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UG und GmbH gründen bezeichnet den Prozess der Errichtung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als eigenständige juristische Personen mit beschränkter Gesellschafterhaftung.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht für Kreative · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: GmbH-Gründung, Mini-GmbH, Kapitalgesellschaft, Limited Liability Company (englisch)

Was bedeutet UG und GmbH gründen?

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH schafft eine eigenständige juristische Person, die Verträge schließen, Schulden machen und klagen kann – und die für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen haftet, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Für Kreative, deren Projekte erhebliche finanzielle Risiken tragen, bietet die Kapitalgesellschaft damit Schutz vor persönlicher Insolvenz.

Erklärung

GmbH (§§ 1 ff. GmbHG): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Charakteristisch:

  • Mindestkapital: 25.000 EUR (mindestens 12.500 EUR bei Gründung einzuzahlen)
  • Haftung: Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, nicht mit Privatvermögen
  • Organe: Geschäftsführer (kann Gesellschafter sein), Gesellschafterversammlung
  • Eintrag im Handelsregister (Pflicht)
  • Buchführung: Doppelte Buchführung und Jahresabschluss erforderlich
  • Körperschaftsteuer (15 %) + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer auf den Gewinn der GmbH; Dividenden beim Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer)

UG (haftungsbeschränkt) (§ 5a GmbHG): Die UG ist keine eigenständige Gesellschaftsform, sondern eine Variante der GmbH mit reduziertem Mindestkapital:

  • Mindestkapital: Mindestens 1 EUR (in der Praxis 500–1.000 EUR empfohlen)
  • Thesaurierungspflicht: 25 % des jährlichen Gewinns müssen in die Rücklage eingestellt werden, bis das Kapital die 25.000-EUR-Marke der regulären GmbH erreicht
  • Sonst wie GmbH: gleiche Rechtsregeln, gleiche Steuerpflichten
  • Mustergründungsprotokoll möglich (vereinfachtes, vorgefertigtes Dokument für Einzel-Gesellschafter)

Gründungsschritte GmbH/UG:

  1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) erstellen – muss notariell beurkundet werden
  2. Stammkapital auf neues Geschäftskonto einzahlen
  3. Handelsregistereintrag beim zuständigen Amtsgericht beantragen (durch den Notar)
  4. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (falls gewerblich tätig)
  5. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen)
  6. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Kosten der Gründung:

  • Notarkosten: ca. 300–800 EUR (GmbH) / 100–300 EUR (UG mit Musterprotokoll)
  • Handelsregistereintrag: ca. 150–400 EUR
  • Beratungskosten (Steuerberater/Rechtsanwalt): 500–2.000 EUR empfohlen
  • Gesamtaufwand GmbH: oft 1.500–3.500 EUR netto

Laufende Kosten:

  • Buchführung und Jahresabschluss (Steuerberater): 1.500–5.000 EUR/Jahr
  • IHK-Beiträge
  • Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

Steuerliche Vor- und Nachteile der GmbH für Kreative:

  • Vorteil: Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, unterliegen nur 15 % KSt + GewSt (~30 %), statt bis zu 45 % ESt
  • Vorteil: Betriebsausgaben, die privat genutzte Ressourcen betreffen (Auto, Telefon), können steuerlich strukturiert werden
  • Nachteil: Verwaltungsaufwand und Kosten sind deutlich höher als bei Einzelunternehmen
  • Nachteil: Geschäftsführergehalt unterliegt regulärer Einkommensteuer; Gewinnentnahme als Dividende wird mit 25 % besteuert

Wann GmbH/UG für Kreative sinnvoll?

  • Umsatz regelmäßig über 100.000 EUR/Jahr
  • Hohe Haftungsrisiken (z. B. große Produktionsbudgets, Agenturgeschäft)
  • Mehrere Gesellschafter (bessere Transparenz und Schutz als GbR)
  • Geplante Investoren oder Beteiligungen

Beispiele

  1. UG als Kreativbüro-Einstieg: Ein Designduo gründet eine UG mit 500 EUR Stammkapital. Sie können sofort unter ihrem Firmennamen auftreten, haben Haftungsschutz und zahlen vierteljährlich 25 % des Gewinns in die Rücklage.
  2. GmbH nach Wachstum: Eine Kommunikationsagentur mit 3 Mitarbeitern und 300.000 EUR Jahresumsatz wandelt ihre GbR in eine GmbH um. Der Gründungsprozess dauert ca. 4 Wochen; die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 EUR.
  3. Steueroptimierung durch Thesaurierung: Eine Grafikagentur (GmbH) erzielt 120.000 EUR Gewinn. Der Geschäftsführer entnimmt nur 60.000 EUR als Gehalt; die verbleibenden 60.000 EUR bleiben in der GmbH und werden mit ca. 30 % besteuert (statt 42 % ESt bei Privatentnahme).
  4. Haftungsschutz bei Großprojekt: Eine UG produziert einen Werbefilm für 80.000 EUR Produktionsbudget. Durch einen Fehler entsteht ein Schaden von 50.000 EUR. Da die UG nur 5.000 EUR auf dem Konto hat, trägt der Gläubiger den Rest – das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet (sofern kein Durchgriff wegen Formfehler).
  5. Mustergründungsprotokoll für Ein-Personen-UG: Ein freier Fotograf gründet eine Ein-Personen-UG mit dem amtlichen Mustergründungsprotokoll, spart Notarkosten und ist innerhalb von 3 Wochen im Handelsregister eingetragen.

In der Praxis

Nicht zu früh gründen: Vor Gründung einer GmbH/UG sollte der Bedarf klar sein. Für die meisten Solo-Freelancer ist ein Einzelunternehmen oder eine GbR einfacher und kostengünstiger. Die GmbH lohnt sich erst ab einem bestimmten Umsatzniveau.

Trennungsprinzip strikt einhalten: Das Privatvermögen und das GmbH-Vermögen müssen strikt getrennt bleiben. Unzulässige Entnahmen oder verdeckte Gewinnausschüttungen können zur persönlichen Haftung des Gesellschafters führen.

Steuerberater von Anfang an: Eine GmbH ohne Steuerberater zu führen ist nahezu unmöglich. Die Kosten für Buchführung und Jahresabschluss sind fest einzukalkulieren.

Vergleich & Abgrenzung

UG vs. GmbH: Die UG ist günstiger und schneller gegründet, hat aber die Thesaurierungspflicht. Die GmbH erfordert mehr Startkapital, ist aber von Beginn an vollständig. Sobald die UG 25.000 EUR Rücklage hat, kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.

GmbH vs. AG: Die Aktiengesellschaft (AG) ist für große Unternehmen mit vielen Gesellschaftern. Sie ist deutlich aufwendiger in der Verwaltung und für Kreativunternehmen in der Regel irrelevant.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer noch KSK-Mitglied sein? Das ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich kann eine GmbH (nicht der Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich) KSK-pflichtig sein, wenn die GmbH Honorare an Künstler/Publizisten zahlt. Als Geschäftsführer können Sie über die KSK versichert sein, wenn Sie künstlerisch tätig sind und die KSK-Voraussetzungen erfüllen. Im Einzelfall prüfen lassen.

Verliere ich als GmbH-Gesellschafter meine Freiberufler-Status? Ja. Eine GmbH ist immer gewerblich tätig – auch wenn der Zweck freiberuflicher Natur ist. Damit entfällt die Gewerbesteuerbefreiung für Freiberufler. Die Gewerbesteuer kann aber anteilig auf die Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet werden.

Weiterführend

  • Baumbach, Adolf / Hueck, Alfred: GmbH-Gesetz – Kommentar, 23. Auflage, München 2022
  • Ihk.de: Ratgeber GmbH-Gründung, www.ihk.de, aktueller Stand
  • Bundesministerium für Wirtschaft: GmbH und UG – Gründungsinfos, www.existenzgruender.de
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