
Auswahl und Arrangement: Bei der Erstellung eines KI-gestützten Bilderbuchs oder einer Kollektion könnte die kreative Auswahl und Anordnung der Bilder als Sammelwerk (§ 4 UrhG) schutzfähig sein, auch wenn einzelne Bilder es nicht sind.
Internationale Unterschiede
Deutschland/EU: Kein Urheberrecht für reine KI-Erzeugung; menschlicher Schöpfungsanteil erforderlich. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie 2019/790) enthält keine expliziten Regeln für KI-Bilder.
USA: Das US Copyright Office lehnte 2023 mehrere Anträge auf Urheberrechtsschutz für KI-Bilder ab. Im Fall „Zarya of the Dawn" (Comic-Buch mit Midjourney-Bildern) wurde nur der Text, nicht aber die KI-generierten Bilder als urheberrechtlich geschützt anerkannt. Das Copyright Office veröffentlichte 2024 seinen ersten umfassenden Leitfaden zu KI und Urheberrecht.
Vereinigtes Königreich: Das britische CDPA (Copyright, Designs and Patents Act 1988) enthält eine besondere Regelung: Bei von Computern erzeugten Werken gilt der „Veranlasser" (die Person, die die notwendigen Anordnungen trifft) als Urheber. Das könnte auch auf KI-Bilder anwendbar sein – die britische Rechtslage ist hier offener als die deutsche.
China: Das Beijing Internet Court entschied 2024 in einem Präzedenzfall, dass KI-generierte Bilder unter bestimmten Bedingungen urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend kreative Kontrolle ausgeübt hat – eine für den deutschen Rechtsraum interessante, aber nicht bindende Entscheidung.
Wem gehören die Trainings-Rechte?
Unabhängig von der Schutzfähigkeit der KI-Ausgaben stellt sich die Frage, ob die zum Training verwendeten Bilder urheberrechtlich schutzfähig waren und ob das Training eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das ist Gegenstand laufender Klagen (Getty vs. Stability AI, Klage der US-Verleger gegen OpenAI). Die DSM-Richtlinie (Art. 4) enthält einen Text und Data Mining (TDM)-Vorbehalt: Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen für TDM zum KI-Training genutzt werden, sofern der Rechteinhaber nicht widerspricht (Opt-Out-Recht).
Nutzungsrechte an KI-Plattformen
Selbst wenn kein Urheberrechtsschutz entsteht, regeln die AGB der KI-Plattformen die Nutzungsrechte:
- Midjourney (bis 2023, Free Tier): Midjourney behielt sich Nutzungsrechte vor; zahlende Nutzer erhielten mehr Rechte.
- OpenAI DALL-E: Nutzer erhalten eine breite Lizenz; OpenAI behält sich keine Eigentumsrechte vor, aber das Recht, die Nutzungsdaten für Verbesserungen zu verwenden.
- Adobe Firefly: Adobe garantiert, dass Firefly-Bilder aus lizenziertem Material generiert wurden, und räumt Nutzern weitgehende gewerbliche Rechte ein.
- Stable Diffusion / Open Source: Bei Open-Source-Modellen bestehen keine zentralen AGB; Nutzungsrechte richten sich nach der Lizenz des Modells (z. B. CreativeML OpenRAIL++-M).
Beispiele
- Kris Kashtanova – „Zarya of the Dawn" (2023): Die US-amerikanische Autorin erstellte ein Comic-Buch mit Midjourney-Bildern und beantragte Urheberrechtsschutz. Das US Copyright Office erkannte nur den Text und die Anordnung der Seiten als geschützt an, nicht die einzelnen KI-generierten Bilder.
- „Théâtre D'Opéra Spatial" – KI-Bild gewinnt Kunstwettbewerb (2022): Jason Allen gewann mit einem Midjourney-Bild den Colorado State Fair Art Contest (Kategorie „digitale Kunst") und löste eine heftige Debatte über die Fairness und Schutzwürdigkeit KI-generierter Kunst aus.
- Bildagentur-Reaktionen (2023): Getty Images schloss KI-generierte Bilder aus seiner Bibliothek aus und klagte gleichzeitig gegen Stability AI wegen des Trainings mit Getty-Fotos. Shutterstock hingegen schloss einen Lizenzvertrag mit OpenAI und begann, KI-generierte Bilder zu verkaufen.
- Adobe Stock – Zulassung mit Bedingungen (2023): Adobe Stock erlaubt KI-generierte Bilder, sofern der Hochladende bestätigt, alle nötigen Rechte zu haben und keine realen Personen ohne Einwilligung abgebildet werden. Firefly-generierte Bilder werden bevorzugt.
- Deutsches Patentamt – KI-Erfinder (2023): Das Bundespatentgericht bestätigte, dass ein KI-System (DABUS) nicht als Erfinder auf einem Patent eingetragen werden kann – eine analoge Entscheidung zum Urheberrecht.
In der Praxis
Für Kreative: Wer KI-Bilder kommerziell nutzen möchte, sollte: (1) die AGB des genutzten Tools prüfen, (2) ausreichend menschliche kreative Nachbearbeitung einbringen, um Schutzfähigkeit zu begründen, (3) keine erkennbaren urheberrechtlich geschützten Stile oder Bilder nachahmen lassen. Adobe Firefly ist derzeit das sicherste Tool für kommerzielle Nutzung, da Adobe garantiert, aus lizenziertem Material trainiert zu haben.
Für Agenturen: Eine Rechtsberatung ist empfehlenswert, bevor KI-Bilder für größere Kampagnen eingesetzt werden. Die Rechtslage ist im Wandel; geklärte Fälle wie Getty vs. Stability AI werden die Praxis in den nächsten Jahren definieren.
Wichtig: Kein Bild sollte gezielt den Stil eines lebenden Künstlers imitieren und dann kommerziell genutzt werden – das kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und eine unlautere Handlung (UWG) darstellen, auch wenn es kein klassisches Urheberrecht verletzt.
Vergleich & Abgrenzung
Urheberrecht vs. Markenrecht: Auch wenn ein KI-Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann es Markenrechte verletzen, wenn es bekannte Logos oder Markensymbole enthält. Markenrecht ist unabhängig vom Urheberrecht.
Urheberrecht vs. Lizenzrecht: Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung; Lizenzrecht ist vertraglich. Auch bei fehlender Schutzfähigkeit können AGB-Lizenzen die Nutzung regeln.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich KI-Bilder ohne Einschränkung kommerziell nutzen? Das hängt von den AGB der Plattform und dem anwendbaren Recht ab. Midjourney (Pro-Abonnement), Adobe Firefly und DALL-E gestatten in ihren Nutzungsbedingungen breite kommerzielle Nutzung. Rechtlich ist aber Vorsicht geboten: Wenn das KI-Bild das Urheberrecht eines Dritten verletzt (z. B. durch Training auf geschützten Werken), haftet möglicherweise die Plattform – oder, bei bewusstem Einsatz, der Nutzer.
Kann ich mit KI-Bildern Geld verdienen? Ja, sofern die AGB der Plattform kommerzielle Nutzung erlauben. Plattformen wie Shutterstock, Adobe Stock und Getty (für Firefly-Bilder) ermöglichen den Verkauf KI-generierter Bilder – mit Einschränkungen. Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Bilder selbst bleibt dabei offen.
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Weiterführend
- Dreier, T. / Schulze, G. (2024): UrhG – Kommentar, 7. Auflage. C. H. Beck (§§ 2, 3, 4, 72 UrhG)
- US Copyright Office (2024): Copyright and Artificial Intelligence – Part 1: Digital Replicas. copyright.gov
- Grünberger, M. (2023): Das Urheberrecht im Spannungsfeld mit KI. ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 12/2023
- Netzpolitik.org (2024): Urheberrecht und KI-Training – der Stand der Dinge. netzpolitik.org
