Streitschlichtung umfasst alle Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten außerhalb oder anstelle staatlicher Gerichte – von der direkten Verhandlung über Mediation bis zum Schiedsverfahren.
Rubrik: Recht & Wirtschaft · Unterrubrik: Vertragsrecht · Niveau: Fortgeschritten Synonyme / Auch bekannt als: Alternative Dispute Resolution (ADR), außergerichtliche Streitbeilegung, Konfliktlösung
Warum Streitschlichtung statt Gericht?
Rechtstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten sind teuer, zeitaufwändig und öffentlich. Für Kreative bedeutet ein Gerichtsverfahren oft:
- Kosten von mehreren Tausend Euro (Anwalts- und Gerichtsgebühren)
- Laufzeiten von 1–3 Jahren in erster Instanz
- Beschädigung von Geschäftsbeziehungen
- Unsichere Ergebnisse
Alternative Streitbeilegungsverfahren bieten oft schnellere, günstigere und vertraulichere Lösungen.
Erklärung
Das Stufenmodell der Streitbeilegung
Stufe 1: Direkte Verhandlung Direkte Kommunikation zwischen den Parteien – schnellste und günstigste Option. Oft unterschätzt. Ein klar formulierter Brief oder ein strukturiertes Gespräch kann viele Streitigkeiten lösen, bevor externe Dritte eingeschaltet werden.
Stufe 2: Mediation Ein neutraler Dritter (Mediator) unterstützt die Parteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediator entscheidet nicht – er moderiert.
Stufe 3: Schlichtung/Ombudsstelle Ein Schlichter oder eine institutionelle Stelle macht Lösungsvorschläge. Die Parteien können annehmen oder ablehnen.
Stufe 4: Schiedsverfahren Ein privates Schiedsverfahren ersetzt das staatliche Gericht. Der Schiedsspruch ist bindend und vollstreckbar.
Stufe 5: Staatliches Gericht Ordentliche Klage vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.
Mediation im Detail
Rechtsgrundlage: MediationsG (Mediationsgesetz) vom 21.07.2012
Ablauf:
- Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation
- Wahl eines Mediators (gemeinsam oder durch Schlichtungsstelle)
- Mediationssitzungen (1–3 Tage, je nach Komplexität)
- Einigung und Abschlussvereinbarung (Mediationsvereinbarung)
Kosten: 150–400 €/Stunde für den Mediator, geteilt durch beide Parteien. Bei einfachen Streitigkeiten häufig günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Vorteile:
- Vertraulich (keine öffentliche Verhandlung)
- Beziehungserhaltend (kein "Sieger" und "Verlierer")
- Flexibel (kreative Lösungen möglich, die ein Gericht nicht anordnen kann)
- Schnell (oft 1–4 Wochen statt Jahre)
Nachteile:
- Keine Vollstreckbarkeit ohne zusätzliche Schritte
- Scheitert bei mangelnder Kooperationsbereitschaft einer Partei
- Kosten bei gescheiterter Mediation verloren
Mediationsklausel im Vertrag:
"Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Mediation zu versuchen. Die Mediation wird nach den Regeln des [z.B. Deutschen Institut für Wirtschaftsmediation (DIWM)] durchgeführt."
Schiedsverfahren im Detail
Rechtsgrundlage: §§ 1025–1066 ZPO (10. Buch der ZPO)
Ein Schiedsverfahren ist ein privates Gerichtsverfahren. Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils und ist vollstreckbar (§ 1055 ZPO).
Schiedsklausel (essentiell): Das Schiedsverfahren setzt eine wirksame Schiedsvereinbarung voraus. Diese kann im Vertrag enthalten sein oder nachträglich vereinbart werden.
Muster-Schiedsklausel (DIS):
"Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein oder mehrere Schiedsrichter entschieden."
Kosten: Erheblich (Schiedsrichterhonorar oft 300–600 €/Stunde) – daher v.a. bei größeren Streitwerten (ab ca. 50.000 €) sinnvoll.
Vorteile:
- Vollstreckbarer Schiedsspruch
- Vertraulich
- Wahl von Fachschiedsrichtern möglich (z.B. Experten für Urheberrecht)
- International: New York Convention ermöglicht Vollstreckung in 170 Ländern
Nachteile:
- Teuer bei kleinen Streitwerten
- Keine Rechtsmittel (in der Regel nur eingeschränkte Aufhebungsgründe)
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Für B2C-Streitigkeiten bietet die EU eine Online-Streitbeilegungsplattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Online-Händler und Dienstleister sind nach der ODR-Verordnung verpflichtet, auf diese Plattform hinzuweisen. Für rein B2B-Kreativverträge ist sie weniger relevant.
Branchenspezifische Schlichtungsstellen
Einige Kreativverbände haben eigene Schlichtungsverfahren:
- Verdi: Unterstützung für freie Journalisten und Medienschaffende
- BFF (Berufsverband Freelance Fotografen): Mitgliederunterstützung bei Honorarstreitigkeiten
- BVGD: Beratung für Kommunikationsdesigner
Gerichtsstandsklausel
Im Vertrag kann vereinbart werden, welches Gericht zuständig ist – insbesondere bei überregionalen oder internationalen Vertragspartnern. Beispiel:
"Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Stadt] – sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen."
Im B2B-Bereich ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig. Im B2C-Bereich gilt grundsätzlich der Wohnsitz des Verbrauchers.
Beispiele
Beispiel 1 – Erfolgreiche Mediation: Agentur A und Auftraggeber K streiten über Mängelrügen und unbezahlte Rechnungen. Streitwert ca. 8.000 €. 2 Mediationssitzungen à 3 Stunden, Kosten: 1.800 € gesamt. Ergebnis: Einigung auf Zahlung von 6.000 € und gegenseitiger Forderungsausschluss. Gericht wäre geschätzt 18 Monate und 5.000 € Kosten.
Beispiel 2 – Schiedsklausel in internationalem Vertrag: Filmproduktionsfirma F schließt Vertrag mit US-amerikanischem Verleih. Schiedsklausel nach ICC (International Chamber of Commerce), Schiedsort Frankfurt, anwendbares Recht deutsch. Im Streitfall: anerkannt vollstreckbar in beiden Ländern.
Beispiel 3 – Direktverhandlung: Designer D und Auftraggeber A haben unterschiedliche Vorstellungen über den vereinbarten Leistungsumfang. Ein strukturiertes Gespräch mit Bezug auf die Die Auftragsbestätigung: Wichtig vor Projektstart klärt den Sachverhalt: Einigung ohne externe Hilfe.
In der Praxis
Mehrstufige Streitbeilegungsklausel
Professionelle Verträge enthalten eine Stufenklausel:
"Im Falle von Streitigkeiten werden sich die Parteien zunächst um eine direkte Einigung bemühen. Scheitert dies innerhalb von 30 Tagen, wird eine Mediation eingeleitet. Erst wenn die Mediation gescheitert ist, steht der Rechtsweg offen."
Kosten im Voraus klären
Bevor ein Verfahren eingeleitet wird: Kosten-Nutzen-Analyse. Bei Streitwerten unter 2.000 € lohnt sich oft keine externe Streitbeilegung – direktes Gespräch oder einfaches Mahnverfahren ist die bessere Option.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich eine Mediation ablehnen? Wenn keine Mediationsklausel im Vertrag vereinbart ist: ja. Mit Klausel: Die Verpflichtung zur Durchführung ist bindend, aber niemand kann zur Einigung gezwungen werden.
Ist ein Mediationsergebnis verbindlich? Die Mediationsvereinbarung ist ein Vertrag – und damit bindend. Zur Vollstreckbarkeit muss sie notariell beurkundet oder als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.
Was kostet ein DIS-Schiedsverfahren? Abhängig vom Streitwert. Bei 50.000 € Streitwert: Verwaltungsgebühr ca. 1.750 €, Schiedsrichterhonorar je nach Stundensatz und Aufwand. Insgesamt meist 5.000–20.000 € bei mittelgroßen Fällen.
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Weiterführend
- Risse, Jörg: Wirtschaftsmediation, 2012
- Deutsches Institut für Wirtschaftsmediation (DIWM): www.diwm.de
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS): DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018, www.dis-arb.de
- Bundesministerium der Justiz: Mediationsgesetz (MediationsG), 2012, www.gesetze-im-internet.de
