GbR für Kreativteams bezeichnet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) als häufig gewählte Rechtsform für den gemeinsamen Betrieb eines Kreativgeschäfts durch zwei oder mehr Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht für Kreative · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Innengesellschaft, Civil Law Partnership
Was ist die GbR für Kreativteams?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste und am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Deutschland. Sie entsteht formlos, wenn sich zwei oder mehr Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§ 705 BGB). Für Kreativteams – zwei Fotografen, die gemeinsam ein Studio betreiben, oder eine Design- und Texterpartnerschaft – ist die GbR oft der erste Schritt in die gemeinsame Selbstständigkeit.
Erklärung
Gründung: Eine GbR entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam unternehmerisch tätig werden – auch ohne schriftlichen Vertrag. In der Praxis ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag aber unverzichtbar, um Konflikte zu vermeiden.
Rechtsnatur: Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, in Kraft ab 1.1.2024) ist die eingetragene GbR (eGbR) im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eintragbar und hat Rechtspersönlichkeit. Eine nicht eingetragene GbR (Innengesellschaft) hat weiterhin keine eigene Rechtspersönlichkeit; Verträge werden im Namen aller Gesellschafter geschlossen.
Haftung (kritischster Punkt): Jeder Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GbR persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB n.F.) – also auch mit seinem Privatvermögen. Wenn ein Gesellschafter die GbR-Schulden nicht zahlen kann, haftet der andere vollständig für alles. Diese unbegrenzte Haftung ist für viele Kreative ein entscheidender Nachteil.
Steuerliche Behandlung:
- Die GbR ist als solche keine steuerliche Einheit für die Einkommensteuer. Gewinne und Verluste werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert (transparente Besteuerung).
- Die GbR ist selbst umsatzsteuerpflichtig und muss eine USt-Nummer beantragen.
- Sind alle Gesellschafter Freiberufler und ist der Gesellschaftszweck freiberuflich, ist die GbR von der Gewerbesteuer befreit (sog. „freiberufliche GbR", § 18 EStG). Übt die GbR auch gewerbliche Tätigkeiten aus, droht die sog. „Infizierung" – die gesamte GbR wird als gewerblich eingestuft.
Gesellschaftsvertrag – empfohlene Regelungen:
- Zweck der Gesellschaft
- Beiträge der Gesellschafter (Geld, Sacheinlagen, Arbeitskraft)
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Entnahmerechte
- Geschäftsführung und Vertretung (wer kann allein verbindliche Verträge schließen?)
- Ausscheiden eines Gesellschafters (Abfindungsregelung)
- Auflösung der GbR
- Wettbewerbs- und Abwerbeverbot
- Schiedsklausel
Außenverhältnis vs. Innenverhältnis: Im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Im Innenverhältnis können die Gesellschafter untereinander frei vereinbaren, wie Haftung und Kosten geteilt werden – diese internen Absprachen gelten aber nicht gegenüber Gläubigern.
Bankkonten und Verträge: Eine GbR sollte ein eigenes Geschäftskonto eröffnen und alle Verträge im Namen aller Gesellschafter oder mit Gesellschaftsvertretungsberechtigung abschließen.
Eintrag im Gesellschaftsregister (eGbR): Seit 2024 können GbRs im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist freiwillig, aber für bestimmte Geschäfte (z. B. Immobilienerwerb) erforderlich. Eine eingetragene GbR erhält einen Firmennamen mit dem Zusatz „eGbR".
Beispiele
- Foto-GbR: Zwei Fotografinnen gründen gemeinsam ein Fotostudio. Sie schließen einen GbR-Gesellschaftsvertrag, der die Aufteilung der Mietkosten, die Gewinnverteilung (60/40 nach Kundenumsatz) und eine Klausel für den Fall des Ausscheidens einer Gesellschafterin enthält.
- Design-Text-Duo: Ein Designer und eine Texterin bieten gemeinsam integrierte Kommunikationsleistungen an. Die GbR tritt gegenüber Kunden unter dem Namen „Mustermann & Müller Kreativbüro GbR" auf.
- Konkurrenzverbot im GbR-Vertrag: Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass kein Gesellschafter eigenständig Kunden der GbR abwerben darf. Als einer der Partner ausscheidet und einen GbR-Kunden mitnimmt, klagt die verbleibende Gesellschafterin auf Unterlassung.
- Haftungsfalle: Ein Gesellschafter der GbR schließt in Alleinvertretung einen teuren Druckauftrag ab, der zu einem Totalschaden führt. Da die GbR-Verbindlichkeit nicht bezahlt werden kann, haftet der andere Gesellschafter ebenfalls mit seinem Privatvermögen.
- Auflösung der GbR: Nach fünf Jahren entscheidet das Kreativduo, die GbR aufzulösen. Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass das verbleibende Vermögen nach Begleichung aller Schulden zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
In der Praxis
Gesellschaftsvertrag ist Pflicht: Obwohl die GbR formlos entsteht, sollte der Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt ausgearbeitet werden. Insbesondere die Regelungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Auflösung verhindern teure Streitigkeiten.
Haftungsrisiko bewusst sein: Die unbegrenzte persönliche Haftung ist der größte Nachteil der GbR. Für Projekte mit hohem Haftungsrisiko sollte eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht gezogen werden.
Trennung von Privatvermögen: Ein eigenes GbR-Geschäftskonto und saubere Buchführung sind Pflicht, um Privatvermögen und GbR-Vermögen nicht zu vermischen.
Steuerliche Beratung: Die Gewerbesteuer-Infizierung durch gewerbliche Elemente in einer sonst freiberuflichen GbR ist ein häufiger und teurer Fehler. Rechtzeitig Steuerberater einschalten.
Vergleich & Abgrenzung
GbR vs. Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) ist eine speziell für freie Berufe geschaffene Gesellschaftsform. Der Vorteil: Bei der PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) haftet für berufliche Fehler nur der handelnde Partner, nicht die gesamte Gesellschaft.
GbR vs. GmbH: Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, erfordert aber ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR, aufwendigere Buchführung und höheren Verwaltungsaufwand.
Häufige Fragen (FAQ)
Braucht eine GbR ein Geschäftskonto? Gesetzlich nicht zwingend, aber aus praktischen Gründen dringend empfohlen. Ein eigenes Konto ermöglicht die saubere Trennung von Privat- und Betriebsfinanzen, vereinfacht die Buchhaltung und ist Grundlage für eine korrekte Gewinnverteilung.
Was passiert, wenn ein GbR-Gesellschafter stirbt oder die Gesellschaft verlässt? Ohne entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag wird die GbR durch Tod eines Gesellschafters aufgelöst (§ 727 BGB a.F.). Mit einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag kann die GbR mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt werden. Beim Ausscheiden regelt eine Abfindungsklausel die Auszahlung des Gesellschafteranteils.
Weiterführend
- Schäfer, Carsten: Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft, 7. Auflage, München 2023
- Bundesnotarkammer: Die GbR nach dem MoPeG, Merkblatt 2024, www.notar.de
- VGSD: Gemeinsam selbstständig – Rechtsformen für Freelancer-Teams, www.vgsd.de, 2024
