← Zurück zu Recht & Wirtschaft
NDA (Non-Disclosure Agreement) ist ein Geheimhaltungsvertrag, durch den sich eine oder mehrere Parteien verpflichten, bestimmte vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht für Kreative · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Geheimhaltungsvertrag, Vertraulichkeitsvereinbarung, Confidentiality Agreement (CA), Secrecy Agreement

Was ist ein NDA?

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine vertragliche Vereinbarung, die den Austausch vertraulicher Informationen regelt und deren unbefugte Weitergabe oder Verwendung verbietet. Im Kreativbereich begegnet das NDA typischerweise vor und während kreativer Projekte, wenn Auftraggeber sensible Geschäftsinformationen, noch nicht veröffentlichte Produktideen, strategische Planungen oder unveröffentlichte Konzepte mit dem Kreativen teilen müssen, um eine gute Arbeit zu ermöglichen.

Erklärung

Gesetzlicher Hintergrund: In Deutschland gibt es kein eigenständiges „NDA-Gesetz". Geheimhaltungspflichten entstehen durch individuellen Vertrag (Privatautonomie, § 241 Abs. 2 BGB) sowie durch gesetzliche Regelungen wie das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, in Kraft seit 2019, basierend auf der EU-Richtlinie 2016/943). Das GeschGehG schützt Geschäftsgeheimnisse auch ohne NDA, wenn der Geheimnisinhaber angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Typen von NDAs:

  • Einseitiges NDA: Nur eine Partei verpflichtet sich zur Geheimhaltung (z. B. der Dienstleister gegenüber dem Auftraggeber). Häufigste Form im Kreativbereich.
  • Gegenseitiges NDA (Mutual NDA): Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig. Sinnvoll, wenn beide Seiten vertrauliche Informationen teilen (z. B. bei einer strategischen Zusammenarbeit).

Wesentliche Klauseln eines NDA:

  1. Definition vertraulicher Informationen: Was genau ist geschützt? (z. B. Geschäftszahlen, Kundendaten, Produktkonzepte, Briefinginhalte, Preisstrukturen)
  2. Ausnahmen: Was ist nicht geschützt? (z. B. öffentlich bekannte Informationen, Informationen die unabhängig entwickelt wurden)
  3. Geheimhaltungspflicht: Was darf mit den Informationen nicht gemacht werden?
  4. Zweckbindung: Informationen dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
  5. Laufzeit: Wie lange gilt das NDA? (typisch: 2–5 Jahre; bei besonders sensiblen Informationen ggf. unbefristet)
  6. Vertragsstrafe: Festbetrag bei Verstößen, um Schadensnachweis zu erleichtern
  7. Rückgabe oder Vernichtung: Was passiert mit vertraulichen Unterlagen nach Projektende?
  8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vertragsstrafe: Ein NDA ohne Vertragsstrafenandrohung hat kaum abschreckende Wirkung. Typische Vertragsstrafen liegen je nach Schwere des möglichen Schadens zwischen 5.000 und 50.000 EUR je Verletzungsfall. Die Vertragsstrafe darf nicht unangemessen hoch sein (§ 343 BGB ermöglicht richterliche Herabsetzung).

Verhältnis zur DSGVO: NDAs verpflichten zur Geheimhaltung gegenüber Dritten, entbinden aber nicht von datenschutzrechtlichen Pflichten nach der DSGVO. Enthält ein Projekt personenbezogene Daten, ist zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich.

Durchsetzbarkeit: Im deutschen Recht sind NDAs grundsätzlich durchsetzbar, wenn sie hinreichend konkret formuliert sind. Zu vage Formulierungen (z. B. „alle Informationen, die uns bekannt werden") können zur Unwirksamkeit führen. Auch übermäßig lange Laufzeiten können als sittenwidrig eingestuft werden.

Beispiele

  1. Vor dem Kreativ-Briefing: Ein Start-up möchte seine noch geheime Produktidee mit einem Designbüro besprechen. Vor dem ersten Meeting wird ein einseitiges NDA unterzeichnet, das das Designbüro zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  2. Fotoproduktion für Produktlaunch: Ein Fotograf wird für die Produktfotos eines noch nicht angekündigten Smartphones engagiert. Das NDA verbietet ihm, Fotos des Produkts vor dem offiziellen Launch zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.
  3. Agenturpitch: Eine Kreativagentur nimmt an einem Pitchverfahren teil und erhält Einblick in die Unternehmensstrategie des Auftraggebers. Das NDA schützt diese Strategie, auch wenn die Agentur den Pitch nicht gewinnt.
  4. Gegenseitiges NDA bei Kooperation: Zwei Kreativbüros arbeiten gemeinsam an einem Kundenprojekt und teilen gegenseitig vertrauliche Methoden und Prozesse. Ein gegenseitiges NDA schützt beide Seiten.
  5. Mitarbeiter/Freelancer-NDA: Eine Produktionsagentur verpflichtet alle Freelancer, die an einem großen Werbeprojekt mitwirken, zur Geheimhaltung über den Kunden und den Kampagneninhalt bis zum Launch.

In der Praxis

NDA immer vor dem Austausch von Informationen: Ein NDA muss unterzeichnet sein, bevor vertrauliche Informationen fließen. Nachträgliche NDAs für bereits geteilte Informationen haben nur eingeschränkten Wert.

Schriftform dringend empfohlen: Ein mündliches NDA ist theoretisch gültig, aber im Streitfall kaum beweisbar. E-Mail-Bestätigung ist Minimum; eigenhändige Unterschrift ist besser.

Prüfen, was Sie unterschreiben: Auftraggeber-NDAs sind oft sehr weitgehend formuliert und können die eigene Arbeitsfähigkeit einschränken (z. B. Verbote, ähnliche Projekte für Wettbewerber anzunehmen). Solche Wettbewerbsverbote müssen angemessen vergütet werden.

Dokumentation: Welche Informationen wurden wann geteilt? Eine gute Dokumentation erleichtert im Streitfall den Nachweis, welche Informationen tatsächlich vertraulich waren.

Vergleich & Abgrenzung

NDA vs. Wettbewerbsverbot: Ein NDA schützt Informationen vor Weitergabe. Ein Wettbewerbsverbot untersagt die Tätigkeit für Konkurrenten. Beides kann kombiniert werden, hat aber unterschiedliche Voraussetzungen und Grenzen. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Selbstständige sind in engen Grenzen zulässig, müssen aber angemessen vergütet werden.

NDA vs. Datenschutzvertrag (AVV): Ein NDA regelt die Vertraulichkeit beliebiger geschäftlicher Informationen. Ein AVV nach DSGVO ist die spezifische Vereinbarung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange sollte ein NDA gelten? Das hängt von der Art der Informationen ab. Für kurzlebige Kampagneninhalte reichen 1–2 Jahre. Für strategische Unternehmensplanung oder technische Innovationen sind 3–5 Jahre oder eine unbefristete Laufzeit üblich. Wichtig ist, dass die Laufzeit im Verhältnis zur Sensibilität der Informationen steht.

Was passiert, wenn ich ein NDA verletze? Bei einer NDA-Verletzung können folgende Konsequenzen drohen: Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe, Schadensersatz für darüber hinausgehende Schäden, Unterlassungsklage (einstweilige Verfügung). Bei vorsätzlichem Verrat von Geschäftsgeheimnissen kann zudem das GeschGehG eingreifen und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Weiterführend

  • Köhler, Helmut: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), Kommentar, München 2021
  • Bundesministerium für Justiz: GeschGehG – Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, www.gesetze-im-internet.de
  • Metzler-Müller, Karin: Vertragsrecht für Kreative und Medienschaffende, Haufe Verlag, 2020
← Zurück zu Recht & Wirtschaft
Infotag · 13. Mai · 15:00 Uhr · Vor Ort

Sei am Mittwoch dabei.
Bring Eltern oder Freunde mit.

Ein halber Nachmittag, der dir drei Jahre Klarheit bringen kann. Kostenlos, unverbindlich, ehrlich.

  • Rundgang durch Studios, Schnitträume und Tonstudio
  • Echte Absolventenfilme sehen
  • 1:1-Beratung zu Bewerbung & BAföG
  • Studierende direkt fragen
  • Kaffee, kein Sales-Pitch
  • Auch online möglich

Platz beim Infotag reservieren

Dauert 30 Sekunden. Bestätigung per E-Mail.
100 % kostenlos · keine Verpflichtung · jederzeit absagbar