Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Geldleistung nicht rechtzeitig erbringt – mit Konsequenzen wie Verzugszinsen, Mahnkosten und dem Recht auf Inkasso oder gerichtliche Durchsetzung.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Forderungsmanagement, Debitorenmanagement, Late Payment
Was ist ein Zahlungsziel?
Das Zahlungsziel bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung beglichen werden muss. Es kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich geregelt sein. In der Kreativbranche gilt:
- Vereinbartes Zahlungsziel: Im Vertrag oder auf der Rechnung festgelegt (z.B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen")
- Gesetzliches Zahlungsziel: Ohne Vereinbarung tritt Verzug bei Unternehmern automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang ein (§ 286 Abs. 3 BGB, umgesetzt aus der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie)
Erklärung
Verzugseintritt: Wann ist der Schuldner im Verzug?
Grundregel (§ 286 BGB): Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt.
Automatischer Verzug (ohne Mahnung): Bei Unternehmern tritt Verzug auch ohne Mahnung ein, wenn:
- Eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vereinbart ist (z.B. "bis 15.06.2025")
- Die Rechnung ein Zahlungsziel enthält und 30 Tage nach Fälligkeit vergangen sind (bei Unternehmern)
- Der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert
Bei Verbrauchern ist immer eine Mahnung erforderlich, um Verzug auszulösen – außer bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit.
Verzugsfolgen für den Gläubiger
Verzugszinsen (§ 288 BGB):
- Gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
- Gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
- Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt (Stand 2025: ca. 3,62%)
Schadensersatz: Tatsächliche Kosten, die durch den Verzug entstehen (Mahnkosten, Inkassogebühren, Anwaltskosten), können als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Pauschale bei Unternehmern (§ 288 Abs. 5 BGB): Bei Geschäften zwischen Unternehmern hat der Gläubiger Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 40 € – ab dem Zeitpunkt des Verzugs, ohne Nachweis.
Die Mahnung: Form und Inhalt
Eine Mahnung ist eine klare Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung. Sie kann formlos erfolgen (auch per E-Mail). Empfehlenswert:
Inhalt einer wirksamen Mahnung:
- Bezug auf die offene Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
- Hinweis auf bereits eingetretenen Verzug
- Konkrete Zahlungsfrist (z.B. "bis zum [Datum in 10 Tagen]")
- Ankündigung weiterer Schritte (Inkasso, gerichtliche Geltendmachung)
Mahnablauf in der Praxis:
| Schritt | Zeitpunkt | Inhalt |
|---|---|---|
| 1. Mahnung | 5–10 Tage nach Fälligkeit | Freundliche Erinnerung |
| 2. Mahnung | 10–14 Tage nach 1. Mahnung | Formelle Mahnung mit Fristsetzung |
| 3. Mahnung / Anwaltsschreiben | 7–10 Tage nach 2. Mahnung | Letztes Frist vor Rechtsverfolgung |
| Inkasso / Klage | Nach Ablauf letzter Frist | Externe Durchsetzung |
Mahnkosten
Pro Mahnung können angemessene Kosten geltend gemacht werden (i.d.R. 2,50–5 €). Höhere Beträge müssen als tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden.
Inkasso
Inkassounternehmen übernehmen die außergerichtliche Forderungsdurchsetzung gegen eine Gebühr (Inkassoprovision: oft 10–25% der Forderung). Vorteile:
- Professionelles Auftreten erhöht Zahlungsbereitschaft
- Zeitersparnis für den Kreativen
Nachteile:
- Kosten reduzieren den Nettoerlös
- Manche Auftraggeber reagieren empfindlich auf Inkasso
Gerichtliches Mahnverfahren
Für klare, unbestrittene Forderungen bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688–703d ZPO) an. Es ist schnell und kostengünstig:
- Mahnantrag beim zuständigen Amtsgericht (oder online: www.online-mahnantrag.de)
- Gericht erlässt Mahnbescheid
- Keine Reaktion des Schuldners in 2 Wochen → Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsbescheid = Vollstreckungstitel → Pfändung möglich
Kosten: Abhängig vom Streitwert (z.B. bei 1.000 € Forderung ca. 36 € Gerichtsgebühr).
Klage beim Amtsgericht
Bei bestrittenen Forderungen: Klage beim zuständigen Amtsgericht (bis 5.000 €) oder Landgericht (ab 5.000 €). Für Kreative mit spezialisierten Ansprüchen (z.B. Urheberrechtsverletzungen) können Spezialgerichte zuständig sein.
Verjährung
Honorarforderungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wer eine offene Forderung aus 2022 hat, muss bis Ende 2025 handeln.
Beispiele
Beispiel 1 – Automatischer Verzug: Designer D stellt Rechnung vom 01.05.2025 mit Zahlungsziel 30 Tage (fällig 31.05.2025). Auftraggeber zahlt nicht. Ab 01.06.2025 ist er automatisch im Verzug (Unternehmer, 30-Tage-Regel). D kann sofort Verzugszinsen (9% über Basiszins) geltend machen.
Beispiel 2 – Dreistufiges Mahnverfahren: Fotografin F schickt am 10.06.2025 eine erste freundliche Erinnerung. Am 20.06.2025 folgt die formelle 2. Mahnung mit Frist 27.06.2025. Am 28.06.2025 Anwaltsschreiben mit Frist 05.07.2025. Danach: Mahnbescheid.
Beispiel 3 – Gerichtliches Mahnverfahren: Texter T hat eine unbestrittene Forderung von 800 € gegen Unternehmen U. Statt Anwalt: Online-Mahnantrag, Gerichtsgebühr ca. 32 €, Mahnbescheid nach 2 Wochen, nach weiteren 2 Wochen Vollstreckungsbescheid.
In der Praxis
Präventive Maßnahmen
- Anzahlung bei Projektstart vereinbaren (→ Die Auftragsbestätigung: Wichtig vor Projektstart)
- Zahlungsmeilensteine statt Zahlung erst nach Projektende
- Bonität prüfen bei neuen Kunden (Handelsregisterauskunft, Schufa-ähnliche B2B-Services)
- Klares Zahlungsziel auf jeder Rechnung (→ Angebot und Rechnung schreiben für Kreative)
- Leistungsverweigerungsrecht: Weitere Arbeit einstellen, wenn offene Beträge nicht beglichen werden (§ 320 BGB)
Das Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB)
Solange der Auftraggeber nicht zahlt, kann der Kreative weitere Leistungen verweigern. Praxishinweis: Das Recht muss ausgeübt werden – einfach aufhören ohne Kommunikation kann als Vertragsverletzung gewertet werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich einen Anwalt für ein Mahnverfahren? Für das gerichtliche Mahnverfahren nicht – es ist auch ohne Anwalt möglich. Für eine Klage empfiehlt sich Rechtsberatung.
Was tun, wenn der Auftraggeber die Leistung bestreitet? Dann hilft das gerichtliche Mahnverfahren nicht (Widerspruchsmöglichkeit). Es braucht eine Klage. Hier ist Anwaltskontakt empfehlenswert.
Kann ich Inkassokosten auf den Schuldner abwälzen? Ja, soweit sie als Verzugsschaden entstanden sind und die Inkassogebühren angemessen sind (§ 4 RDGEG).
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Weiterführend
- Palandt/Grüneberg: BGB, 82. Aufl. 2023, §§ 286–288
- Bundesministerium der Justiz: Das gerichtliche Mahnverfahren (Broschüre), 2022
- BMJV: Online-Mahnantrag, www.online-mahnantrag.de
- Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD): Ratgeber offene Rechnungen eintreiben, 2023
