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Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen; für Freiberufler und Selbstständige bemisst sie sich nach dem Gewinn aus der Tätigkeit, der nach § 18 EStG in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Finanzen · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: ESt, Lohnsteuer (bei Anstellung), Einkommensteuer auf Gewinneinkünfte


Was ist die Einkommensteuer für Kreative?

Freiberuflich tätige Kreative – also Fotografen, Grafiker, Texter, Journalisten, Musiker, Filmemacher und ähnliche Berufsgruppen – erzielen sogenannte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 EStG. Diese Einkünfte werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage S (Selbstständige Arbeit) angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben: Was kann ich absetzen?. Die Ermittlung erfolgt in der Regel durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen (EÜR).


Erklärung: Steuersätze und Berechnung

Progressiver Steuertarif (§ 32a EStG)

Deutschland verwendet einen progressiven Einkommensteuertarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Die wesentlichen Eckpunkte für 2024 (Stand: Einkommensteuergesetz i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2024):

EinkommensbereichSteuersatz
Bis 11.604 € (Grundfreibetrag)0 %
11.605 € – 17.005 €14 % – ca. 24 % (Einstieg)
17.006 € – 66.760 €progressiv bis 42 %
66.761 € – 277.825 €42 % (Spitzensteuersatz)
Ab 277.826 €45 % (Reichensteuersatz)

Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) erhoben, der seit 2021 für rund 90 % der Steuerzahler entfallen ist. Wer mehr als ca. 36.260 Euro Einkommensteuer zahlt, ist weiterhin vollständig betroffen (§ 3 SolZG).

Kirchensteuer

Kirchensteuerpflichtige zahlen je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) auf die Einkommensteuer.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

`` Betriebseinnahmen (brutto, ohne USt bei Regelbesteuerung) – Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) = Gewinn (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) – Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge) – Außergewöhnliche Belastungen = Zu versteuerndes Einkommen × Steuertarif nach § 32a EStG = Einkommensteuer ``


Beispiele

Beispiel 1: Fotograf mit 40.000 Euro Gewinn Ein freier Fotograf erzielt einen Gewinn von 40.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags (11.604 €) ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 28.396 Euro (vereinfacht, ohne Sonderausgaben). Die Einkommensteuer beträgt nach dem Grundtarif 2024 ca. 5.800–6.200 Euro, abhängig von abzugsfähigen Sonderausgaben.

Beispiel 2: Grafikdesignerin mit 28.000 Euro Gewinn Nach Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen (ca. 5.400 Euro als Sonderausgabe) und Grundfreibetrag verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 10.996 Euro – knapp unter dem Grundfreibetrag, sodass nahezu keine Einkommensteuer anfällt.


In der Praxis

Anlage S der Einkommensteuererklärung

Freiberufler tragen ihre Einkünfte in der Anlage S (Selbstständige Arbeit) ein. Die Gewinnermittlung durch die EÜR wird als separate Anlage EÜR beigefügt. Beide Formulare sind über ELSTER (www.elster.de) einzureichen.

Abgabefrist

Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (§ 149 AO). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Bei der Nutzung von ELSTER ohne Steuerberater ist eine Fristverlängerung auf Antrag möglich.

Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt quartalsweise Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuer fest (15.03., 15.06., 15.09., 15.12.). Es empfiehlt sich, laufend Rücklagen in Höhe von 25–30 % des Gewinns zu bilden.

Verlustverrechnung

Verluste aus selbstständiger Tätigkeit können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden (§ 2 Abs. 3 EStG). Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr ist bis zu 10 Millionen Euro möglich (§ 10d EStG), ein Verlustvortrag in Folgejahre ist unbegrenzt (jedoch mit Mindestbesteuerung ab 1 Million Euro).


Vergleich & Abgrenzung

EinkunftsartParagrafBesonderheit
Selbstständige Arbeit§ 18 EStGKein Gewerbesteuer, EÜR ausreichend
Gewerbebetrieb§ 15 EStGGewerbesteuer, IHK-Pflicht
Nichtselbstständige Arbeit§ 19 EStGLohnsteuereinbehalt durch Arbeitgeber
Kapitalerträge§ 20 EStGAbgeltungsteuer 25 %

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Einkommensteuer zahlen, wenn ich weniger als 11.604 Euro verdiene? Nein. Solange das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro; § 32a Abs. 1 EStG) nicht übersteigt, fällt keine Einkommensteuer an. Es muss jedoch trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn das Finanzamt dies fordert oder Vorauszahlungen festgesetzt wurden.

Wie unterscheidet sich der Steuersatz vom Grenzsteuersatz? Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz des Gesamteinkommens als Steuer anfällt. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf den letzten zusätzlich verdienten Euro angewendet wird. Relevant für Entscheidungen ist der Grenzsteuersatz.

Kann ich Verluste aus Vorjahren abziehen? Ja, durch den Verlustvortrag nach § 10d EStG können nicht ausgeglichene Verluste in zukünftige Jahre vorgetragen werden. Eine Steuererklärung sollte auch in Verlustjahren eingereicht werden, um den Verlust amtlich festzustellen.

Wie wirken sich Altersvorsorgebeiträge auf die Einkommensteuer aus? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Rürup-Verträgen und zur betrieblichen Altersvorsorge sind als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 EStG). Details dazu unter Altersvorsorge für Freiberufler: Rürup, ETF, Rente.


Verwandte Einträge


Weiterführend

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Einkommensteuergesetz i.d.F. des JStG 2024, BGBl. I 2023
  • Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Informationen für Selbstständige, www.bundesfinanzministerium.de
  • Kirchhof, P. / Söhn, H. / Mellinghoff, R. (Hrsg., 2024): EStG Kommentar, C.F. Müller, Heidelberg
  • ELSTER – Elektronische Steuererklärung: www.elster.de
  • Steuertipps.de: Ratgeber Freiberufler und Selbstständige, laufend aktualisiert
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