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VG-Wort-Ausschüttung bezeichnet den Prozess, durch den bei der Verwertungsgesellschaft WORT registrierte Autoren und Verlage eine Vergütung für die kollektive Nutzung ihrer Texte (Fotokopien, digitale Kopien, Online-Nutzung) beantragen und erhalten.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Verwertungsgesellschaften · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: VG-Wort-Vergütung, METIS-Ausschüttung, Textvergütung; engl. VG Wort distribution claim

Was ist die VG-Wort-Ausschüttung?

Die VG Wort nimmt Vergütungen ein, die Unternehmen und Institutionen für das Kopieren und die digitale Nutzung von Texten bezahlen. Diese Gelder werden nach einem festgelegten Verteilungsplan an die Urheber (Autoren, Übersetzer, Journalisten) und Verlage weitergegeben. Um an dieser Ausschüttung teilzunehmen, müssen Berechtigte registriert sein und ihre Werke aktiv melden. Der Prozess unterscheidet sich je nach Art des Werks (Print vs. Online).

Erklärung

Die VG Wort verfügt über mehrere Vergütungstöpfe, die unterschiedliche Prozesse erfordern:

1. Printwerke (Bücher, Zeitschriften, wissenschaftliche Aufsätze): Für gedruckte Werke (Bücher, Beiträge in Zeitschriften, wissenschaftliche Artikel) können Autoren jährlich eine Meldung über das VG-Wort-Portal einreichen. Die Vergütung richtet sich nach Textmenge (Normseiten), Auflage und Verbreitung. Für Bücher ist keine spezielle Zählmarke erforderlich; die Meldung erfolgt über Titel, ISBN und Erscheinungsjahr.

2. Online-Texte (METIS-System): Für digitale Texte (Webseiten, Online-Magazine, Blogs) bietet die VG Wort das METIS-System (Messungen der Textzugriffe im Web). Funktionsweise:

  • Der Autor beantragt für jeden Online-Text eine individuelle Zählmarke (Tracking-Pixel) über das VG-Wort-Portal.
  • Die Zählmarke wird als unsichtbares 1×1-Pixel in die Webseite eingebettet.
  • Die VG Wort misst anonym die Zugriffszahlen über ein ganzes Kalenderjahr.
  • Texte mit mindestens 1.500 qualifizierten Zugriffen pro Jahr werden ausgeschüttet.
  • Die Ausschüttung erfolgt im folgenden Jahr nach dem Erfassungsjahr.

3. Wissenschaftliche Kopienversand und Bibliothekstantieme: Für Werke, die in Bibliotheken ausgeliehen oder als Kopien versandt werden, zahlt die VG Wort Bibliothekstantiemen (§ 27 UrhG) und Vergütungen für den Dokumentenlieferdienst. Diese Vergütungen werden größtenteils pauschal auf Basis von Nutzungsstatistiken verteilt.

Verteilung Print vs. Online: Die VG Wort unterscheidet zwischen Lyrik, Prosa, Sachbuch, wissenschaftlichen Beiträgen und journalistischen Texten – jede Kategorie hat eigene Sätze. Für Online-Texte gilt grundsätzlich: Je mehr Zugriffe, desto höher die Vergütung. Die konkreten Vergütungssätze sind im Verteilungsplan veröffentlicht.

Meldefristen: Die VG Wort setzt jährliche Meldefristen. Für Print-Meldungen ist in der Regel der 31. Januar des Folgejahres die Deadline. Für METIS-Texte werden Zählmarken das ganze Jahr über angeboten, aber der Text muss im entsprechenden Erfassungsjahr aktiv sein.

Beispiele

  1. Freier Journalist mit Online-Artikeln: Ein freier Journalist beantragt für jeden seiner monatlichen Magazin-Artikel eine METIS-Zählmarke. Nach Ablauf des Jahres prüft die VG Wort die Zugriffszahlen; Artikel mit mehr als 1.500 Zugriffen werden im Folgejahr ausgeschüttet.
  2. Sachbuchautorin: Eine Autorin meldet jährlich ihre drei veröffentlichten Sachbücher der VG Wort über das Portal. Sie gibt ISBN, Erscheinungsjahr und ihren Autorenanteil an. Die Ausschüttung erfolgt im Frühjahr des Folgejahres.
  3. Hochschulprofessor: Ein Professor meldet seine wissenschaftlichen Artikel in Fachzeitschriften und erhält jährlich eine Vergütung für die Kopien, die Studierende von seinen Aufsätzen anfertigen.
  4. Blog-Betreiberin: Eine Bloggerin mit einem reichweitenstarken Blog (20.000+ Besucher monatlich) integriert VG-Wort-Zählmarken in alle ihre Posts und erhält jährlich nennenswerte Ausschüttungen.
  5. Übersetzer: Ein literarischer Übersetzer meldet seine Übersetzungen separat als eigenständige urheberrechtliche Leistung an und erhält neben dem Originalautor eine eigene Vergütung.

In der Praxis

Schritt 1 – Registrierung: Unter vgwort.de registrieren. Erforderlich sind: Name, Adresse, Bankverbindung, Steuer-ID. Die Registrierung ist kostenlos; Beiträge werden nicht erhoben.

Schritt 2 – Zählmarken beantragen (für Online-Texte): Nach dem Login unter „Mein Bereich" → „METIS" Zählmarken für jeden Online-Text beantragen. Pro Text eine Zählmarke; eine Zählmarke kann auch für einen Artikel verwendet werden, der auf mehreren Seiten erscheint.

Schritt 3 – Zählmarke einbetten: Den HTML-Code der Zählmarke (ein <img>-Tag mit einmaliger URL) in den Quelltext des Online-Artikels einfügen – idealerweise am Ende des Textes.

Schritt 4 – Printwerke melden: Unter „Meldungen" → „Printwerke" Bücher, Zeitschriftenbeiträge etc. mit ISBN, Erscheinungsdatum, Verlags- und Autorenangaben melden. Frist: meist bis Ende Januar.

Schritt 5 – Ausschüttung abwarten: Die Hauptausschüttung erfolgt im Frühjahr (April/Mai). Die VG Wort informiert per E-Mail und stellt einen Abrechnungsbericht im Portal zur Verfügung.

Tipps:

  • Zählmarken sofort nach Veröffentlichung einbauen – nachträgliches Einbetten zählt Zugriffe nur ab dem Einbettungszeitpunkt.
  • Alle relevanten Texte melden, auch ältere Beiträge (sofern noch online mit Zählmarke).
  • Freie Mitarbeit bei mehreren Redaktionen: Für jeden Artikel beim jeweiligen Medium nachfragen, ob Zählmarken eingefügt werden dürfen.
  • Die VG Wort bietet Webinare und FAQ für Einsteiger – vor der ersten Meldung lohnt sich die Lektüre.

Vergleich & Abgrenzung

Die VG-Wort-Ausschüttung ist kein direktes Honorar, sondern eine gesetzliche Vergütung für die unvermeidliche Massenkopierung von Texten (z. B. in Büros, Schulen, Bibliotheken). Sie ergänzt vertragliche Honorare und ist davon unabhängig. Im Gegensatz zu Gagen oder Lizenzen ist die Anmeldung aktiv durch den Autor selbst vorzunehmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer muss Mitglied bei der VG Wort werden? Jeder professionell tätige Autor, Journalist, Übersetzer oder Verleger, der Vergütungen erhalten möchte, sollte sich registrieren. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und unverbindlich. Ohne Registrierung werden keine Ausschüttungen ausgezahlt, auch wenn der rechtliche Anspruch theoretisch besteht.

Wie hoch sind die Ausschüttungen? Für Online-Texte mit 1.500–10.000 Zugriffen liegen die Ausschüttungen typischerweise zwischen 20 und 60 Euro pro Artikel. Bei sehr hoher Reichweite (> 100.000 Zugriffe) können Artikel deutlich mehr einbringen. Für Bücher variiert die Vergütung je nach Auflage und Kategorie; einzelne Buchausschüttungen können mehrere hundert Euro betragen. Aktive Autoren mit großem Portfolio erzielen insgesamt oft vier- bis fünfstellige Jahresbeträge.

Weiterführend

  • VG Wort: METIS – Anleitung für Onlinetexte. Aktuell unter vgwort.de/metis.
  • VG Wort: Verteilungsplan in der jeweils gültigen Fassung. vgwort.de/verteilung.
  • Schneider, Wolf: Deutsch fürs Leben. Reinbek: Rowohlt, 2019 (allgemeine Textpraxis; zur VG-Wort-Praxis: VG-Wort-Website).
  • vgwort.de – Portal für Registrierung, Zählmarken und Meldungen.
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