Krankenversicherung für Selbstständige bezeichnet die Pflichtversicherung, der alle in Deutschland lebenden Selbstständigen unterliegen – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, freiwillig versichert) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV); KSK-Mitglieder zahlen nur den halben GKV-Beitrag.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Finanzen · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Krankenversicherungspflicht, GKV freiwillig, PKV Selbstständige
Was ist das Problem mit der Krankenversicherung für Kreative?
Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen – es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Das macht die Krankenversicherung zu einem der größten laufenden Kostenblöcke für Kreative, der gut geplant sein will.
Erklärung: Die drei Wege
Weg 1: GKV – freiwillig gesetzlich versichert
Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, wenn sie dies wählen. Bisher gesetzlich versicherte Personen, die in die Selbstständigkeit wechseln, behalten ihr Wahlrecht in der GKV.
Beitragsberechnung in der GKV:
Der Beitrag berechnet sich auf Basis des Einkommens (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 15 SGB V):
| Einkommensbereich | Beitragssatz |
|---|---|
| Bis Mindestbemessungsgrundlage (2024: 1.178,33 €/Monat) | Mindestbeitrag |
| Bis Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 €/Monat) | Prozentualer Beitrag |
| Über Beitragsbemessungsgrenze | Kein weiterer Anstieg |
Allgemeiner Beitragssatz (2024): 14,6 % + Zusatzbeitrag der Kasse (Ø 1,7 %) Pflegeversicherung: 3,4 % (ohne Kinder) / 3,05 % (mit Kindern)
Beispiel: Monatseinkommen: 3.000 Euro Beitrag KV: 3.000 × 16,3 % (14,6 % + 1,7 %) = 489 € Beitrag PV: 3.000 × 3,4 % = 102 € Gesamtbeitrag: ca. 591 Euro/Monat
Mindestbeitrag (2024): Auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ergibt sich ein Mindestbeitrag von ca. 215 Euro/Monat (KV + PV).
Weg 2: GKV via KSK
KSK-Mitglieder zahlen nur den Arbeitnehmeranteil der GKV-Beiträge (ca. 8 % des Einkommens). Den Arbeitgeberanteil finanzieren die Künstlersozialabgabe der Verwerter und der Bundeszuschuss.
Das ist für qualifizierte Kreative (Künstler, Publizisten) die kostengünstigste Option – ca. 45–50 % günstiger als die freiwillige GKV-Versicherung.
Beispiel: KSK-Mitglied, Monatseinkommen: 3.000 Euro KV-Beitrag (AN-Anteil, ca. 8,35 %): ca. 251 Euro PV-Beitrag (AN-Anteil, ca. 1,7 %): ca. 51 Euro Gesamtbeitrag: ca. 302 Euro/Monat
Weg 3: PKV – private Krankenversicherung
Selbstständige können auch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln – sofern sie nicht zuletzt pflichtversichert in der GKV waren (oder die Wartezeit eingehalten wurde).
Vorteile der PKV:
- Beiträge unabhängig vom Einkommen (risikobezogen)
- Bei niedrigem Einkommen oder Junges Alter: oft günstiger als GKV
- Bessere Leistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer)
Nachteile der PKV:
- Beiträge steigen mit dem Alter deutlich
- Keine Familienversicherung (Kinder und Ehepartner müssen separat versichert werden)
- Rückkehr in die GKV nach Selbstständigkeit schwierig (Alter unter 55 Jahre Voraussetzung für Wechsel zurück)
- Keine Geringverdienerregelung: Bei schlechten Geschäftsjahren bleibt der Beitrag hoch
Steuliche Absetzbarkeit: Der Basisbeitrag der PKV (Leistungen entsprechend GKV) ist als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Beispiele
Beispiel 1: Junger Fotograf (28 Jahre) Marc startet mit 20.000 Euro Jahreseinkommen in die Selbstständigkeit. PKV-Beitrag: ca. 250 Euro/Monat. GKV freiwillig: ca. 375 Euro/Monat (Mindestbeitrag). KSK: ca. 180 Euro/Monat (falls qualifiziert). Klare Empfehlung: KSK-Mitgliedschaft anstreben.
Beispiel 2: Erfahrene Medienproduzentin (42 Jahre) Anna verdient 65.000 Euro Jahresgewinn. GKV (Höchstbeitrag): ca. 910 Euro/Monat. PKV (Leistungstarif): ca. 600 Euro/Monat. Mit KSK: ca. 460 Euro/Monat.
In der Praxis
Wechsel zwischen GKV und PKV
Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist für Selbstständige grundsätzlich möglich. Ein Rückwechsel zur GKV ist nach der PKV schwieriger: Bis 55 Jahre kann man zurückwechseln, wenn man wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Krankenversicherung als Betriebsausgabe?
Nein. Krankenversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben (§ 10 EStG). Sie mindern das zu versteuernde Einkommen, nicht den Gewinn. Bei der EÜR werden sie daher nicht unter Betriebsausgaben, sondern separat in der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Abzugsfähig als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG):
- GKV: Beiträge zur Basisversorgung
- PKV: Beiträge für Basisleistungen (entsprechend GKV-Niveau)
Nicht abzugsfähig: Beitragsanteile für Krankengeld, Wahlleistungen (Chefarzt, Einzelzimmer).
Vergleich & Abgrenzung
| Merkmal | GKV freiwillig | KSK + GKV | PKV |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage | Einkommen | Einkommen (halber Beitrag) | Alter/Gesundheit |
| Familienversicherung | Ja (Kinder kostenlos) | Ja | Nein |
| Beiträgshöhe niedrig/Einkommen | Mindestbeitrag | Günstig | Je nach Tarif |
| Beitrag bei hohem Einkommen | Gedeckelt (BBG) | Gedeckelt (BBG) | Bleibt gleich |
| Rückkehr zu GKV | Einfach | – | Schwierig |
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich meine Familie kostenlos mitversichern? In der GKV ja – Kinder und nicht berufstätige Ehepartner/Lebenspartner sind beitragsfrei familienversichert. In der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden.
Was passiert in Zeiten mit sehr geringem Einkommen? In der GKV gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage (2024: ca. 1.178 Euro/Monat). Wer weniger verdient, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag (ca. 215 Euro/Monat). In der PKV bleibt der Beitrag konstant, unabhängig vom Einkommen.
Wie melde ich mich in der GKV an? Einfach direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden und die Selbstständigkeit mitteilen. Die Kasse berechnet dann den freiwilligen Beitrag auf Basis des letzten Steuerbescheids.
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Weiterführend
- SGB V: §§ 5, 9, 15 (Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung)
- Bundesgesundheitsministerium (2024): Krankenversicherung für Selbstständige, www.bundesgesundheitsministerium.de
- GKV-Spitzenverband (2024): Beitragssätze 2024, www.gkv-spitzenverband.de
- Stiftung Warentest (2024): PKV vs. GKV – Der große Vergleich, www.test.de
- Finanztip (2024): Krankenversicherung Selbstständige, www.finanztip.de
