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Kindergeld in der Ausbildung wird für volljährige Kinder weitergezahlt, solange sie für einen Beruf ausgebildet werden, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Es beträgt 259 Euro pro Kind und Monat (Stand: November 2026). Eine Einkommensgrenze für das Kind gibt es nicht, nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung aber eine Grenze von 20 Wochenstunden für Nebenjobs.

Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Eltern & Familie · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Kindergeld für volljährige Kinder, Kindergeld während der Ausbildung, Kindergeld über 18

Was ist Kindergeld in der Ausbildung?

Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld für jedes Kind ohne weitere Bedingungen. Danach zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn ein Grund vorliegt. Der häufigste Grund ist eine Ausbildung: eine betriebliche Lehre, eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, eine weiterführende Schule oder ein akademischer Bildungsweg. Kindergeld in der Ausbildung erhalten die Eltern, nicht das Kind.

Erklärung

Höhe (Stand: November 2026). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes Kind. Die Familienkasse hat den Betrag automatisch angepasst, ein neuer Antrag war nicht nötig.

Wie lange (§ 32 Abs. 4 EStG). Für ein Kind in Berufsausbildung wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Danach endet der Anspruch, unabhängig davon, ob die Ausbildung noch läuft. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und wegen der sie sich nicht selbst unterhalten können. Die Suchanfrage „Kindergeld bis 27“ stammt aus einer früheren Rechtslage. Heute ist 25 die Grenze.

Was als Ausbildung zählt. Nach dem Merkblatt der Familienkasse gehören dazu unter anderem allgemeinbildende Schulen, die betriebliche Ausbildung, schulische Ausbildungen, Bildungswege nach dem Abitur, eine Ausbildung für einen weiteren Beruf und die ersten drei Monate Grundausbildung zu Beginn eines freiwilligen Wehrdienstes. Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten läuft das Kindergeld weiter, wenn die Pause höchstens vier Monate dauert.

Einkommensgrenze und 20-Stunden-Regel. Ein eigenes Einkommen des Kindes ist für das Kindergeld nicht entscheidend. Während der ersten Ausbildung darf das Kind so viel arbeiten und verdienen, wie es neben der Ausbildung schafft. Nach dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums gilt dagegen: Kindergeld gibt es für eine weitere Ausbildung nur, wenn das Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet. Unschädlich sind laut Familienkasse ein Minijob bis 603 Euro im Monat, eine Tätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses und eine nur vorübergehende Ausweitung über 20 Stunden.

Ende der Ausbildung. Bei einer betrieblichen Ausbildung endet das Kindergeld in dem Monat, in dem das Kind offiziell und schriftlich über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung informiert wurde. Bei allgemeinbildenden Schulen endet es spätestens mit dem Ende des letzten Schuljahres.

Beispiele

  • Tochter, 19, Berufsfachschule für Gestaltung: Sie ist in Berufsausbildung, die Eltern erhalten 259 Euro im Monat bis zum Abschluss oder bis zum 25. Geburtstag.
  • Sohn, 20, Lehre mit Vergütung: Auch eine gute Ausbildungsvergütung schadet nicht. Kindergeld läuft weiter.
  • Sohn, 18, Abitur im Juni, Ausbildung ab September: Die Übergangszeit von höchstens vier Monaten ist abgedeckt.
  • Tochter, 23, zweite Ausbildung nach abgeschlossener Lehre, 25 Stunden Job: Nach der ersten Ausbildung sind mehr als 20 Wochenstunden schädlich, das Kindergeld entfällt. Mit einem Minijob wäre es weitergelaufen.
  • Sohn wird während der Ausbildung 25: Das Kindergeld endet mit dem Monat des 25. Geburtstags.

In der Praxis

Mit dem 18. Geburtstag verlangt die Familienkasse einen Nachweis über die Ausbildung, zum Beispiel eine Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag. Meldet ihr Änderungen nicht, etwa einen Abbruch oder einen Wechsel, kann die Familienkasse das Kindergeld zurückfordern. Anträge und Mitteilungen gehen online unter familienkasse.de oder per Post. Rückwirkend gezahlt wird höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor Eingang des Antrags.

Steuer: Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung. Das Kindergeld ist steuerlich eine Vorauszahlung. Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge für Kinder günstiger sind. 2026 betragen sie 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zusammen 4.878 Euro je Elternteil und 9.756 Euro für beide (Stand: November 2026). Ist das Kind volljährig, in Ausbildung und auswärts untergebracht, kommt ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro im Jahr hinzu (§ 33a Abs. 2 EStG).

Neben dem Kindergeld kann das Kind Schüler-BAföG beantragen, beide Leistungen schließen sich nicht aus. Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es außerdem den Kinderzuschlag. Bei Fragen zum Einzelfall hilft die Familienkasse, bei steuerlichen Fragen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalKindergeld in AusbildungSchüler-BAföG
Wer bekommt esElternSchüler/in
ZahltFamilienkasseAmt für Ausbildungsförderung
Höhe 2026259 Euro, festbis zu 803 Euro, abhängig vom Einkommen
Altersgrenze25 Jahre45 Jahre bei Ausbildungsbeginn
Einkommen des Kindesnach erster Ausbildung 20-Stunden-Regelwird angerechnet, Minijob bis 603 Euro möglich

Häufige Fragen

Bis wann gibt es Kindergeld in der Ausbildung? Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange das Kind in Ausbildung ist. Danach nur noch bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Gibt es Kindergeld bis 27? Nein. Die Altersgrenze von 27 Jahren gilt nicht mehr. Heute endet der Anspruch für Kinder in Ausbildung mit 25.

Gibt es eine Einkommensgrenze für das Kind? Nein. Entscheidend ist nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung nur, dass das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Ein Minijob ist immer unschädlich.

Gibt es Kindergeld nach der Ausbildung? Nur wenn ein neuer Grund vorliegt, etwa eine weitere Ausbildung, Ausbildungsplatzsuche oder Arbeitsuche bis 21. Mit der schriftlichen Mitteilung des Prüfungsergebnisses endet der Anspruch sonst.

Zählt eine Berufsfachschule als Ausbildung? Ja. Eine schulische Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts.

Was die Lazi Akademie dazu bietet

Die Lazi Akademie in Esslingen am Neckar, eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung, weist Familien auf ihrer Seite Finanzierung und BAföG darauf hin, dass die Familienkasse Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zahlt. Dort steht auch, dass Schulgeld als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, wenn Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht; das setzt einen anerkannten Abschluss voraus, wie ihn die drei staatlich anerkannten Fachbereiche Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign vermitteln. In diesen drei Fachbereichen ist zusätzlich Schüler-BAföG möglich.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse (2026): Merkblatt Kindergeld, gültig ab 01.01.2026. www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
  • Bundesagentur für Arbeit (2026): Kindergeld steigt 2026: Kein neuer Antrag notwendig. www.arbeitsagentur.de
  • Bundesministerium der Finanzen (2026): Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026, Monatsbericht Februar 2026. www.bundesfinanzministerium.de
  • Bundesministerium der Justiz (2026): Einkommensteuergesetz, §§ 32, 33a. www.gesetze-im-internet.de/estg/
  • Schüler-BAföG, Eintrag in diesem Wiki
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