GEMA-Tarife sind die von der GEMA veröffentlichten Vergütungssätze für die lizenzpflichtige öffentliche Wiedergabe, Sendung und Vervielfältigung GEMA-geschützter Musikwerke – sie legen fest, wie viel ein Nutzer für welche Art der Musiknutzung zu entrichten hat.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Verwertungsgesellschaften · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: GEMA-Gebühren, Musiklizenzgebühren; engl. GEMA tariffs, music licensing fees
Was sind GEMA-Tarife?
GEMA-Tarife sind öffentlich zugängliche Preislisten, die die GEMA für verschiedene Nutzungsarten GEMA-geschützter Musik aufstellt. Grundlage ist der gesetzliche Kontrahierungszwang (§ 34 VGG): Die GEMA muss jeden Nutzer zu angemessenen Bedingungen lizenzieren und darf keine willkürlichen Preise festsetzen. Die Tarife werden vom GEMA-Aufsichtsrat beschlossen und können von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt überprüft werden. Für bestimmte Branchen (z. B. Rundfunk, Streaming) gelten individuelle Rahmenverträge statt öffentlicher Einzeltarife.
Erklärung
Die GEMA veröffentlicht auf ihrer Website eine Vielzahl von Tarifen, gegliedert nach Nutzungsart. Die wichtigsten Kategorien:
Tarif U (Unterhaltungsmusik und Tanzmusik):
- Tarif U-K: Konzerte und Aufführungen (Live-Musik)
- Tarif U-T: Tanzveranstaltungen und Diskothekenbesuche
- Grundlage: Raumgröße (m²), Eintrittspreis, Anzahl der Veranstaltungen, Art der Darbietung (live oder Tonträger)
- Berechnung (vereinfacht): Mindestgebühr plus prozentualer Anteil an den Einnahmen
Tarif M (Hintergrundmusik):
- Für Musik in Gaststätten, Geschäften, Wartebereichen, Hotels
- Grundlage: Raumgröße und Art der Wiedergabe (Radio, CD, Streamingdienst)
- Beispiel: Ein Restaurant mit 80 m² zahlt für WLAN-Radio nach Tarif M-U
Tarif V (Veranstaltungen mit Musik):
- Für Festivals, Stadtfeste, Firmenevents mit Musikdarbietungen
Tarif S (Streaming und Downloads):
- Für kommerzielle Streaming-Dienste (Spotify, Apple Music, Amazon Music)
- Grundlage: Nutzerzahlen, Abonnementpreise, Wiedergabestatistiken
- In der Praxis handeln große Plattformen Rahmenverträge aus; Einzeltarife S gelten für kleinere Anbieter
Tarif WR (Webradio):
- Für Internet-Radiosender
- Grundlage: Anzahl der Streams, Nutzungszeit, Reichweite
Tarif VR (Video on Demand und UGC-Plattformen):
- Für Online-Videoplattformen (YouTube, TikTok, Vimeo)
- YouTube und TikTok haben eigene Rahmenverträge mit der GEMA; für individuelle Uploads gelten die Bedingungen dieser Verträge
Berechnungsbeispiel für eine Live-Konzert-Veranstaltung (Tarif U-K):
- Veranstaltungsraum: 300 Plätze
- Eintrittspreis: 15 Euro
- Einnahmen: 300 × 15 = 4.500 Euro
- GEMA-Gebühr nach Tarif U-K (ca. 9 % der Einnahmen bei Livemusik): ca. 405 Euro + MwSt.
(Hinweis: Die genaue Berechnung hängt von Vertragsart, Ermäßigungen und aktuellen Tarifen ab.)
Gesamtverträge: Die GEMA schließt mit Verbänden (z. B. Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft) Gesamtverträge ab, die günstigere Konditionen für Verbandsmitglieder bieten.
Rahmenverträge für Rundfunk und Streaming: Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, private TV- und Radiosender) sowie große Streaming-Plattformen haben individuelle Rahmenverträge mit der GEMA, die gesondert ausgehandelt werden und nicht öffentlich zugänglich sind.
Beispiele
- Kneipe mit Hintergrundmusik: Ein Wirtshaus mit 60 m² spielt täglich Radio. Nach Tarif M-U zahlt es ca. 200–400 Euro jährlich an die GEMA.
- Club-Betreiber: Eine Diskothek mit 500 m² Tanzfläche und wöchentlichen Öffnungszeiten zahlt nach Tarif U-T mehrere tausend Euro jährlich.
- Lokaler Musikfestivalveranstalter: Ein Stadtfestveranstalter mit drei Bühnen und verschiedenen Genres meldet die Veranstaltung bei der GEMA an und erhält eine Rechnung nach Tarif V.
- YouTube-Musikerin: Eine Musikerin, die eigene Kompositionen auf YouTube veröffentlicht und GEMA-Mitglied ist, erhält über den Rahmenvertrag GEMA/YouTube Vergütungen für die Wiedergaben.
- Seminarveranstalter: Ein Unternehmen, das ein Mitarbeiter-Event mit DJ und Hintergrundmusik veranstaltet, ist lizenzpflichtig und muss die Veranstaltung bei der GEMA anmelden.
In der Praxis
Veranstaltung anmelden: Für öffentliche Veranstaltungen mit Musik muss vor der Veranstaltung eine Online-Anmeldung unter gema.de → „Musik nutzen" → „Veranstaltung anmelden" erfolgen. Die GEMA stellt eine Rechnung; nach der Veranstaltung folgt ggf. eine Nachrechnung auf Basis tatsächlicher Einnahmen.
GEMA-freie Musik nutzen: Wer ausschließlich GEMA-freie Musik nutzt (Creative Commons, eigene Kompositionen ohne GEMA-Mitgliedschaft, Werke im gemeinfreien Bereich), muss dies bei der GEMA schriftlich mitteilen, um GEMA-Rechnungen zu vermeiden.
Tarife online prüfen: Alle aktuellen Tarife sind unter gema.de → „Tarife" abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert. Die GEMA bietet auch einen Online-Kalkulator für häufige Veranstaltungstypen.
Gesamtvertrag nutzen: Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert, sollte prüfen, ob der Abschluss eines Rahmenvertrags oder die Nutzung eines Branchenverbands-Gesamtvertrags kosteneffizienter ist.
GVL-Gebühren beachten: Bei der Nutzung kommerzieller Tonaufnahmen (vom Tonträger, nicht live) fallen zusätzlich zur GEMA auch GVL-Gebühren an. Beide Gesellschaften rechnen oft gemeinsam ab.
Vergleich & Abgrenzung
GEMA-Tarife betreffen nur Urheberrechtsvergütungen für die Werke (Komposition, Text). Daneben existieren:
- GVL-Gebühren für die Nutzung von Tonträgern (Interpret, Produzent)
- Mietgebühren für Noten (Verlag)
- GEMA-freie Lizenzen (z. B. Creative Commons) ohne GEMA-Tarife
Außerdem sind GEMA-Tarife von Plattform-Abonnementkosten zu unterscheiden: Wer Spotify-Premium nutzt, bezahlt Spotify – Spotify leitet dann GEMA-Gebühren weiter. Für private Nutzung ist keine gesonderte GEMA-Anmeldung erforderlich.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer muss GEMA-Gebühren bezahlen? Alle natürlichen und juristischen Personen, die GEMA-geschützte Musik öffentlich aufführen, senden, vervielfältigen oder online zugänglich machen. „Öffentlich" bedeutet: für einen Personenkreis, der über den engen Familienkreis hinausgeht. Private Feiern im eigenen Haushalt sind grundsätzlich gebührenfrei; öffentliche Events, Gaststätten, Geschäfte und Online-Plattformen sind gebührenpflichtig.
Wie hoch sind die Ausschüttungen? Die Höhe der GEMA-Tarife variiert je nach Nutzungsart erheblich – von wenigen Euro für kleine Hintergrundmusiknutzungen bis zu mehreren zehntausend Euro für große Konzerte oder Streaming-Plattformen. Auf gema.de steht ein Preisrechner zur Verfügung, mit dem gängige Nutzungsszenarien kalkuliert werden können.
Weiterführend
- GEMA (Hrsg.): Tarife der GEMA – Übersicht. Aktuell unter gema.de/tarife.
- Goldmann, Ulrike: Musikrecht für die Praxis. 3. Aufl. Frankfurt: Musikmarkt Verlag, 2021.
- Ventroni, Stefan / Poll, Günter: Musikrecht. 2. Aufl. Baden-Baden: Nomos, 2020.
- gema.de – Tarife, Veranstaltungsanmeldung und Online-Kalkulator.
