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Altersvorsorge für Freiberufler bezeichnet die Summe aller Maßnahmen, mit denen selbstständige Kreative ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht ihren Lebensunterhalt im Alter absichern – staatlich geförderte Rentenprodukte, private Investitionen oder die freiwillige gesetzliche Rente.

Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Finanzen · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Basisrente, private Altersvorsorge, Rentenplanung Selbstständige


Was ist das Problem mit der Altersvorsorge für Kreative?

Freiberufler ohne KSK-Mitgliedschaft zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Auch KSK-Mitglieder bauen zwar gesetzliche Rentenansprüche auf, die Leistungen sind jedoch bei niedrigen Einkommen begrenzt. Das bedeutet: Für eine auskömmliche Altersversorgung ist eigenverantwortliches Vorsorgen unerlässlich.

Gleichzeitig bietet das Steuerrecht einige attraktive Fördermechanismen, die die Steuerbelastung im Erwerbsleben reduzieren können.


Erklärung: Die wichtigsten Vorsorgeoptionen

1. Rürup-Rente (Basisrente, § 10 EStG)

Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist das steuerlich attraktivste Altersvorsorgeprodukt für Selbstständige, da Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Steuerliche Förderung 2024:

  • Maximaler abzugsfähiger Beitrag: 27.566 Euro (Alleinstehende) / 55.132 Euro (Ehepaare)
  • Davon steuerlich absetzbar: 100 % (seit 2023 vollständig absetzbar)
  • Effektive Steuerersparnis: Beitrag × persönlicher Grenzsteuersatz

Beispiel: Ein Freiberufler mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro zahlt 10.000 Euro in eine Rürup-Rente. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 42 % spart er ca. 4.200 Euro Einkommensteuer.

Nachteile der Rürup-Rente:

  • Kein Kapitalentnahme möglich (Verrentungspflicht)
  • Nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente als Option)
  • Im Rentenalter vollständig steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Bindung bis Rentenalter (Mindest-Renteneintritt: 60 Jahre)

Geeignet für: Kreative mit hohem Einkommen, die ihr zu versteuerndes Einkommen senken und eine sichere Basis-Rente aufbauen möchten.

2. Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung (DRV)

Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (§ 7 SGB VI). Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

Vorteile:

  • Aufbau echter Rentenansprüche in der DRV
  • Flexibel: Beiträge können jedes Jahr angepasst werden
  • Ermöglicht bei langer Beitragsdauer Zugang zu Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente

Beiträge 2024:

  • Mindestbeitrag: 100,07 Euro/Monat
  • Höchstbeitrag: 1.404,30 Euro/Monat (West)

KSK-Mitglieder sind bereits pflichtversichert und zahlen den Arbeitnehmeranteil; eine zusätzliche freiwillige Einzahlung ist separat möglich.

3. ETF-Sparplan und Wertpapierdepot

Neben steuerlich geförderten Produkten können Kreative eigenständig in Wertpapiere (ETFs, Aktien, Anleihen) investieren. Das ist flexibel, aber ohne direkte Steuerförderung.

Steuerliche Behandlung:

  • Erträge (Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % + Solidaritätszuschlag (§ 20 EStG)
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person (ab 2023)
  • Verluste können nur mit Kapitalerträgen verrechnet werden

Vorteil: Volle Flexibilität – kein Rentenalter abwarten, Kapital jederzeit verfügbar (als Notfallreserve oder Großinvestition nutzbar).

4. Riester-Rente

Die Riester-Rente ist für Freiberufler grundsätzlich nicht zugänglich, da sie eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzt. Ausnahme: KSK-Mitglieder sind pflichtversichert und können riestern.

5. Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Für Einzelunternehmer und GbR-Gesellschafter ist die klassische bAV nicht zugänglich. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist eine bAV über Pensionszusagen möglich.

6. Private Rentenversicherung und Immobilien

  • Private Rentenversicherung: Flexibler als Rürup, aber ohne steuerliche Förderung der Beiträge; Erträge im Rentenalter zu 50 % steuerpflichtig (Ertragsanteilsbesteuerung)
  • Immobilien: Klassische Ergänzung; Mieteinnahmen steuerpflichtig, Wertsteigerungen nach 10 Jahren steuerfrei (§ 23 EStG)

Beispiele

Beispiel 1: Kombination Rürup + ETF Alex (38 Jahre, Gewinn 55.000 €) zahlt 800 €/Monat in eine Rürup-Rente (9.600 €/Jahr, steuerlich absetzbar → ca. 4.000 € Steuerersparnis) und investiert zusätzlich 400 €/Monat in einen weltweiten ETF-Sparplan als flexibles Polster.

Beispiel 2: KSK-Mitglied mit ergänzender Vorsorge Julia ist KSK-Mitglied und baut gesetzliche Rentenansprüche auf. Zusätzlich spart sie monatlich 500 € in einen ETF. Sie verzichtet auf Rürup, da ihr Einkommen moderat ist und die steuerlichen Vorteile begrenzt wären.


In der Praxis

Wie viel sollte ich sparen?

Als Faustformel gilt: 10–15 % des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge. Bei einem Jahresgewinn von 40.000 Euro wären das ca. 4.000–6.000 Euro pro Jahr. Je früher der Einstieg, desto stärker wirkt der Zinseszins.

Unabhängige Beratung suchen

Finanzberatung zu Altersvorsorgeprodukten sollte unabhängig sein (Honorarberater nach § 34h GewO), da provisionsbasierte Berater häufig teuren Versicherungsmantel-Produkte empfehlen.


Vergleich & Abgrenzung

ProduktSteuerförderungFlexibilitätFür wen?
Rürup-RenteSehr hoch (§ 10 EStG)Gering (keine Entnahme)Hohe Einkommen
Freiwillige GRVMittel (Sonderausgaben)MittelKSK-Ergänzung
ETF-DepotKeine BeitragsförderungSehr hochAlle
RiesterHoch (nur bei GRV-Pflicht)MittelKSK-Mitglieder
Private RVGeringMittelErgänzung

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich die Rürup-Rente wirklich? Rürup lohnt sich vor allem bei hohen Einkommen und hohem Grenzsteuersatz (ab ca. 42 %). Bei niedrigen Einkommen ist der Steuereffekt geringer, und die Inflexibilität des Produkts wiegt schwerer.

Kann ich mehrere Vorsorgeprodukte kombinieren? Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Die klassische Empfehlung lautet: Rürup für Steueroptimierung, ETF-Depot für Flexibilität und Liquiditätsreserve.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe? Der Vertrag bleibt bestehen, aber keine neuen Beiträge werden steuerlich gefördert, sofern man als Arbeitnehmer nicht mehr rürup-berechtigt ist. Angesparte Beträge bleiben erhalten bis zur Rentenphase.


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Weiterführend

  • Einkommensteuergesetz (EStG): § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Rürup-Beiträge als Sonderausgaben)
  • SGB VI: § 7 (freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Deutsche Rentenversicherung Bund (2024): Freiwillige Versicherung, www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Stiftung Warentest (2024): Rürup-Rente im Test, www.test.de
  • Finanztip (2024): Altersvorsorge für Selbstständige, www.finanztip.de
  • Beck, H. (2023): Geldanlage für Selbstständige, Campus Verlag, Frankfurt am Main
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