Steuerfreibetrag ist ein Betrag, bis zu dem Einkommen oder bestimmte Ausgaben steuerfrei bleiben; Pauschale ist ein festgesetzter Betrag, der ohne Einzelnachweis als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden kann.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Steuer & Finanzen · Niveau: Einsteiger Synonyme / Auch bekannt als: Freibetrag, Pauschbetrag, Steuerfreigrenze, Ausnahmen
Was sind Freibeträge und Pauschalen?
Das Einkommensteuerrecht enthält zahlreiche Freibeträge und Pauschalen, die die Steuerlast ohne aufwändigen Einzelnachweis reduzieren. Kreative sollten diese kennen und konsequent nutzen – denn was nicht beantragt wird, wird nicht abgezogen.
Erklärung: Die wichtigsten Freibeträge
1. Grundfreibetrag (§ 32a EStG)
Der Grundfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum dar. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
2024: 11.604 Euro (Alleinstehende) / 23.208 Euro (Verheiratete, Zusammenveranlagung)
Der Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuerberechnung automatisch berücksichtigt – kein gesonderter Antrag nötig.
2. Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei.
2024: 1.000 Euro (Alleinstehende) / 2.000 Euro (Ehepaare)
Der Sparerpauschbetrag muss über einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.
3. Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Wer neben der Haupttätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Funktion für eine gemeinnützige Organisation tätig ist, kann bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei vereinnahmen.
Für Kreative relevant z. B. bei Kursen und Workshops für gemeinnützige Vereine oder Volkshochschulen.
4. Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst einer gemeinnützigen Organisation (z. B. ehrenamtliche Fotografie für einen Verein) sind bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei.
5. Alleinerziehendfreibetrag (§ 24b EStG)
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro (2024) plus 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind geltend machen.
6. Kinderfreibetrag (§ 32 EStG)
Für jedes Kind können 9.312 Euro (2024, pro Kind und Elternpaar) als Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag geltend gemacht werden (alternativ Kindergeld – das Finanzamt wählt die günstigere Variante).
Erklärung: Betriebsausgabenpauschalen für Kreative
Pauschale für bestimmte Berufsgruppen
Das BMF hat in Schreiben und der Lohnsteuerrichtlinie Betriebsausgaben-/Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen festgelegt. Diese entbinden vom Einzelnachweis:
| Berufsgruppe | Pauschale | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Schriftsteller, Journalisten (hauptberuflich) | 30 % des Umsatzes, max. 3.600 €/Jahr | BMF-Schreiben, R 18.2 EStR |
| Wissenschaftliche, künstlerische Nebentätigkeit | 25 % des Umsatzes, max. 900 €/Jahr | R 18.2 EStR |
| Kurse, Vorträge (Nebentätigkeit) | 25 % des Umsatzes, max. 600 €/Jahr | R 18.2 EStR |
Wichtig: Diese Pauschalen gelten nur für nebenberufliche oder teilweise Tätigkeiten und sind in der Praxis für Vollzeit-Kreative meist weniger vorteilhaft als der Nachweis der tatsächlichen Betriebsausgaben: Was kann ich absetzen?.
Home-Office-Tagespauschale
Wie unter Home-Office und Arbeitszimmer steuerlich absetzen beschrieben: 6 Euro/Tag (max. 1.260 Euro/Jahr) ohne Nachweis eines separaten Arbeitszimmers.
Verpflegungspauschalen
Wie unter Fahrtkosten und Reisekosten absetzen beschrieben: 14 Euro (> 8 Stunden Abwesenheit) / 28 Euro (voller Abwesenheitstag) ohne Einzelnachweise.
Weitere relevante Freibeträge und Steuervorteile
Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG)
Kleinunternehmer und Freiberufler mit einem Gewinn unter 200.000 Euro können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für Wirtschaftsgüter, die innerhalb der nächsten drei Jahre angeschafft werden sollen, vorab als Betriebsausgabe abziehen. Maximum: 200.000 Euro IAB insgesamt.
Beispiel: Fotograf plant den Kauf eines Kamerasystems für 6.000 Euro netto. Er kann bereits vor dem Kauf 3.000 Euro (50 %) als IAB abziehen und so die Steuerlast im laufenden Jahr reduzieren.
Sonderausgabenpauschbetrag (§ 10c EStG)
Wer keine spezifizierten Sonderausgaben geltend macht, erhält automatisch einen Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro (Alleinstehende) / 72 Euro (Ehepaare). Dieser ist meist irrelevant, da tatsächliche Sonderausgaben (Krankenversicherung, Rürup etc.) erheblich höher liegen.
Kinderpflegepauschbetrag und Ausbildungsfreibetrag
Für Kinder im Studium oder in Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts kann ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden (§ 33a Abs. 2 EStG).
Beispiele
Beispiel 1: Fotograf mit Vereinstätigkeit Klaus fotografiert ehrenamtlich für einen gemeinnützigen Kulturverein und erhält dafür 600 Euro/Jahr. Dank der Ehrenamtspauschale (840 Euro Freigrenze) ist das vollständig steuerfrei.
Beispiel 2: Journalistin nutzt Betriebsausgabenpauschale Maria schreibt als nebenberufliche Journalistin für eine Zeitschrift (20 % ihrer Zeit) und erzielt dabei 4.000 Euro/Jahr. Pauschale: 30 % × 4.000 € = 1.200 € (innerhalb des Limits von 3.600 €). Sie spart den Einzelnachweis für diese Ausgaben.
In der Praxis
Freibeträge vs. Freigrenzen
Ein Freibetrag (z. B. Grundfreibetrag) stellt sicher, dass bis zu seiner Höhe kein Steuerzugriff erfolgt. Ein Freigrenze hingegen führt bei Überschreitung dazu, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird (z. B. Kleinunternehmergrenze beim Umsatz).
Anträge und Fristen
Die meisten Freibeträge werden automatisch berücksichtigt oder durch Angaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Explizit beantragt werden muss:
- Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (bei der Bank)
- IAB nach § 7g EStG (in der EÜR/Steuererklärung)
Vergleich & Abgrenzung
| Freibetrag/Pauschale | Betrag 2024 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 11.604 € | Automatisch |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € | Freistellungsauftrag bei Bank |
| Übungsleiterpauschale | 3.000 € | Gemeinnützige Organisation, nebenberuflich |
| Ehrenamtspauschale | 840 € | Gemeinnützige Organisation |
| IAB | Max. 200.000 € | Gewinn < 200.000 €, geplante Investition |
| Home-Office-Pauschale | 1.260 € | Tage im Home-Office |
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag gleichzeitig nutzen? Ja, beide gelten parallel. Sie werden separat auf unterschiedliche Einkunftsarten angewendet.
Wie kombiniere ich Betriebsausgabenpauschale und tatsächliche Kosten? Es ist entweder-oder: Entweder die Pauschale oder der Nachweis der tatsächlichen Betriebsausgaben. Bei höheren tatsächlichen Kosten lohnt sich immer der Einzelnachweis.
Gilt der Grundfreibetrag auch für beschränkt Steuerpflichtige? Nein. Beschränkt Steuerpflichtige (z. B. im Ausland ansässige Personen mit deutschen Einkünften) erhalten den Grundfreibetrag nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1 Abs. 3 EStG).
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Weiterführend
- Einkommensteuergesetz (EStG): §§ 3, 7g, 10c, 20, 24b, 32, 32a
- Einkommensteuerrichtlinien (EStR): R 18.2 (Betriebsausgabenpauschalen)
- Bundesministerium der Finanzen (2024): Steuerliche Informationen – Freibeträge und Pauschbeträge, www.bundesfinanzministerium.de
- ELSTER: Freistellungsauftrag online einrichten (über Online-Banking der Bank)
- Finanztip (2024): Steuerfreibeträge nutzen, www.finanztip.de
