← Zurück zu Recht & Wirtschaft
Corint Media (früher: VG Media) ist eine nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz zugelassene Verwertungsgesellschaft, die das Leistungsschutzrecht kommerzieller Presse- und Rundfunkverlage in Deutschland gegenüber Online-Plattformen und anderen Dritten geltend macht.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Verwertungsgesellschaften · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: VG Media (früherer Name bis 2020); engl. Corint Media (no direct equivalent; comparable to related press publisher rights bodies in other EU states)

Was ist Corint Media?

Corint Media wurde 2002 als VG Media gegründet und nahm zunächst die Rechte privater Rundfunkveranstalter wahr. Mit der Einführung des Presseleistungsschutzrechts in Deutschland und der EU-Urheberrechtsreform (Richtlinie 2019/790/EU) wurde der Tätigkeitsbereich deutlich erweitert. Im Jahr 2020 wurde VG Media in Corint Media umbenannt, um die veränderte Ausrichtung zu reflektieren. Die Gesellschaft vertritt heute führende deutsche Medienunternehmen wie Axel Springer, Funke, RTL Deutschland und viele weitere Verlags- und Rundfunkhäuser.

Erklärung

Gesetzliche Grundlage: Mit dem Zweiten Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (UrhDaG, in Kraft seit 1. August 2021) wurde das EU-Presseleistungsschutzrecht in deutsches Recht umgesetzt. § 87f ff. UrhG gewähren Presseverlegern ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für ihre Presseerzeugnisse. Dieses Recht erlaubt es Verlagen, von Online-Diensten (insbesondere Suchmaschinen und News-Aggregatoren) eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte zu verlangen.

Was schützt das Presseleistungsschutzrecht?

  • Presseerzeugnisse wie Zeitungsartikel, Reportagen, Blogbeiträge (wenn gewerblich veröffentlicht)
  • Ausgenommen sind: private Nutzungen, rein private Blogs, Hyperlinks, einzelne Wörter oder sehr kurze Textausschnitte

Aufgaben von Corint Media:

  1. Abschluss von Lizenzverträgen mit großen Online-Plattformen (Google, Meta, Microsoft Bing, Apple News u. a.) für die Nutzung von Verlagsinhalten in Suchergebnissen, News-Aggregatoren und Social-Media-Previews.
  2. Einzug der vereinbarten Lizenzvergütungen von den Plattformbetreibern.
  3. Verteilung der eingenommenen Mittel an die Mitgliedsverlage nach einem internen Verteilungsschlüssel, der sich an Reichweite und Nutzungsintensität orientiert.
  4. Rechtliche Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts gegenüber Plattformen, die keine Lizenzverträge abschließen wollen.

Rundfunkkomponente: Corint Media nimmt zusätzlich die Rechte privater TV- und Radiosender für die Kabelweitersendung und bestimmte Online-Nutzungen wahr (§§ 87 ff. UrhG für Sendeunternehmen).

Kontroverser Hintergrund: Das Presseleistungsschutzrecht war politisch und rechtlich umstritten. Google hatte nach Einführung des ersten deutschen Presseleistungsschutzrechts 2013 zunächst angekündigt, keine Snippets mehr von Verlagsseiten anzuzeigen, was viele Verlage zur kostenfreien Nutzungserlaubnis zwang. Erst mit der EU-Richtlinie 2019 und dem UrhDaG 2021 kamen rechtlich belastbare Grundlagen zustande. Corint Media führte mehrere Verfahren gegen Google und erzielte Einigungen über Lizenzverträge.

Beispiele

  1. Google News: Corint Media hat mit Google einen Lizenzvertrag über die Nutzung von Verlagsinhalten in Google News und den Google-Suchergebnissen (Snippets) ausgehandelt. Die Vergütung fließt an die Mitgliedsverlage.
  2. Axel Springer / Funke: Großverlage wie Axel Springer (Bild, Welt) und Funke (WAZ, Berliner Morgenpost) sind Mitglieder von Corint Media und erhalten Ausschüttungen aus den Lizenzvereinbarungen.
  3. Regionale Tageszeitungen: Auch regionale Zeitungsverlage können über Corint Media an den Vergütungen partizipieren, ohne selbst Verhandlungen mit Google führen zu müssen.
  4. Apple News: Für die Nutzung von Verlagsartikeln in Apples News-App hat Corint Media entsprechende Lizenzverhandlungen geführt.
  5. Kabel-TV-Sender: Private TV-Sender erhalten über Corint Media Vergütungen für die Weiterleitung ihrer Programme über Kabelnetze.

In der Praxis

Mitgliedschaft für Verlage: Presse- und Rundfunkverlage, die ihre Inhalte von Online-Plattformen genutzt sehen, können Mitglied bei Corint Media werden. Voraussetzung ist die Eigenschaft als kommerzieller Verlag oder Rundfunkveranstalter.

Keine Bedeutung für Einzelautoren: Das Presseleistungsschutzrecht schützt die Verlage, nicht die einzelnen Journalisten oder Autoren. Einzeljournalisten sollten sich weiterhin an die VG Wort wenden.

Vergütungsverhandlungen: Corint Media verhandelt Rahmenverträge mit Plattformen. Einzelne Verlage müssen nicht selbst tätig werden; die kollektive Wahrnehmung übernimmt dies zentral.

Rechtsdurchsetzung: Wenn eine Plattform keine Lizenz erwirbt, kann Corint Media Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Die Gerichte haben in ersten Entscheidungen die Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts bestätigt.

Vergleich & Abgrenzung

InstitutionSchützt
Corint MediaVerlage und Sendeunternehmen (Leistungsschutzrecht)
VG WortAutoren und Verlage (Urheberrecht, Gerätevergütung)
GEMAMusik-Urheber (Urheberrecht)
GVLAusübende Künstler und Tonträgerhersteller (Leistungsschutzrecht)

Während die VG Wort die urheberrechtlichen Vergütungsansprüche der Autoren wahrnimmt (und anteilig der Verlage), nimmt Corint Media das eigenständige Leistungsschutzrecht der Verlage wahr, das unabhängig vom Urheberrecht der Autoren besteht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer muss Mitglied bei Corint Media werden? Eine Pflicht besteht nicht, aber nur Mitglieder profitieren von den kollektiv verhandelten Lizenzgebühren. Für Verlage und Sendeunternehmen, deren Inhalte in großem Umfang online von Dritten genutzt werden, ist die Mitgliedschaft wirtschaftlich sinnvoll. Kleinverlage und Blogs ohne kommerzielle Relevanz fallen typischerweise nicht unter das Leistungsschutzrecht.

Wie hoch sind die Ausschüttungen? Die Ausschüttungshöhe ist abhängig von der Reichweite und Nutzungsintensität des jeweiligen Verlags. Corint Media veröffentlicht keinen detaillierten öffentlichen Verteilungsplan, da die Vertragsdetails mit Plattformen vertraulich behandelt werden. Großverlage erhalten naturgemäß höhere Anteile als Kleinstanbieter.

Weiterführend

  • Sattler, Andreas: Das Presseleistungsschutzrecht in der Praxis. Baden-Baden: Nomos, 2022.
  • Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.
  • UrhDaG – Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten, BGBl. I 2021 S. 1204.
  • corintmedia.de – offizielle Website mit Informationen zur Mitgliedschaft und aktuellen Verhandlungen.
← Zurück zu Recht & Wirtschaft
Infotag · 13. Mai · 15:00 Uhr · Vor Ort

Sei am Mittwoch dabei.
Bring Eltern oder Freunde mit.

Ein halber Nachmittag, der dir drei Jahre Klarheit bringen kann. Kostenlos, unverbindlich, ehrlich.

  • Rundgang durch Studios, Schnitträume und Tonstudio
  • Echte Absolventenfilme sehen
  • 1:1-Beratung zu Bewerbung & BAföG
  • Studierende direkt fragen
  • Kaffee, kein Sales-Pitch
  • Auch online möglich

Platz beim Infotag reservieren

Dauert 30 Sekunden. Bestätigung per E-Mail.
100 % kostenlos · keine Verpflichtung · jederzeit absagbar
Corint Media — Wiki | Lazi Akademie Esslingen