AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen mehrfach gegenüber Kunden verwendet — sie regeln Zahlungsbedingungen, Haftung, Nutzungsrechte, Kündigung und Gerichtsstand standardisiert.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: General Terms and Conditions, Geschäftsbedingungen, „Das Kleingedruckte"
Hinweis: Dieser Eintrag erklärt Grundlagen der AGB, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. AGB sollten von einem Fachanwalt für Vertragsrecht erstellt oder geprüft werden.
Was sind AGB?
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen sind und vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht werden. Sie sind in §§ 305 ff. BGB geregelt. Im Designbereich nutzen Agenturen, Freelancer und Auftraggeber AGB, um Standardklauseln nicht in jeden Vertrag neu schreiben zu müssen.
Erklärung
Die juristische Definition findet sich in § 305 Abs. 1 BGB: AGB sind "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt".
Einbeziehung der AGB in den Vertrag (§ 305 Abs. 2 BGB):
Damit AGB Vertragsbestandteil werden, muss der Verwender:
- Bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
- Dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschaffen.
- Der Kunde muss sich mit ihrer Geltung einverstanden erklären.
Im B2B-Geschäft sind die Anforderungen niedriger — hier reicht oft die übliche Branchenpraxis.
Inhaltskontrolle (§§ 307–309 BGB): Der entscheidende Schutzmechanismus. Selbst wenn AGB wirksam einbezogen wurden, prüft das Gericht im Streitfall jede Klausel auf "unangemessene Benachteiligung". § 309 BGB listet Klauseln, die immer unwirksam sind (z.B. völliger Haftungsausschluss bei Vorsatz). § 308 BGB nennt Klauseln, die unwirksam sein können (z.B. zu kurze Reaktionsfristen). § 307 BGB ist die Generalklausel — eine Klausel ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt".
Überraschende Klauseln (§ 305c BGB): Klauseln, mit denen der Kunde nicht rechnen muss, werden nicht Vertragsbestandteil — z.B. "Mit Vertragsschluss erhält der Anbieter alle Nutzungsrechte an Ihren Daten" in einem Schreibwaren-Vertrag.
Folge unwirksamer AGB: Die unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg, der Rest der AGB bleibt gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das gesetzliche Standard-Recht — meistens zum Nachteil des Verwenders. Praktisch: Aggressive Klauseln führen oft dazu, dass die Verwender schlechter dastehen als mit milderen Formulierungen.
Schriftform / Online-Form: AGB können auch elektronisch eingebunden werden, z.B. durch Häkchen bei "Ich akzeptiere die AGB". Wichtig: Der Link muss klar sichtbar sein und die AGB müssen lesbar und ausdruckbar verfügbar sein.
Beispiele
- Designer-AGB: Eine Solo-Designerin nutzt die AGD-AGB als Standard — Zahlungsziel 14 Tage, Anzahlung 30 %, Eigentumsvorbehalt bis vollständiger Zahlung, Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung, Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Agentur-AGB: Eine Werbeagentur betreibt eine Webseite und fügt am Vertragsende einen Verweis auf die im Internet einsehbaren AGB ein.
- Online-Shop-AGB: Ein Stockfoto-Anbieter verlangt zur Anmeldung das Akzeptieren der AGB inkl. Nutzungslizenz, Widerrufsbelehrung, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand.
- Kunden-AGB als Falle: Ein Großkonzern verlangt vom Freelancer die Unterzeichnung seiner Standard-Einkaufs-AGB — diese enthalten oft umfassenden Buy-out aller Nutzungsrechte und 90 Tage Zahlungsziel.
- Unwirksame Klausel: "Der Designer haftet bei jeglichem Mangel mit dem 10-fachen Honorar" — durch § 309 BGB unwirksam.
In der Praxis
Kreative sollten eigene AGB haben (z.B. AGD-AGB) und beim Vertragsschluss aktiv darauf verweisen. Wenn der Kunde eigene AGB schickt, kommt es zur "Battle of the Forms" — beide Seiten wollen ihre AGB durchsetzen. Häufige Lösung: Die AGB des Verkäufers gelten meist, weil sein Angebot (= sein Vertragsentwurf) zuletzt angenommen wurde — sofern er nicht widerspricht. Bei wichtigen Aufträgen werden AGB individuell ausgehandelt — was rechtlich anders behandelt wird (keine AGB-Kontrolle bei individuell ausgehandelten Klauseln, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Wichtig auch für die eigene Webseite: Wer Onlineshops oder Buchungssysteme anbietet, braucht AGB plus Widerrufsbelehrung. Templates aus dem Internet sind risikoreich — Pflicht-Abmahnung durch Mitbewerber droht.
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | AGB | Individualvereinbarung |
|---|---|---|
| Verwendung | mehrfach, vorformuliert | einmalig, ausgehandelt |
| Inhaltskontrolle | ja, §§ 307–309 BGB | nein |
| Hinweis nötig | ja | nicht zwingend |
| Beispiel | „Wir liefern in 14 Tagen" | „Wir liefern bis 30.11. an die XY-Adresse" |
Abgrenzung zum Werkvertrag: AGB sind die standardisierten Klauseln, die in einem Werk- oder Dienstvertrag enthalten sind. Der Vertrag selbst regelt das individuelle Geschäft (Logo, Preis, Termin), die AGB regeln die allgemeinen Spielregeln.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich als Freelancer AGB? Ab dem ersten ernsthaften Auftrag ja. AGB sparen Zeit (Standardklauseln müssen nicht jedes Mal neu verhandelt werden), schützen vor Risiken (Haftungsbeschränkung) und signalisieren Professionalität. AGD, BDG und BFF bieten gute Mustervorlagen für ihre Mitglieder.
Was passiert, wenn meine AGB unwirksame Klauseln enthalten? Die unwirksame Klausel fällt weg, an ihre Stelle tritt das gesetzliche Standard-Recht. Der Rest der AGB bleibt gültig. Praktisch: Aggressive Klauseln können dazu führen, dass der Verwender schlechter dasteht — moderate Klauseln sind oft die bessere Wahl.
Können meine Kunden mir ihre AGB einfach aufzwingen? Nein. Eine "Battle of the Forms" entsteht, wenn beide Seiten eigene AGB nutzen — wessen AGB gelten, hängt davon ab, wer zuletzt das Angebot/Vertragsdokument geschickt hat und ob die andere Seite widersprochen hat. Bei strittigen Klauseln lohnt sich klare Verhandlung statt stillschweigendes Akzeptieren.
Was kostet professionelle AGB? Eine anwaltlich erstellte AGB für Solo-Selbstständige kostet ca. 200–600 €. Berufsverbände wie AGD bieten ihren Mitgliedern Mustervorlagen kostenlos im Mitgliedsbeitrag (ca. 25 €/Monat). Wichtig: AGB regelmäßig (alle 2–3 Jahre) prüfen und an Gesetzesänderungen anpassen.
Weiterführend
- BGB §§ 305–310 — Gesetzliche Grundlagen der AGB-Kontrolle
- Wolf, Manfred / Lindacher, Walter F. / Pfeiffer, Thomas (2024): AGB-Recht — Kommentar. C.H. Beck
- AGD — Allianz deutscher Designer (laufend): Muster-AGB für Designer. agd.de
- IHK (laufend): Merkblatt zu AGB im Geschäftsverkehr
- VerbraucherZentrale (laufend): Worauf Verbraucher bei AGB achten sollten
