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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei der der Gewinn als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres berechnet wird.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Finanzen · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: EÜR, Überschussrechnung, 4/3-Rechnung, Anlage EÜR

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist das Standard-Verfahren der Gewinnermittlung für alle Freiberufler – unabhängig von ihrem Umsatz – sowie für Gewerbetreibende, die bestimmte Größenklassen nicht überschreiten. Statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz und Inventur reicht eine fortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Erklärung

Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Wer keine Bücher führen muss und nicht freiwillig bilanziert, ermittelt seinen Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Maßgeblich ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht – nicht, wann die Rechnung gestellt wurde. Eine Ausgabe zählt in dem Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt wurde.

Für Freiberufler aus den Kreativberufen – Fotografen, Filmemacher, Grafikdesigner, Animation-Artists, Illustratoren – ist die EÜR die Regel. Sie dürfen sie unabhängig vom Umsatz nutzen. Für Gewerbetreibende (z. B. eine als GbR oder Einzelunternehmen geführte Designagentur) gilt seit 2024 die Grenze von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr (vor 2024: 600.000 / 60.000 Euro). Wer darüber liegt, muss bilanzieren.

Die EÜR wird nach Ablauf des Kalenderjahres auf dem amtlichen Vordruck Anlage EÜR ausgefüllt und elektronisch via ELSTER zusammen mit der Einkommensteuererklärung übermittelt. Die einzelnen Positionen sind dort fest vorgegeben: Betriebseinnahmen, Privatentnahmen, Sachentnahmen, Betriebsausgaben, Abschreibungen, Sonderposten. Das Ergebnis – der Gewinn – fließt anschließend als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Einkommensteuer ein.

Eine korrekt geführte einnahmenüberschussrechnung ist nicht nur Pflicht, sondern auch das wichtigste betriebswirtschaftliche Instrument: Sie zeigt, ob der Betrieb profitabel ist, wo Kosten entstehen und welche Steuervorauszahlungen realistisch sind.

Beispiele

  • Beispiel 1 – Freie Fotografin: Anna fotografiert Hochzeiten und Editorials. Sie hat 2025 Honorare von 48.000 Euro auf dem Konto und Ausgaben von 17.000 Euro (Equipment-Abschreibung, Studio-Miete, Reisekosten, Versicherungen). Gewinn laut EÜR: 31.000 Euro.
  • Beispiel 2 – Motion Designer: Tim erhält im Dezember 2025 eine Rechnung von 6.000 Euro, der Kunde überweist erst im Januar 2026. Das Geld zählt nach Zufluss-Prinzip im Jahr 2026, nicht 2025.
  • Beispiel 3 – Investitionsabzug: Eine Grafikdesignerin kauft einen Mac Studio für 4.200 Euro netto. Die Anschaffung darf nicht sofort komplett abgesetzt werden, sondern wird über 3 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben (Lineare AfA).
  • Beispiel 4 – Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ein Mikrofon für 380 Euro netto liegt unter der GWG-Grenze von 800 Euro netto und kann komplett im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe gebucht werden.
  • Beispiel 5 – Privatentnahme: Ein Filmemacher zahlt aus seinem Geschäftskonto 1.200 Euro Miete für seine Privatwohnung. Diese Privatentnahme mindert den Gewinn nicht – sie wird neutral in der Anlage EÜR ausgewiesen.

In der Praxis

In der Praxis wird die einnahmenüberschussrechnung heute fast nie mehr per Excel geführt, sondern mit Buchhaltungs-Tools wie Lexware Office (ehem. lexoffice), sevDesk, Buchhaltungsbutler, Papierkram oder FastBill. Diese Programme importieren Bankumsätze automatisch, schlagen Buchungskategorien vor und exportieren die fertige Anlage EÜR direkt nach ELSTER.

Wichtige Praxisregeln: getrenntes Geschäftskonto führen (auch für Kleinunternehmer empfohlen), Belege mindestens 10 Jahre aufbewahren (digital reicht laut GoBD, wenn das System revisionssicher ist), Bewirtungsbelege immer mit Anlass und Teilnehmern dokumentieren, Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung beim Firmenwagen beachten. Wer Umsatzsteuer ausweist, muss zusätzlich monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben – das ist unabhängig von der EÜR.

Empfehlung: Auch wer die EÜR selbst macht, sollte mindestens im ersten Geschäftsjahr und bei größeren Veränderungen (erste Anstellung, Auslandsumsätze, Investitionen über 5.000 Euro) einen Steuerberater hinzuziehen.

Vergleich & Abgrenzung

MerkmalEÜRBilanzierung
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 3 EStG§ 4 Abs. 1, § 5 EStG
PflichtkreisFreiberufler, kleine GewerbetreibendeKaufleute, große GmbHs, Umsatz > 800.000 €
PrinzipZufluss / AbflussPeriodenabgrenzung
Aufwandgeringhoch
Inventur nötig?neinja
Forderungen / Verbindlichkeitennicht erfassterfasst

Häufige Fragen (FAQ)

Wer muss eine Einnahmenüberschussrechnung machen? Alle Freiberufler (Fotografen, Designer, Filmemacher etc.) unabhängig vom Umsatz sowie Gewerbetreibende mit weniger als 800.000 Euro Umsatz und weniger als 80.000 Euro Gewinn pro Jahr (Werte ab 2024). Darüber besteht Bilanzierungspflicht.

Was zählt zu den Betriebseinnahmen? Alle Geldzuflüsse aus der beruflichen Tätigkeit: Honorare, Verkaufserlöse, Lizenzeinnahmen, KSK-Erstattungen, Sachzuwendungen. Auch verkaufte Anlagegüter (z. B. der alte Kamera-Body) gehören als Betriebseinnahme dazu.

Muss die Anlage EÜR auch bei Verlust abgegeben werden? Ja. Auch ein Verlustjahr muss elektronisch via ELSTER eingereicht werden. Verluste können oft mit anderen Einkünften verrechnet oder in Folgejahre vorgetragen werden.

Verwandte Einträge

Weiterführend

  • Bundesministerium der Finanzen (2024): Anlage EÜR – Vordruck und Anleitung. bundesfinanzministerium.de
  • Lexware (2024): EÜR für Selbstständige – Schritt-für-Schritt-Anleitung. lexware.de
  • Haufe Verlag, Jorde, Thomas (2023): Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2024/2025. Haufe-Lexware
  • IHK München (2024): Gewinnermittlung – EÜR oder Bilanz?. ihk-muenchen.de
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