BAföG für eine schulische Ausbildung ist die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Ausbildungen, die überwiegend an einer Schule stattfinden, etwa an Berufsfachschulen oder Fachschulen. Voraussetzung ist eine förderfähige Ausbildungsstätte: eine öffentliche Schule, eine genehmigte Ersatzschule oder eine Ergänzungsschule mit Gleichwertigkeitsanerkennung des Landes.
Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Schüler-BAföG für Berufsfachschulen, Ausbildungsförderung für schulische Berufsausbildung, BAföG an Privatschulen
Was ist BAföG für eine schulische Ausbildung?
Eine schulische Ausbildung findet nicht in einem Betrieb, sondern an einer Schule statt. Es gibt keine Ausbildungsvergütung, oft aber Schulgeld an privaten Schulen. Für den Lebensunterhalt während dieser Zeit ist BAföG vorgesehen. Die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit gilt dagegen nur für betriebliche Ausbildungen. BAföG für eine schulische Ausbildung ist in aller Regel ein voller Zuschuss.
Erklärung
Welche schulischen Ausbildungen gefördert werden. § 2 BAföG listet die Ausbildungsstätten auf. Für schulische Berufsausbildungen sind drei Gruppen wichtig:
- Berufsfachschulen ohne vorausgesetzte Ausbildung, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Gefördert wird hier auch, wer bei den Eltern wohnt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG). Beispiele sind Assistenzberufe, Gestaltungsberufe oder bestimmte Gesundheitsberufe an Schulen.
- Berufsfachschulklassen ab Klasse 10 ohne Berufsabschluss, etwa einjährige Vorbereitungsklassen. Hier gibt es BAföG nur, wenn man nicht bei den Eltern wohnt und die Schule von zu Hause nicht zumutbar erreichbar ist oder ein eigener Haushalt mit Partner/in oder Kind besteht (§ 2 Abs. 1a BAföG).
- Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Sie werden gefördert, haben aber andere Sätze.
Öffentlich oder privat. Gefördert wird an öffentlichen Schulen und an genehmigten Ersatzschulen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG). Ersatzschulen sind private Schulen, die einer öffentlichen Schulart entsprechen und vom Land genehmigt sind. Für Ergänzungsschulen gilt eine zusätzliche Hürde: Die zuständige Landesbehörde muss anerkennen, dass der Besuch dem einer förderfähigen Schule gleichwertig ist (§ 2 Abs. 2 BAföG). Ob eine private Ausbildung förderfähig ist, hängt also an ihrem rechtlichen Status, nicht an Preis, Ruf oder Namen.
Welche Sätze gelten (Stand: November 2026).
| Schulart | bei den Eltern | eigene Wohnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Berufsfachschule, keine Ausbildung vorausgesetzt | 276 Euro | 666 Euro | § 12 BAföG |
| Fachschulklasse, Ausbildung vorausgesetzt | 442 + 59 Euro | 442 + 380 Euro | § 13 BAföG |
Wer selbst kranken- und pflegeversichert ist, erhält zusätzlich 102 und 35 Euro (§ 13a BAföG). An einer Berufsfachschule liegt der Höchstsatz damit bei 803 Euro. Vom Bedarf wird anrechenbares Einkommen abgezogen, vor allem das der Eltern.
Was BAföG nicht abdeckt. Die Bedarfssätze sind für den Lebensunterhalt gedacht. Einen gesonderten Zuschlag für Schulgeld sieht § 12 BAföG nicht vor. Schulgeld müssen Familien daher selbst tragen. Ein Teil davon kann steuerlich als Sonderausgabe wirken, wenn ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
Beispiele
- Gestaltungstechnische Assistenz an einer öffentlichen Berufsfachschule, zwei Jahre: förderfähig, auch bei den Eltern, Ausgangsbetrag 276 Euro.
- Dreijährige Berufsfachschule für Gestaltung in privater Trägerschaft, staatlich anerkannt: förderfähig, wenn sie eine genehmigte Ersatzschule ist oder das Land die Gleichwertigkeit nach § 2 Abs. 2 BAföG anerkannt hat. Die Schule bestätigt den Besuch mit Formblatt 02.
- Private Ergänzungsschule ohne Gleichwertigkeitsanerkennung: kein BAföG, auch wenn die Ausbildung drei Jahre dauert.
- Fachschule für Technik nach einer Lehre: für die Fortbildung zur Technikerin oder zum Techniker kommt neben dem BAföG auch das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Frage. Welche Förderung greift, klärt das zuständige Amt.
- Schulische Ausbildung mit Vergütung: Wer eine Ausbildungsvergütung bekommt, muss sie beim BAföG voll anrechnen lassen (§ 23 Abs. 3 BAföG).
In der Praxis
Bevor du dich für eine private schulische Ausbildung entscheidest, frag die Schule schriftlich nach ihrem Status: öffentliche Schule, genehmigte Ersatzschule oder Ergänzungsschule mit Anerkennung nach § 2 Abs. 2 BAföG. Schulen, deren Schüler/innen regelmäßig BAföG beantragen, kennen die Antwort. Im Zweifel bestätigt das Amt für Ausbildungsförderung die Förderfähigkeit.
Bei privaten Schulen gilt außerdem: Staatliche Anerkennung kann für einzelne Bildungsgänge gelten, nicht für alle Angebote derselben Einrichtung. Prüfe deshalb immer den konkreten Bildungsgang. Den Antrag stellst du beim Amt am Wohnort deiner Eltern, und zwar spätestens im Monat des Schulbeginns, weil rückwirkend nichts gezahlt wird.
Für Kosten, die BAföG nicht deckt, gibt es weitere Wege: den Bildungskredit des Bundes für volljährige Schüler/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, wählbar mit 100, 200 oder 300 Euro im Monat und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Er ist ein Kredit und muss zurückgezahlt werden. Dazu kommen Stipendien und Angebote der Schulen selbst.
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | Schulische Ausbildung | Betriebliche (duale) Ausbildung |
|---|---|---|
| Lernort | überwiegend Schule | Betrieb und Berufsschule |
| Vergütung | in der Regel keine | Ausbildungsvergütung |
| Staatliche Förderung | BAföG | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) |
| Bei den Eltern wohnen | an mindestens zweijähriger Berufsfachschule förderfähig | kein BAB-Anspruch |
| Kosten | an privaten Schulen oft Schulgeld | keine Schulkosten |
Häufige Fragen
Gibt es BAföG für eine schulische Ausbildung? Ja, wenn die Schule förderfähig ist: öffentliche Schule, genehmigte Ersatzschule oder Ergänzungsschule mit Anerkennung. An einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss auch bei den Eltern.
Bekomme ich BAföG an einer Privatschule? An einer genehmigten Ersatzschule ja. An einer Ergänzungsschule nur, wenn das Land die Gleichwertigkeit nach § 2 Abs. 2 BAföG anerkannt hat.
Zahlt das BAföG auch das Schulgeld? Nein. Die Bedarfssätze decken den Lebensunterhalt. Schulgeld kann aber teilweise als Sonderausgabe in der Steuererklärung der Eltern wirken.
Muss ich BAföG für eine schulische Ausbildung zurückzahlen? In aller Regel nicht. Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss. Ein Darlehensanteil gilt nur für Höhere Fachschulen, Akademien im Sinne des BAföG und Studierende.
Was die Lazi Akademie dazu bietet
Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar bietet als staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung eine schulische Ausbildung über sechs Semester an. Schüler-BAföG gibt es dort für die drei staatlich anerkannten Fachbereiche Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign, für die übrigen Fachbereiche nicht. Welche weiteren Finanzierungswege die Akademie nennt, steht auf der Seite Finanzierung und BAföG.
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Weiterführend
- Bundesministerium der Justiz (2026): Bundesausbildungsförderungsgesetz, §§ 2, 12, 13, 13a, 17, 23. www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2026): BAföG für Schülerinnen und Schüler und Bildungskredit. www.bafög.de
- Bundesverwaltungsamt (2026): Bildungskredit für Schülerinnen und Schüler, Voraussetzungen. www.bva.bund.de
- Bundesagentur für Arbeit (2026): Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). www.arbeitsagentur.de
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