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Digital Markets Act (DMA) ist eine EU-Verordnung, die sogenannten Gatekeeper-Plattformen spezifische Pflichten und Verbote auferlegt, um fairen Wettbewerb auf digitalen Kernplattformmärkten zu sichern.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Medienrecht · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Gesetz über digitale Märkte, Verordnung (EU) 2022/1925, DMA


Was ist der Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine EU-Verordnung, die seit März 2024 vollständig in Kraft ist. Er zielt darauf ab, bestreitbare und faire digitale Märkte sicherzustellen, indem er speziell den sogenannten Gatekeepern – also den Betreibern dominanter digitaler Kernplattformmärkte – konkrete Verhaltenspflichten auferlegt.

Der DMA ist das wettbewerbsrechtliche Gegenstück zum Digital Services Act (DSA): Während der DSA sich auf die Sicherheit und Legalität von Inhalten konzentriert, fokussiert der DMA auf strukturellen Wettbewerb und den Machtmissbrauch marktbeherrschender Plattformen.


Erklärung

Was ist ein Gatekeeper?

Als Gatekeeper wird ein Unternehmen bezeichnet, das einen oder mehrere Kernplattformmärkte betreibt und dabei folgende Schwellenwerte erfüllt:

  • Mindestens 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz in der EU (oder Börsenwert von 75 Milliarden Euro)
  • Mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer in der EU
  • Mindestens 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer in der EU
  • Dauerhafter und stabiler Einfluss auf den Markt

Die EU-Kommission hat als erste Gatekeeper designiert: Alphabet (Google), Apple, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance (TikTok). Die Designation kann erweitert werden.

Kernplattformmärkte im Überblick

Der DMA gilt für bestimmte Kategorien digitaler Dienste, die als Kernplattformmärkte definiert werden:

  • Online-Suchmaschinen
  • Online-Vermittlungsdienste (App-Stores, Marktplätze)
  • Soziale Netzwerke
  • Videoplattformen
  • Betriebssysteme
  • Webbrowser
  • Virtuelle Assistenten
  • Cloud-Computing-Dienste
  • Werbedienstleistungen

Pflichten und Verbote für Gatekeeper

Verbote (Do-Not-Obligations):

  • Selbstbegünstigung: Eigene Dienste und Produkte dürfen nicht gegenüber Drittanbietern bevorzugt gerankt werden (betrifft z. B. Google Shopping, Google Hotels)
  • Nutzerdaten aus verschiedenen Diensten dürfen nicht ohne Einwilligung kombiniert werden
  • Exklusivitätsbindungen: Nutzer dürfen nicht daran gehindert werden, andere Anbieter zu wählen
  • Vorinstallierte Apps dürfen nicht als einzige Option durchgesetzt werden

Pflichten (Do-Obligations):

  • Interoperabilität: Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) müssen sich für Drittanbieter öffnen, damit Nutzer über verschiedene Plattformen hinweg kommunizieren können
  • Datenportabilität: Nutzerdaten müssen auf Anfrage in strukturierter, maschinenlesbarer Form übertragen werden können
  • Zugang zu Daten: Gewerbliche Nutzer und Werbetreibende erhalten Einblick in die Performance-Daten ihrer Aktivitäten auf der Plattform
  • Transparenz bei Werbung: Werbetreibende und Publisher erhalten kostenfreien Zugang zu Leistungsmessdaten
  • App-Sideloading: Apple muss unter iOS das Installieren von Apps außerhalb des App Store erlauben (gilt für die EU)

Beispiele

  • Google-Suche: Google muss garantieren, dass eigene Dienste wie Google Maps oder Google Shopping in den Suchergebnissen nicht bevorzugt werden. Verleger und andere Anbieter sollen zu fairen Bedingungen gerankt werden können.
  • Apple App Store: Apple musste alternative App-Stores und Direktzahlungen (ohne Apple-Provision) in der EU ermöglichen. Das betrifft auch Medien-Apps und deren Abomodelle.
  • Meta/WhatsApp: WhatsApp muss Interoperabilität mit kleineren Messaging-Diensten erlauben – Nutzer können künftig plattformübergreifend kommunizieren.
  • Werbedaten für Publisher: Verlage und Medienhäuser, die Werbeflächen über Google Ad Manager vermarkten, erhalten detailliertere Einblicke in die Abrechnungsdaten.

In der Praxis

Für Medienunternehmen und Publisher hat der DMA weitreichende Auswirkungen:

Stärkere Verhandlungsposition: Verlage können von Gatekeepern transparentere Bedingungen für die Platzierung ihrer Inhalte verlangen – relevant für SEO, App-Store-Konditionen und Werbeerlöse.

Datenzugang: Medienunternehmen, die auf Plattform-Werbung angewiesen sind, erhalten detailliertere Leistungsdaten, was eine bessere Kontrolle und Verhandlung ermöglicht.

Interoperabilität als Chance: Neue Kommunikationskanäle können entstehen, wenn Messenger-Plattformen sich öffnen müssen – für Community-Building und Vertrieb von Medienangeboten.

Risiko für Aggregatoren: Sehr große Nachrichten-Aggregatoren könnten selbst unter die DMA-Beobachtung geraten, falls sie Gatekeeper-Schwellenwerte erreichen.

Durchsetzungsbehörde ist die EU-Kommission direkt. Bußgelder können bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, bei Wiederholung bis zu 20 %. Im Extremfall können strukturelle Maßnahmen (Entflechtungen) angeordnet werden.


Vergleich & Abgrenzung

AspektDMAKartellrecht (Art. 102 AEUV)
AnwendungNur für designierte GatekeeperAlle marktbeherrschenden Unternehmen
NachweisKein Nachweis des Missbrauchs nötigMissbrauch muss nachgewiesen werden
ReaktionszeitProaktiv / präventivReaktiv
BehördeEU-Kommission direktEU-Kommission + nationale Behörden
ProzessdauerSchneller durch klare RegelnLangwierig (Jahre)

Der DMA ermöglicht eine schnellere Intervention als das klassische Kartellrecht, da nicht erst ein Marktmissbrauch im Einzelfall nachgewiesen werden muss.


Häufige Fragen (FAQ)

Betrifft der DMA auch mittelgroße Medienunternehmen direkt? Direkt als Pflichtenadressat nein – der DMA richtet sich nur an designierte Gatekeeper. Indirekt profitieren jedoch alle Unternehmen, die Dienste der Gatekeeper nutzen, von mehr Transparenz und faireren Bedingungen.

Was bedeutet Interoperabilität für mein Unternehmen konkret? Wenn Sie z. B. einen Unternehmens-Messenger betreiben und technisch in der Lage sind, könnten Sie von WhatsApp oder anderen designierten Plattformen verlangen, dass Nachrichten zwischen den Systemen austauschbar sind.

Hat der DMA Auswirkungen auf Suchmaschinenoptimierung (SEO)? Ja. Das Verbot der Selbstbegünstigung bei Google kann dazu führen, dass Drittanbieter-Ergebnisse fairer platziert werden. Die Auswirkungen auf SEO-Strategien sind noch im Fluss.

Kann die EU neue Gatekeeper designieren? Ja. Die Kommission kann jederzeit neue Dienste als Kernplattformmärkte identifizieren und Unternehmen als Gatekeeper designieren, wenn die Schwellenwerte erfüllt sind.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Europäisches Parlament / Rat der EU: Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (DMA), 2022
  • Schweitzer, H.: Der Digital Markets Act der EU-Kommission, in: Wirtschaft und Wettbewerb (WuW), 2021
  • Crémer, J. / de Montjoye, Y.-A. / Schweitzer, H.: Competition policy for the digital era, EU-Kommission, 2019
  • Monopolkommission: Sondergutachten Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft, 2021
  • EU-Kommission: Digital Markets Act – Enforcement & Compliance, 2024

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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