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Eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule ist keine versicherungspflichtige Beschäftigung: Es fließen keine Rentenbeiträge, Kranken- und Pflegeversicherung laufen meist über die Familie, und gesetzlich unfallversichert ist man als Schüler/in automatisch. Für die Rente zählt die Zeit ab dem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit, bringt aber in der Regel keine oder nur begrenzte Rentenpunkte.

Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Einstieg & Berufswahl · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Sozialversicherung in der Schulausbildung, Anrechnungszeit Schule, Rentenpunkte Ausbildung, Versicherung an der Berufsfachschule

Was bedeutet eine schulische Ausbildung für Rente und Versicherung?

In einer betrieblichen Ausbildung zahlt der Betrieb Sozialversicherungsbeiträge, Azubis sammeln von Anfang an Rentenpunkte. In einer schulischen Ausbildung gibt es weder Vergütung noch Beiträge. Das wirkt sich auf Rente, Krankenversicherung und die Zeit nach dem 25. Geburtstag aus. Wer die Regeln kennt, kann Lücken vermeiden.

Erklärung

Rente: Anrechnungszeit statt Beitragszeit. Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI sind Zeiten, in denen man nach dem vollendeten 17. Lebensjahr zum Beispiel eine Schule oder Fachschule besucht, Anrechnungszeiten, insgesamt höchstens acht Jahre. Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten. Sie zählen deshalb bei der Wartezeit von 35 Jahren mit, die § 51 Abs. 3 SGB VI auf alle rentenrechtlichen Zeiten stützt. Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen Schulzeiten dagegen nicht (§ 51 Abs. 3a SGB VI).

Rentenpunkte: meist keine. Ob eine Anrechnungszeit die Rente erhöht, regelt § 74 SGB VI. Zeiten einer Schulausbildung werden nicht bewertet, bringen also keine Entgeltpunkte. Zeiten einer Fachschulausbildung werden dagegen für höchstens drei Jahre bewertet, mit höchstens 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat. Wie eine Berufsfachschule eingeordnet wird, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Nach ihrer Arbeitsanweisung sind Fachschulen grundsätzlich Schulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufspraxis voraussetzen. Wer eine Berufsfachschule direkt nach der Schule besucht, sollte deshalb nicht mit Rentenpunkten rechnen und die Einordnung im Rentenkonto prüfen lassen.

Krankenversicherung bis 25. Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern beitragsfrei familienversichert, bis 25 Jahre, wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind (§ 10 Abs. 2 SGB V). Dienste wie der freiwillige Wehrdienst oder Freiwilligendienste können die Grenze verlängern. Das eigene Einkommen darf 2026 regelmäßig höchstens 565 Euro im Monat betragen, bei einem Minijob bis 603 Euro (Stand: November 2026). Wer privat über die Eltern versichert ist, richtet sich nach dem eigenen Vertrag.

Krankenversicherung über 25. Endet die Familienversicherung, versichert man sich in der Regel freiwillig weiter. Für Schüler/innen einer Fachschule oder Berufsfachschule gilt dabei eine Sonderregel: Ihre Beiträge werden wie bei Studierenden bemessen (§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V). Wer BAföG bekommt, erhält für diese Beiträge einen Zuschlag von 102 Euro für die Kranken- und 35 Euro für die Pflegeversicherung (§ 13a BAföG).

Unfallversicherung. Schüler/innen sind während des Besuchs allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b SGB VII). Das gilt auch für den direkten Schulweg. Beiträge fallen nicht an.

Beispiele

  • Lea, 17 bis 20, Berufsfachschule: drei Jahre familienversichert, keine Rentenbeiträge. Die Zeit ab ihrem 17. Geburtstag wird als Anrechnungszeit gespeichert.
  • Kai, 24, beginnt eine Berufsfachschule: Er ist ein gutes Jahr familienversichert. Danach versichert er sich freiwillig mit Beiträgen nach der Bemessung für Studierende.
  • Jana, 27, Umsteigerin mit BAföG: Sie ist selbst versichert, ihr BAföG-Bedarf steigt um 137 Euro Versicherungszuschlag.
  • Minijob neben der Schule: Ein Minijob bis 603 Euro ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, man kann sich aber auf Antrag befreien lassen. Bleibt man versichert, sammelt man kleine Beitragszeiten, die auch für die 45 Jahre zählen.
  • Unfall im Werkstattunterricht: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Behandlung und Reha, nicht die private Krankenversicherung der Eltern.

In der Praxis

Drei Dinge lohnen sich in jeder schulischen Ausbildung:

  1. Schulbescheinigung an die Krankenkasse: Die Familienversicherung über 18 hinaus setzt den Nachweis der Ausbildung voraus. Kassen fragen regelmäßig nach.
  2. Kontenklärung bei der Rentenversicherung: Spätestens nach dem Abschluss die Schulzeit mit Zeugnis oder Bescheinigung melden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob sie als Schul- oder Fachschulzeit eingetragen wird. Die Beratung ist kostenlos.
  3. Rechtzeitig vor dem 25. Geburtstag planen: Krankenkasse anrufen, freiwillige Versicherung klären und beim BAföG-Amt den Versicherungszuschlag melden. Auch das Kindergeld endet in der Regel mit 25.

Wer Lücken in der Rente ausgleichen möchte, kann später unter bestimmten Bedingungen Beiträge für Schulzeiten nachzahlen. Ob sich das lohnt, ist eine Einzelfallfrage für die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung. Eine persönliche Beratung ersetzt dieser Eintrag nicht.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalSchulische AusbildungBetriebliche Ausbildung
Rentenbeiträgekeineja, über die Vergütung
Rentenrechtliche ZeitAnrechnungszeit ab 17, höchstens acht JahrePflichtbeitragszeit
RentenpunkteSchulzeit nicht bewertet, Fachschulzeit begrenztja
Wartezeit 45 Jahrezählt nichtzählt
KrankenversicherungFamilienversicherung bis 25, danach freiwilligeigene Pflichtversicherung
Unfallversicherungals Schüler/in gesetzlich versichertüber den Betrieb

Häufige Fragen

Zählt eine schulische Ausbildung für die Rente? Ja, als Anrechnungszeit ab dem 17. Geburtstag, höchstens acht Jahre. Sie zählt für die Wartezeit von 35 Jahren, nicht für die 45 Jahre.

Bekomme ich für eine Berufsfachschule Rentenpunkte? In der Regel nicht. Schulzeiten werden nicht bewertet. Nur Fachschulzeiten bringen begrenzt Entgeltpunkte, und Fachschulen setzen grundsätzlich eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis voraus.

Wie bin ich über 25 in einer schulischen Ausbildung krankenversichert? Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Beiträgen wie bei Studierenden. Mit BAföG gibt es 137 Euro Zuschlag im Monat (Stand: November 2026).

Bin ich in der Schule unfallversichert? Ja. Schüler/innen berufsbildender Schulen sind gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Schulweg.

Was die Lazi Akademie dazu bietet

Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar ist eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung, die Ausbildung dauert sechs Semester. In den drei staatlich anerkannten Fachbereichen Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign ist Schüler-BAföG möglich, das nicht zurückgezahlt werden muss. Weitere Hinweise, auch zu Kindergeld und Bildungskredit, stehen auf der Seite Finanzierung und BAföG.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium der Justiz (2026): Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, §§ 51, 58, 74. www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
  • Deutsche Rentenversicherung (2026): Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, Zeiten einer schulischen Ausbildung. rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • Bundesministerium der Justiz (2026): Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, §§ 10, 240, und Siebtes Buch, § 2. www.gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz (2026): Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 13a. www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
  • Hanseatische Krankenkasse (2026): Familienversicherung, Information Stand 2026. www.hek.de
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