Überstunden (auch: Mehrarbeit) sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Regelarbeitszeit hinausgehen – mit klar definierten Grenzen und Vergütungsregeln.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Arbeitsrecht · Niveau: Einsteiger
Was sind Überstunden?
In der Kreativbranche sind Überstunden alltäglich: Pitches, Abgabedeadlines, Produktionsphasen, Live-Events – all das treibt die Arbeitszeiten regelmäßig über das vereinbarte Maß. Rechtlich sind Überstunden jedoch klar begrenzt, und ihr rechtlicher Status (ob und wie sie vergütet werden) hängt von Vertrag, Tarifvertrag und Gesetz ab.
Erklärung
Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt verbindliche Obergrenzen für die Arbeitszeit:
- Regelarbeitszeit: 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG)
- Zulässige Verlängerung: auf bis zu 10 Stunden täglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochen nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG)
- Sonntags- und Feiertagsruhe: Grundsätzlich Beschäftigungsverbot, Ausnahmen für Rundfunk, Film, Veranstaltungen (§§ 10, 11 ArbZG)
- Pausen: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG)
Verstöße gegen das ArbZG sind Ordnungswidrigkeiten (bis 30.000 €) und können strafrechtlich verfolgt werden.
Wann können Überstunden angeordnet werden?
Der Arbeitgeber kann Überstunden nur in engen Grenzen anordnen:
- Es muss eine vertragliche oder tarifliche Grundlage für die Überstundenpflicht geben
- Reine Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn klar erkennbar ist, welche Überstunden abgegolten sind (BAG 17.8.2011 – 5 AZR 406/10): Pauschalabgeltungsklauseln sind bei niedrigem oder mittlerem Gehalt regelmäßig unwirksam
- Ohne ausdrückliche Regelung im Vertrag oder Tarifvertrag muss der Arbeitgeber Überstunden extra vergüten
Vergütung von Überstunden
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge – solche Zuschläge (typischerweise 25–50 %) entstehen nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarung.
Mögliche Vergütungsformen:
- Geldvergütung zum vertraglich vereinbarten Stundensatz (ggf. + Zuschlag)
- Freizeitausgleich: 1:1 oder mit Zuschlag (z. B. 1,25 Stunden Freizeit pro Überstunde)
- Pauschalabgeltung im Gehalt: Nur wirksam bei klarer Obergrenze und angemessenem Grundgehalt
Dokumentation und Nachweispflicht
Das BAG-Urteil vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) hat klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen – dies folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und wurde durch ein EuGH-Urteil (14.5.2019 – C-55/18) europarechtlich fundiert. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen.
Für Arbeitnehmer gilt: Wer Überstunden vergütet haben möchte, muss diese nachweisen. Empfehlenswert: eigene tägliche Zeitaufzeichnung als Sicherung.
Besonderheiten in der Kreativbranche
- Produktionsphasen: Bei Filmproduktionen sind lange Arbeitstage (12–16 Stunden) faktisch normal. Produktionsverträge sollten Überstundenregeln explizit enthalten.
- Rundfunk und TV: Tarifverträge für feste Mitarbeiter regeln Überstunden-Zuschläge oft detailliert (z. B. Tarifvertrag ARD/ZDF)
- Leitende Angestellte: Sind vom ArbZG teilweise ausgenommen – aber der Status als „leitender Angestellter" ist rechtlich eng gefasst (§ 5 Abs. 3 BetrVG)
- Minijobber (Minijob & Midijob für Kreative): Die 556-Euro-Grenze darf durch Überstunden nicht dauerhaft überschritten werden
Beispiele
Creative Director in einer Agentur: Sein Vertrag sieht vor, dass bis zu 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, darüber hinaus erfolgt Freizeitausgleich. Das ist wirksam, wenn klar definiert und das Gehalt angemessen ist.
Kameraassistentin bei einer Filmproduktion: 16-Stunden-Drehtage ohne vertragliche Überstundenregelung. Die geleisteten Überstunden sind zusätzlich zu vergüten – der fehlende Vertrag hilft dem Arbeitgeber nicht.
In der Praxis
Kreative sollten Arbeitszeiten täglich dokumentieren – eine einfache App oder Tabelle genügt. Bei Streit über Überstundenvergütung trägt zunächst der Arbeitnehmer die Darlegungslast (muss die Stunden beweisen), dann muss der Arbeitgeber widerlegen, dass die Überstunden nicht angeordnet oder zumindest geduldet wurden (BAG 10.4.2013 – 5 AZR 122/12).
→ Der Betriebsrat in Kreativunternehmen kann Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung und Überstundenregelung durchsetzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Überstunden ablehnen? Ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage: grundsätzlich ja. Wenn der Vertrag Überstunden verpflichtend regelt und dringende betriebliche Gründe vorliegen, müssen sie im Rahmen des Zumutbaren geleistet werden.
Verfallen Überstunden? Im Grundsatz nein, aber vertragliche Ausschlussfristen und Verjährung (3 Jahre, §§ 195, 199 BGB) können den Anspruch vernichten.
Gilt das ArbZG auch für Homeoffice? Ja. Homeoffice: Rechte, Pflichten, Ausstattung ändert nichts an den Arbeitszeitgrenzen des ArbZG. Auch im Homeoffice gilt die 10-Stunden-Grenze und die 11-stündige Ruhezeit.
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Weiterführend
- BAG, Urteil v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung)
- EuGH, Urteil v. 14.5.2019 – C-55/18 (CCOO./. Deutsche Bank, Arbeitszeiterfassung)
- BAG, Urteil v. 17.8.2011 – 5 AZR 406/10 (Pauschalabgeltungsklauseln)
- Schliemann, Harald: Arbeitszeitrecht, 3. Aufl., Heymanns 2020
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitfaden zum Arbeitszeitgesetz, BMAS 2023
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
