Unterhalt in der Ausbildung ist der Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern, während einer angemessenen ersten Berufsausbildung finanziell unterstützt zu werden. Grundlage ist § 1610 Abs. 2 BGB, nach dem der Unterhalt auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf umfasst; eine Ausbildungsvergütung wird nach Abzug eines pauschalen Ausbildungsaufwands, laut Leitlinien NRW in der Regel 100 Euro, angerechnet, das volle Kindergeld von 259 Euro ebenfalls (Stand: November 2026).
Rubrik: Berufsfelder & Berufsbilder · Unterrubrik: Eltern & Familie · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Ausbildungsunterhalt, Kindesunterhalt in der Ausbildung, Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung
Was ist Unterhalt in der Ausbildung?
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, bis diese wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. Dazu gehört nach dem Gesetz auch eine Berufsausbildung. Das gilt unabhängig davon, ob die Ausbildung im Betrieb oder an einer Schule stattfindet, und auch über den 18. Geburtstag hinaus. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Einkommen der Eltern, vom Einkommen des Kindes und davon ab, ob das Kind noch zu Hause wohnt. Dieser Eintrag erklärt die Grundsätze und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Erklärung
Gesetzliche Grundlage (Stand: November 2026). Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Nach § 1612 Abs. 2 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art sie den Unterhalt leisten, etwa als Wohnen und Verpflegung zu Hause statt als Geldbetrag, sofern sie auf die Belange des Kindes Rücksicht nehmen.
Was „angemessen“ heißt. In der Rechtsprechung wird darauf abgestellt, ob die Ausbildung zu Begabung, Fähigkeiten und Neigungen des Kindes passt und ob das Kind sie zielstrebig betreibt. Eine Orientierungsphase nach der Schule wird in der Regel akzeptiert. Wie lange sie dauern darf und wann ein Wechsel noch angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Düsseldorfer Tabelle 2026. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, an der sich die Familiengerichte orientieren. Für volljährige Kinder, die bei einem Elternteil wohnen, gilt die Altersstufe „ab 18“. Nach den Leitlinien NRW wird dieser Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern bemessen. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro) 698 Euro im Monat und steigt mit dem Einkommen. Wohnt das Kind in einem eigenen Haushalt, beträgt der Bedarf in der Regel 990 Euro, darin sind bis zu 440 Euro für Unterkunft und Heizung sowie ausbildungsbedingte Aufwendungen bis 100 Euro enthalten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht enthalten.
Anrechnung von Kindergeld und Einkommen. Das Kindergeld wird nach § 1612b BGB auf den Bedarf angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe. 2026 beträgt es 259 Euro je Kind. Eine Ausbildungsvergütung zählt als Einkommen des Kindes, vorher wird ein pauschaler ausbildungsbedingter Aufwand abgezogen. Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen nennen dafür in der Regel 100 Euro bei Auszubildenden, die bei den Eltern wohnen; höhere Kosten, etwa Fahrtkosten, sind konkret nachzuweisen. Andere Oberlandesgerichte haben eigene Leitlinien.
Beide Eltern zahlen anteilig. Bei volljährigen Kindern haften beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB, Leitlinien NRW Nr. 13.3), nicht nur der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt. Ein Elternteil zahlt dabei höchstens den Betrag, der sich allein aus seinem eigenen Einkommen ergäbe.
Wer bevorzugt wird. Nach § 1603 Abs. 2 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis 21 Jahre den minderjährigen gleich, wenn sie bei den Eltern wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für sie gilt ein niedrigerer Selbstbehalt der Eltern (2026: 1.450 Euro bei Erwerbstätigen). Allgemeine Schulausbildung meint nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Schulausbildung, die zu einem allgemeinen Schulabschluss führt, etwa Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur. Eine Berufsausbildung, auch an einer Berufsfachschule, gehört nicht dazu; dann gilt der angemessene Selbstbehalt von mindestens 1.750 Euro.
Beispiele
Die Beispiele sind vereinfacht und ersetzen keine Berechnung im Einzelfall.
- Beispiel 1, duale Ausbildung zu Hause: Ein 19-Jähriger wohnt bei der Mutter und bekommt eine Ausbildungsvergütung. Von der Vergütung werden pauschal 100 Euro abgezogen, der Rest und das Kindergeld mindern seinen Bedarf. Ob danach noch ein Anspruch gegen die Eltern bleibt, hängt von deren Einkommen ab.
- Beispiel 2, schulische Ausbildung ohne Vergütung: Eine 18-Jährige besucht eine Berufsfachschule und erhält keine Vergütung. Ihr Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, abzüglich Kindergeld und gegebenenfalls Schüler-BAföG.
- Beispiel 3, eigener Haushalt: Ein Azubi zieht für die Ausbildung in eine andere Stadt. Für ihn kann ein Bedarf von 990 Euro angesetzt werden, von dem eigenes Einkommen und Kindergeld abgezogen werden.
- Beispiel 4, Naturalunterhalt: Eltern bieten der Tochter an, weiter zu Hause zu wohnen und zu essen, statt Geld zu überweisen. Das ist nach § 1612 Abs. 2 BGB grundsätzlich möglich, wenn es den Belangen des Kindes nicht widerspricht.
- Beispiel 5, Wechsel der Ausbildung: Ein Sohn bricht nach einem halben Jahr eine Ausbildung ab und beginnt eine andere. Ob die Eltern weiter zahlen müssen, hängt davon ab, ob der Wechsel nachvollziehbar und rechtzeitig war.
In der Praxis
Miteinander reden. Viele Familien regeln Unterhalt ohne Gericht. Eine schriftliche Absprache, was Eltern zahlen und was das Kind selbst trägt, schafft Klarheit.
Förderung prüfen. Schüler-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld können den Bedarf decken oder mindern. Welche Förderung passt, zeigen Kindergeld in der Ausbildung: bis 25, Regeln, Grenzen und die Einträge zum Schüler-BAföG in der Rubrik Einstieg.
Steuern beachten. Schulgeld für eine Privatschule kann unter Voraussetzungen als Sonderausgabe abgesetzt werden, mehr dazu in Schulgeld absetzen: 30 Prozent, bis 5.000 Euro im Jahr. Bei einer zweiten Ausbildung hilft Zweite Ausbildung: Kindergeld und BAföG im Überblick.
Beratung im Einzelfall. Bei Streit oder unklarer Rechtslage helfen das Jugendamt (Beistandschaft bis zum 18. Geburtstag), Familienrechtsanwält/innen oder Beratungsstellen. Die Tabellen und Leitlinien der Oberlandesgerichte werden jährlich angepasst.
Finanzierung einer schulischen Ausbildung. Bei Berufsfachschulen, die kein Ausbildungsgehalt zahlen, spielen Unterhalt und Förderung zusammen. Die Lazi Akademie, eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gestaltung in Esslingen am Neckar, erklärt auf der Seite zu Finanzierung und BAföG, dass Schüler-BAföG in den drei staatlich anerkannten Fachbereichen Fotodesign und Digital Imaging, Film und Mediendesign sowie Grafik- und Kommunikationsdesign beantragt werden kann und nicht zurückgezahlt werden muss. Dort stehen auch Hinweise zum Kindergeld bis 25 und dazu, dass Schulgeld als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, wenn Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | Unterhalt | Kindergeld | Schüler-BAföG |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt | Eltern | Familienkasse | Staat über das BAföG-Amt |
| Grundlage | BGB, Düsseldorfer Tabelle | EStG, BKGG | BAföG |
| Höhe | nach Einkommen der Eltern und Bedarf | 259 € je Kind (2026) | nach Bedarf und Einkommen der Eltern |
| Rückzahlung | nein | nein | in der Regel nein |
Häufige Fragen
Müssen Eltern während der Ausbildung Unterhalt zahlen? Grundsätzlich ja, für eine angemessene erste Berufsausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Eigenes Einkommen des Kindes und das Kindergeld werden angerechnet, sodass der Anspruch geringer ausfallen oder ganz entfallen kann.
Wie viel wird von der Ausbildungsvergütung angerechnet? Nach den Leitlinien NRW 2026 wird von der Vergütung in der Regel ein pauschaler Ausbildungsaufwand von 100 Euro abgezogen, wenn das Kind bei den Eltern wohnt. Der Rest zählt als Einkommen. Andere Oberlandesgerichte haben eigene Leitlinien.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet? Ja, bei volljährigen Kindern in voller Höhe, 2026 also 259 Euro im Monat.
Bis wann müssen Eltern Unterhalt für die Ausbildung zahlen? Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Pflicht endet in der Regel mit dem Abschluss einer angemessenen Ausbildung oder wenn das Kind sie nicht zielstrebig betreibt.
Verwandte Einträge
- Kindergeld in der Ausbildung: bis 25, Regeln, Grenzen
- Schulgeld absetzen: 30 Prozent, bis 5.000 Euro im Jahr
- Zweite Ausbildung: Kindergeld und BAföG im Überblick
- Kind bei der Berufswahl unterstützen: Leitfaden für Eltern
- Brotlose Kunst? Was kreative Berufe wirklich einbringen
Weiterführend
- Bundesministerium der Justiz (2026): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1603, 1610, 1612, 1612b. gesetze-im-internet.de/bgb
- Oberlandesgericht Düsseldorf (2025): Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026. olg-duesseldorf.nrw.de
- Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (2025): Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Leitlinien NRW), Stand 01.01.2026, Nr. 10.2.3, 13.1 bis 13.3. olg-duesseldorf.nrw.de
- Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse (2026): Kindergeld, Höhe und Anspruch. arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
